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Selbstständige sind keine „Erwerbstätigen 2. Klasse“

Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist immer noch nicht möglich

Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin:

Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich.

Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werden, wie es versprochen wurde, werden als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter werden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben.

„Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel.
Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro.

Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“

„Offenkundig zwingt die Bundesregierung Selbstständige in Hartz IV und behandelt sie als ´Erwerbstätige zweiter Klasse´. Dies halten wir für einen Skandal. Die Selbstständigen sind allein aufgrund politischer Maßnahmen in wirtschaftlichen Problemen.“, so der Sprecher der Interessengemeinschaft Dr. Burkhardt Greiff.

Die 1995 gegründete Interessengemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von regionalen Unternehmerverbänden aus Ostdeutschland und Berlin, die die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft gegenüber Politik, Wissenschaft, anderen Wirtschaftszweigen und Öffentlichkeit vertritt. Im Mittelpunkt stehen dabei die besonderen Rahmenbedingungen des Mittelstandes in den neuen Bundesländern, die auch über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit in vielen Bereichen bestehen. In ihrer Funktion als Sprachrohr repräsentiert die Interessengemeinschaft mehr als 22.000 Unternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Wie ihre Mitgliedsverbände, setzt sich die Interessengemeinschaft für ein wirtschaftliches und konkurrenzfähiges Handeln des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb ein und sieht dies als wesentliches Leitmotiv ihrer Tätigkeit. Die soziale Marktwirtschaft unter Beachtung ökologischer Bedingungen ist für den Zusammenschluss der Unternehmerverbände Verpflichtung und Ziel zugleich.

Ansprechpartner:

Steffen Heller
Geschäftsführer des UV BB
Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Tel.:     0331 810306
Mobil:  0172 9927484
E-Mail: potsdam@uv-bb.de

Pressekontakt:

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Tel.:    0331 58115800

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Foto: pixabay

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