Alle Artikel mit dem Schlagwort: Corona

PM: Neue Corona-Verordnung für Brandenburg

Das Brandenburger Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits morgen (23. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart haben, um. Weiter zur Pressemitteilung Quelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Pressestelle Foto: pixabay

Weitreichende Einschränkungen werden schrittweise zurückgenommen

Ab 18. Februar 2022 ist der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich. In Innenräumen müssen dort medizinische Masken getragen werden, die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen. Ab dem 4. März 2022 ist der Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangebote  mit 3G-Regelung möglich. Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-Plus öffnen. Für überregionale Großveranstaltungen (inklusive Sport) gilt ebenfalls die 2GPlus-Regelung für Zuschauerinnen und Zuschauer. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist eine maximale Höchstauslastung von 60 Prozent zulässig, bei einer maximalen Anzahl von 6.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien eine Höchstauslastung von 75 Prozent bei maximal 25.000 Zuschauenden. Medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) sind im Hygienekonzepte vorzusehen. Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z.B. bei Tätigkeit in Großraumbüros). Weiter heißt es, dass Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe …

Petition gegen Rückzahlungsforderung der Corona Soforthilfe: Jede Stimme aller Unternehmen zählt!!!

Wir leiten Ihnen eine Petition weiter und bitten um Ihre Beteiligung. Die Petition ist eine Initiative vom BVMW in Eberswalde. Die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe durch die ILB hat das Vertrauen in die Brandenburger Landespolitik stark erschüttert. Das Schreiben erzeugte bei vielen Unternehmen in Brandenburg Unsicherheit, Enttäuschung und auch Frust. Mit einem Webinar und einem Musterschreiben, als Reaktion auf die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung, haben wir Ihnen kurzfristig und kompetent Unterstützung angeboten. In einem weiteren Schritt möchten wir darüber hinaus, mit einer Petition, Druck auf die Landesregierung ausüben. Das können wir jedoch nur mit Ihrer Unterstützung. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme, dass Sie sich mit der Rückzahlungsforderung ungerecht behandelt fühlen. Das Geld wurde in einer für Ihr Unternehmen kritischen Phase benötigt und auch verbraucht. Den Betrag in vollem Umfang oder auch teilweise nach nunmehr zwei Jahren auf einer Grundlage (Richtlinie 2) zurückzufordern, die damals, als Sie die Förderung beantragt hatten, noch nicht existierte, ist irreführend, wirtschaftsfeindlich und stellt einen Vertrauensbruch dar. Wir bitten auch alle Unternehmen, die die Förderung nicht beansprucht haben, an der Petition …

Vernetzung: Polen als Hochrisikogebiet

In der Nacht vom Samstag auf Sonntag (ab 05.12.2021, 0 Uhr) wird Polen von der Bundesregierung als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Wir möchten Sie kurz darauf hinweisen, dass sich dadurch die Regelungen zur Einreise aus Polen ändern. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass sich für die meisten Einreisenden nichts ändern wird. Für geimpfte Einreisende ändert sich grundsätzlich nichts! Die Regelungen treffen nur ungeimpfte Einreisende. Auch für ungeimpfte Einreisende ändert sich dann nichts, wenn sie beispielsweise als Grenzpendler ins Bundesgebiet oder lediglich in den Grenzraum für max. 24 Stunden einreisen. Ausführliche Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Hier finden Sie auch die Ausnahmetatbestände für ungeimpfte Einreisende, d. h. die Fälle, in denen auch ungeimpfte Einreisende weder eine Einreiseanmeldung benötigen noch der Quarantänepflicht unterliegen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Alle Ausnahmetatbestände finden Sie in § 6 der Coronaeinreise-Verordnung. Die Einreisenden, die nicht geimpft und sich auf keinen Ausnahmetatbestand der Coronaeinreise-Verordnung berufen können, unterliegen der Verpflichtung die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und der 10 tägigen Quarantänepflicht. Foto: pixabay

Selbstständige sind keine „Erwerbstätigen 2. Klasse“

Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist immer noch nicht möglich Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin: Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich. Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werden, wie es versprochen wurde, werden als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter werden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben. „Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel.Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro. Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“ „Offenkundig zwingt die Bundesregierung …

Corona Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.  Ausführlich

Corona: Links und Infoschreiben zu Hilfsprogrammen in Berlin und Brandenburg

Links und Infoschreiben zu weiteren Hilfsprogrammen in Berlin und Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ Wirtschaftsförderung Brandenburg: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterstützung-für-Unternehmen   Unter Downloads ist ein “Unterstützungsantrag Corona” zu finden. Investitionsbank Berlin: https://www.ibb.de/de/startseite/startseite.html Bitte beachten Sie insbesondere den Abgabetermin für den Antrag auf Kurzarbeitergeld. Dieser muss auf amtlichen Formular bis 31.3.20 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein, um noch für März die Chance auf Unterstützung zu erhalten. Für Rückfragen und Unterstützung: Dr. Joachim Feske, AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel.: 030-204599-0 Informationen: IHK Potsdam Informationen: IHK Berlin Informationen: IHK Ostbrandenburg Informationen: Steuerberaterkammer Berlin