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Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht nicht weiter eindämmen – Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität muss gewahrt bleiben

Die Interessengemeinschaft Ostdeutscher Unternehmerverbände fordert:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Gesetz angekündigt, um die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken. Die Pläne sehen unter anderem eine verkürzte Dauer der Befristung sowie eine Obergrenze für Unternehmen vor.

In der Wirtschaft, aber auch in vielen Behörden, spielen befristete Verträge eine große Rolle. Bundes-arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigt noch bis zur Bundestagswahl im September 2021, gesetzliche Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht zu erzielen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt werde. Darüber hinaus soll anstatt der bisher drei Verlängerungsmöglichkeiten nur noch eine Verlängerungs-möglichkeit bestehen. Zudem soll eine Quote eingeführt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten greife. Diese sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versucht nun auf den „letzten Metern“ bis zur Wahl im Herbst massive Eingriffe ins Teilzeitbefristungsgesetz vorzunehmen.

Der Arbeitsminister strebt ohne Not an, eines der wenig verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungs-instrumente der Unternehmen massiv einzudämmen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Wirtschaft und Unternehmen ein unerlässliches Muss. Sie bieten den Betrieben ein Mindestmaß an Flexibilität. Corona zeigt, wie schwer es sein kann, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einzuschätzen und wie schnell sich auch die Lage vollständig und nachhaltig ändern kann. Der Arbeitgeber muss reagieren können. Da Arbeitnehmerschutz im Arbeitsrecht bereits großgeschrieben wird, bedarf es keiner neuen staatlichen Regulierungen.

Für den bereits schwer angeschlagenen Arbeitsmarkt würde dies eine weitere Belastung bedeuten. Sachgrundlose Befristungen sind ohnehin nicht die Regel in Unternehmen, stattdessen ist die Quote hier sogar in den letzten Jahren zurückgegangen. Damit würde ein Gesetz geschaffen, was von den Entwicklungen in der Realität bereits überholt wurde.

Wichtiger wäre es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sich an die Ziele aus dem Koalitionsvertrag hält und endlich die Einführung der gesetzlichen Regelung umsetzt, nach der ein Arbeitnehmer nach drei Jahren wieder bei demselben Arbeitgeber ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis abschließen darf. Denn bislang gilt, dass eine sachgrundlose Befristung nicht mehr zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aktuell gibt es noch keine gesetzlich zeitliche Einschränkung und Unterscheidung nach Art und/oder Dauer des vorherigen Arbeitsverhältnisses.

Eine angemessene Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität ist notwendig. Nur mit praxistauglichen Bedingungen für beide Parteien kann Wirtschaft funktionieren.

Dr. Burkhardt Greiff
Sprecher der Interessengemeinschaft der
Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

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Über die Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin ist ein Zusammen-schluss von regionalen Unternehmerverbänden aus Ostdeutschland und Berlin, der die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft im Dialog mit Politik, Wissenschaft, anderen Wirtschaftszweigen und der Öffentlichkeit in Ostdeutschland einschließlich Berlins bündelt und vertritt. Dabei repräsentiert die Interessengemeinschaft mehr als 22.000 Unternehmer und Unternehmerinnen, Handwerker und Handwerkinnen, Selbstständige und Freiberufler und setzt sich für faire sowie ausgewogene Wirtschafts- und Marktbedingungen des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb ein.

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Foto: Logo IG

Mittel aus dem Just Transition Fond der Europäischen Union müssen den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu 100 Prozent zur Verfügung stehen

In einem Brief an die Bundeskanzlerin hat sich die Interessengemeinschaft der ostdeutschen Unternehmerverbände kritisch zur Verrechnung von zugesagten EU-Fördermitteln für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Kohlerevieren mit den Strukturhilfen des Bundes geäußert.

Die ostdeutschen Unternehmerverbände fordern für die von ihnen vertretenen Unternehmen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier, aber auch unterstützend für den Mittelstand im Rheinischen und Helmstedter Revier die Zuweisung der zugesagten Gelder an die betroffenen Firmen

Die Strukturhilfen des Bundes zur Bewältigung des Strukturwandels seien durch kleine und mittelständische Unternehmen nur über Umwege oder gar nicht abrufbar. Die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Förderungen sollten jedoch zusätzliche Unterstützung beim Strukturwandel bieten und den Unternehmen einen klimafreundlichen Umbau ihres Wirtschaftens ermöglichen.

„Die Maßnahmen würden dem Mittelstand in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen nachhaltigen Schub geben. Dies einfach in den Strukturhilfen des Bundes zu verrechnen und unter anderem mit einer haushaltspolitischen Notwendigkeit durch die Corona-Pandemie zu begründen, wäre äußerst fahrlässig.“ so der Sprecher der Interessengemeinschaft Dr. Burkhardt Greiff.

Wie die BTU Cottbus-Senftenberg unlängst in einer Studie ermittelte, sind der überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen in kleineren Unternehmen zu finden. Diese partizipieren derzeit nicht vom Strukturwandel.

Den ausgehandelten Kompromiss, dass den Kohleländer nun 15 Prozent des Just Transition Fund zur Verfügung stehen, lehnen wir strikt ab. Um die gesteckten Klimaziele der Bundesregierung und der Europäischen Union zu erreichen, müssen wir die kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion befähigen. Dem Rückgrat der (ost)deutschen Wirtschaft werden dadurch wesentliche Unterstützungshilfen genommen, die sie zur erfolgreichen Transformation benötigen.

„Die kleinen und mittelständischen Unternehmen benötigen jede Förderung, um die Transformation zur Klimaneutralität und Versorgung mit erneuerbaren Energien erfolgreich anzupacken. Coronabedingte Verschiebungskünste in Berlin müssen unterbleiben“, mahnt Dietrich Enk, Präsident des Unternehmerverbandes Sachsen, an, denn „damit lässt sich die Energiepolitik nicht umsetzen.“

Die ostdeutschen Unternehmerverbände laden die Bundeskanzlerin ein, den weiteren Fortschritt des Strukturwandels in den ostdeutschen Regionen, mit den anwesenden sowie digital zugeschalteten Unternehmerinnen und Unternehmer zum 10. Ostdeutschen Energieforum am 22. und 23. September 2021 in Leipzig vertiefend zu diskutieren.

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Über die Interessengemeinschaft

Die 1995 gegründete Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss der ostdeutschen Unternehmerverbände, die die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft gegenüber Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit vertritt. Im Mittelpunkt stehen dabei die besonderen Rahmenbedingungen des Mittelstandes in den neuen Bundesländern.

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Kontakt:

Steffen Heller, Geschäftsführer, 0172 99 27484, heller@uv-bb.de

Lars Schaller, Geschäftsführer, 0171 9559856, lars.schaller@uv-sachsen.org

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Nr. 2/2021 – Corona, Digitalisierung, Wachstum: Der Fachkräftemangel bleibt akut

Die 2. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazins NUVO in 2021 zum Fokusthema “Corona, Digitalisierung, Wachstum: Der Fachkräftemangel bleibt akut”. Erschienen im April 2021.

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Konsequente Beschleunigung der Zulassung von russischem Impfstoff „Sputnik V“ und Beschaffung für Deutschland

In der Bekämpfung der Pandemie ist der Schutz von Menschenleben durch die Zulassung eines weiteren Impfstoffes und dessen Einkauf wichtiger, als politisch gefärbte Auseinandersetzungen über das Herstellerland. Jeder Impfstoff, der hilft und zugelassen wurde, muss beschafft werden. Eventuelle ideologische Vorbehalte dürfen in dieser Situation keinerlei Rolle spielen.

Pragmatische und unkomplizierte Entscheidungen müssen unabhängig und zielorientiert Priorität haben, um diese besondere historische Herausforderung zu meistern. Dazu bedarf es mutigen Handels der politischen Entscheidungsträger ohne persönliche Vorteilskalkulationen und juristischer Einschränkungen.

Das bei der europäischen Arzneimittelbehörde laufende Verfahren zur Zulassung des Corona Impfstoffs „Sputnik V“ darf weder politisch noch ideologisch torpediert werden. Allein wissenschaftlich validierte Verfahren müssen Gradmesser für die Zulassung von Impfstoff sein. Am Corona-Virus Verstorbene und Erkrankte hätten nicht nach der Nationalität des Impfstoffs gefragt. Sie hätten Impfstoff benötigt.

„Sputnik V“ wird bereits in über 50 Ländern weltweit – außerhalb der europäischen Union – eingesetzt. Der Impfstoff bietet bezüglich der Transport- und Lagerbedingungen sowie der guten Verträglichkeit und hohen Wirksamkeit von über 90%, beste Voraussetzungen und könnte als ein weiterer Impfstoff auch in Deutschland eingesetzt werden.

Die Interessengemeinschaft Ostdeutscher Unternehmensverbände fordert dringend auf, das Zulassungsverfahren aktiv zu unterstützen und parallel die Beschaffung schnellstmöglich zu organisieren. Alles was dazu beiträgt, die Pandemie schneller zu überwinden, rettet Menschleben, rettet Existenzen, dient der Stabilisierung der Wirtschaft und nicht zuletzt der Erhaltung unserer demokratischen Grundordnung.

Dr. Burkhardt Greiff
Sprecher der Interessengemeinschaft der
Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

Foto: pixabay

Kurzinformation des Landes Brandenburg zu den Auswirkungen der Hochstufung Polen zum Hochinzidenzgebiet

Polen wurde am Freitagabend (mit Wirkung ab Sonntag, 21.03.2021) offiziell vom Risiko-Gebiet zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft.
Dies geht mit einer weiteren Verschärfung des kleinen Grenzverkehrs einher.
Um die neuen Rahmenbedingungen möglichst verständlich darzustellen hat das Land Brandenburg eine Kurzinfo übermittelt.

Wir begrüßen Lebens-Update als neues Verbandsmitglied im UV BB

Im Fokus stehen Ihre Lebensqualität, Ihre persönliche Entwicklung

Untersuchungen haben ergeben, dass der größte Wendepunkt im Leben eines Menschen im Alter von Anfang Vierzig bis Anfang Fünfzig stattfindet. In dieser Zeit empfinden Menschen viel Unruhe, Unzufriedenheit und Frustration. Und Menschen stellen sich in dieser Phase des Lebens oft die Fragen:

  • Welchen Sinn hat mein Leben?
  • Wo will ich hin?
  • War es das jetzt?
  • Wie kann ich meine Lebensqualität verbessern?
  • Wie meine Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten?

Dr. Heike Faust und Dr. med. Peggy Kotsch haben genau für diese Lebensphase ein Angebot entwickelt, das diesen Fragen mit Ihnen gemeinsam nachgeht – das Lebens-Update.

Das Lebens-Update folgt einem ganzheitlichen Ansatz und sieht Körper und Psyche als systemisch untrennbar miteinander verbunden.

Dr. Heike Faust hat über 15 Jahre Erfahrung als systemischer Business-Coach und begleitet Menschen in Ihrer Entwicklung und Potentialentfaltung.

Dr. med. Peggy Kotsch ist in privatärztlicher Praxis mit ganzheitlichem, präventiv- und sportmedizinischem Schwerpunkt in Potsdam tätig und steht als „Ärztin fürs Leben“ Ihren Patient*innen zur Seite.

Das Lebens-Update ist ein strukturierter Prozess und startet mit einem ausführlichen Analysegespräch mit den Klient*innen und beiden Expertinnen. Gemeinsam analysieren wir, in welchen Bereichen des Lebens Veränderungen notwendig, sinnvoll und gewollt sind. Fragen zur Gesundheit stehen mit Fragen des Lebens-Sinn im engen Kontext. Danach begleiten wir sie gemeinsam über einen Zeitraum von 12 Wochen. In dieser Zeit finden regelmäßig Coachings statt, in denen sowohl am Body- als auch am Mind-Set gearbeitet wird.

Ziel ist es, den gewünschten Veränderungsprozess nicht nur zu initiieren, sondern auch nachhaltig zu belgleiten und zu unterstützen.

Wenn Sie sich in Ihrem Leben wohl fühlen und sich persönlich weiterentwickeln wollen, unterstützen wir Sie dabei sehr gern.

Wir bringen mit Ihnen gemeinsam zusammen, was zusammengehört.

Bodyset & Mindset, Job, Gesundheit & Familie, Psyche & Physis.

www.lebens-update.de

Foto: Lebens-Update

Nr. 1/2021 – Fachkräftemangel trotz Digitalisierung und Corona-Pandemie

Die 1. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazins NUVO in 2021 zum Fokusthema “Fachkräftemangel trotz Digitalisierung und Corona-Pandemie”. Erschienen im Februar 2021.

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Selbstständige sind keine „Erwerbstätigen 2. Klasse“

Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist immer noch nicht möglich

Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin:

Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich.

Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werden, wie es versprochen wurde, werden als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter werden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben.

„Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel.
Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro.

Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“

„Offenkundig zwingt die Bundesregierung Selbstständige in Hartz IV und behandelt sie als ´Erwerbstätige zweiter Klasse´. Dies halten wir für einen Skandal. Die Selbstständigen sind allein aufgrund politischer Maßnahmen in wirtschaftlichen Problemen.“, so der Sprecher der Interessengemeinschaft Dr. Burkhardt Greiff.

Die 1995 gegründete Interessengemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von regionalen Unternehmerverbänden aus Ostdeutschland und Berlin, die die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft gegenüber Politik, Wissenschaft, anderen Wirtschaftszweigen und Öffentlichkeit vertritt. Im Mittelpunkt stehen dabei die besonderen Rahmenbedingungen des Mittelstandes in den neuen Bundesländern, die auch über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit in vielen Bereichen bestehen. In ihrer Funktion als Sprachrohr repräsentiert die Interessengemeinschaft mehr als 22.000 Unternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Wie ihre Mitgliedsverbände, setzt sich die Interessengemeinschaft für ein wirtschaftliches und konkurrenzfähiges Handeln des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb ein und sieht dies als wesentliches Leitmotiv ihrer Tätigkeit. Die soziale Marktwirtschaft unter Beachtung ökologischer Bedingungen ist für den Zusammenschluss der Unternehmerverbände Verpflichtung und Ziel zugleich.

Ansprechpartner:

Steffen Heller
Geschäftsführer des UV BB
Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Tel.:     0331 810306
Mobil:  0172 9927484
E-Mail: potsdam@uv-bb.de

Pressekontakt:

comprend GmbH Potsdam
Michael Schulze
Tel.:    0331 58115800

Mobil: 0152 31061207
E-Mail: michael.schulze@comprend.de

Foto: pixabay

Neujahrsansprache 2021

Herzlich willkommen in 2021. Hier die Neujahrsansprache unseres Präsidenten Dr. Burkhardt Greiff zur Begrüßung des neuen Jahres. Gleichzeitig eröffnen wir hiermit unseren Youtube-Kanal UV-TV.

Hier versorgen wir Sie in Zukunft mit interessanten Beiträgen aus unserem Netzwerk und zu tagesaktuellen Themen. Abonnieren Sie unseren Kanal und wir halten Sie auf dem Laufenden!

Wir danken unserem Mitglied co3film für die Produktion dieses Videos!

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