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Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid:

Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung. 

Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF

Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument.

Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF

Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona

Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten:

Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:

– geschäftliche Telekommunikationskosten
– gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten
– Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
– Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
– Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
– laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
– Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
– Kosten für Marketing, Werbung u.ä.
– Beiträge an Berufsgenossenschaften
– Warenbestellungen
– Sonstiges

Zusammenfassung nicht erstattungsfähiger Kosten:

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) können nicht erstattet werden.

Für Soloselbstständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Es wird gebeten, hierfür einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern zu stellen. Die von ihnen erhaltenen Mittel der Soforthilfe werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet und müssen nicht angezeigt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website umfangreiche FAQs zusammengestellt. Im Rahmen des Sozialschutz-Paketes ist die Bedürftigkeitsprüfung ausgesetzt und auch Mietkosten werden in voller Höhe übernommen.

Zu den FAQs der Bundesagentur für Arbeit

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Internet-Plattform CLUSTER HELFEN UNTERNEHMEN für Technologiekooperationen

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und ihre Clustermanagements haben eine Internet-Plattform für Technologiekooperationen gestartet. Damit soll es Brandenburger Unternehmen auch in der Corona-Krise ermöglicht werden, ihre Technologien und Produkte weiterzuentwickeln.

Unter www.cluster-helfen-unternehmen.de steht eine Suche/Biete-Plattform bereit – von neuen Technologieentwicklungen bis zur Nutzung von 3D-Druckern.

So sind Sie dabei:
Mit wenigen Klicks können Firmen ihre Suchanfragen und Angebote einstellen oder Institute finden, die konkrete Unterstützung wie etwa 3D-Drucker anbieten. Angebot/Gesuch registrieren

Bitte beachten Sie:
cluster-helfen-unternehmen.de ist keine Verkaufsplattform. Sie dient dem Wissens- und Technologietransfer, nicht der Akquise von Standardgeschäften sowie der Vermarktung von Standardprodukten und -services. Die Plattform bündelt Informationen unter dem Hashtag #smartausderkrise.

Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück

Finanzministerin: Weitere steuerliche Maßnahmen sollen bei geschädigten Unternehmen für benötigte Liquidität sorgen

Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der #Corona-Pandemie betroffen sind. So sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können.

Pressemitteilung

Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa

Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles andere nichts

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin fordert Stufenplan

„Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin und Länderchefs am 6. Mai muss es einen schnellen und verlässlichen Stufenplan für das Anlaufen der Wirtschaft geben.“, so der Präsident des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin e.V. (UVBB), Dr. Burkhardt Greiff, und setzte fort „Dies nicht zu tun, wäre verantwortungslos.“

Wenn die Kontaktsperren aufrechterhalten werden, wird es zu einem massiven Wohlstandsverlust und irreparablen Schäden in Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft kommen.

Der UVBB fordert eine breitere Ausweitung der Corona-Tests. Es kann nicht sein, dass bei anhaltender Unsicherheit über Corona die Hälfte der etwa 900.000 verfügbaren Tests pro Woche ungenutzt bleibt. Nur wenn es verlässliche Testergebnisse gibt, kann die Wirtschaft wieder hochgefahren werden.

Wenn sich zwei Drittel der Industrie-Arbeitsplätze auf dem Land befinden, können die lokalen Gesundheitsämter mobile Testeinrichtungen an den industriellen Zentren einrichten.

Die Unternehmen haben die letzten Wochen genutzt, um Hygiene-Konzepte und Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter und für die Kunden zu installieren. Diese Wahrnehmung der Eigenverantwortung steht in krassem Widerspruch dazu, dass die Politik offenbar die Unternehmen und ihre Mitarbeiter für unmündig hält.

Wenn zudem den Bürgern vermittelt wird, dass der Staat für alles aufkommen kann, ist das eine Täuschung. Es kann nur so viel aufgewendet werden, wie erwirtschaftet wird.

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.

Ansprechpartner:
Steffen Heller
Geschäftsführer des UVBB
Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Tel.: +49 331 810306
Mobil: +49 172 9927 484
E-Mail: potsdam@uv-bb.de

Pressekontakt:
comprend GmbH Potsdam
Michael Schulze
Tel.: +49 331 58115800
Mobil: +49 152 31061207
E-Mail: michael.schulze@comprend.de

Foto: pixabay

Änderungen der Straßenverkehrsordnung ab 28.04.20

Neue Regeln, höhere Strafen: Seit dem 28. April gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie höhere Strafen für Raser und Parksünder. Wer sich nicht an die Regeln für Rettungsgassen hält, riskiert den Führerschein.

Missbrauch der Rettungsgasse:
Schon bisher kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld und 2 Punkten im Verkehrssünder-Register kommt jetzt 1 Monat Fahrverbot. Dabei muss kein Rettungsfahrzeug konkret behindert worden sein. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, muss den Führerschein abgeben.

Raser verlieren schneller den Führerschein:
Fahrverbote erhalten auch Temposünder, die in Ortschaften mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs sind. Bisher lag die Grenze bei 31 km/h, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres bei 26 km/h. Zum Fahrverbot von 1 Monat kommen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt hinzu.

Außerhalb von Orten reichen schon 26 km/h für die Abgabe des Führerscheins. Erhöht wurden außerdem die Bußgelder für zu schnelles Fahren bis 20 km/h in Ortschaften auf bis zu 70 Euro.

Halten und Parken: Missbrauch wird teuer:
Deutlich teuer wird es für Autofahrer, die in zweiter Reihe halten. Statt bisher 15 sind jetzt mind. 55 Euro fällig. Werden andere behindert oder gefährdet, sind es bis zu 100 Euro, außerdem droht 1 Punkt in Flensburg.

Diese Strafen gelten auch für das Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen. Einfache Verstöße gegen Halte- und Parkregeln kosten statt bisher höchstens 15 nun bis zu 25 Euro, mit Behinderung bis zu 50 Euro.

Mehr Rücksicht auf Radfahrer:
Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer, Fußgänger oder E-Roller-Fahrer überholen. Außerhalb von Ortschaften sind es sogar 2 Meter.

Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Radfahren auf dem Gehweg kostet mindestens 25 statt zuvor 15 Euro. Wer Radwege in falscher Richtung benutzt, ist mit 55 statt 15 Euro dabei.

Auf sogenannten Schutzstreifen, also mit einer Linie auf der Fahrbahn markierten Radwegen, gilt ein generelles Halteverbot.

An Straßen mit getrennten Radwegen müssen Autofahrer beim Parken statt fünf nun 8 Meter Abstand von Einmündungen halten.

Entsprechend den Tempo-30-Zonen gibt es künftig Fahrradzonen. Dort gelten die Regeln für Fahrradstraßen, die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.

Der grüne Pfeil an Ampeln gilt jetzt auch für Radfahrer auf dem Radweg. Zusätzlich gibt es ein neues Schild „Grünpfeil für Radfahrer“, wenn die Regel nur für Radler gilt.

Ein weiteres neues Schild verbietet es, mit mehrspurigen Fahrzeugen einspurige, etwa Fahrräder, zu überholen. Weitere neue Schilder markieren Park- und Ladeflächen für Lastenfahrräder sowie Radschnellwege.

Neu geregelt wurden auch:
Wer sich mit Apps auf dem Smartphone oder von Navigationsgeräten vor Blitzern warnen lässt, zahlt 75 Euro und erhält einen Punkt.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss.

Professionelle Carsharing-Fahrzeuge dürfen mit einem speziellen Ausweis auf eigens markierten Flächen parken.

Zur Schau mit dem Auto hin- und herzufahren, kostet bis zu 100 Euro Bußgeld.

Hier der neue  www.bussgeldkatalog.org/bussgeldkatalog.pdf

Obwohl die Verkehrstoten seit Jahren rückläufig sind, wird immer weiter reglementiert und sanktioniert. Ein Schelm wer zuerst an weitere Einnahmequellen für das Staatssäckel denkt…

#stayathome – Wir bleiben zu Hause. Wenn nicht… – Ihnen eine sichere und bußgeldfreie Fahrt

Soforthilfe Corona Brandenburg

Hinweis auf die Richtlinien für die Förderung auf Soforthilfe:

Soloselbstständige dürfen nur Unterstützung bei Zahlungsengpässen durch laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, Kredite für Räume) beantragen. Die Soforthilfen sind nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht. Personalkosten, Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern gestellt werden.

Alte Richtlinie – hier klicken!

Neue Richtlinie – hier klicken!

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
QuelleIndustrie- und Handelskammer Potsdam

Coronavirus – Aktuelle Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Guben|Die Corona-Pandemie schränkt auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterhin stark ein. Dennoch gibt es erfreulicherweise viele Initiativen, um hier – in einem ersten Schritt v.a. für die Grenzpendler – Erleichterungen zu erzielen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei aktuelle Ansätze hinweisen:

Petition von Frau Katarzyna Werth:
Bekanntermaßen droht den sog. Grenzpendlern entlang von Neiße und Oder bei ihrer Rückkehr von der Arbeit nach Polen eine 14-tägige Quarantäne. Eine entsprechende Aufhebung dieser bestehenden Verpflichtung hat eine aktuelle zweisprachige Petition von Frau Katarzyna Werth aus Mecklenburg-Vorpommern zum Ziel, die an die polnische Regierung gerichtet ist.
Siehe auch: https://www.petitionen.com/przywrocenie_ruchu_na_granicy_polsko-niemieckiej_dla_pracownikow_transgranicznych_offnung_der_deutsch-polnischen_grenze_fur_berufspendler?uv=23206164&utm_source=whatsapp&fbclid=IwAR1Bgcwm0caAUrN8_XOHvfG0t8jOlT3_1OiotGgt1BJusx1VsAcf1H-BqNo

Gemeinsame Stellungnahme der Euroregionen Pomerania, Pro Europa Viadrina, Spree-Neiße-Bober und Neisse:
Auch die Euroregionen wollen mit ihrer heutigen gemeinsamen Stellungnahme ein weiteres deutliches Signal setzen, um auf die schwierigen Auswirkungen der Grenzschließungen hinzuweisen. Überdies haben auch die Bürgermeister der Doppelstadt Guben/Gubin, Fred Mahro und Bartlomiej Bartczak, ein ähnlich lautendes Schreiben unterzeichnet.

Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Präsidenten der Euroregionen Pomerania, Pro Europa Viadrina, Spree-Neiße-Bober und Neisse zur aktuellen Lage entlang der deutsch-polnischen Grenze

Zalacznik pismo federacja euroregionow

Schreiben der Polnischen Förderation der Euroregionen

Uns steht das Wasser bis zum Hals

Potsdam| Der tourismuspolitische Sprecher des UV BB, Hr. Thomas Dippe, hat sich im Auftrag der Potsdamer und Brandenburger Reisebüros mit einem offenen Brief an Bundestag und Bundesregierung sowie den Landtag und die Landesregierung Brandenburg, die Stadt Potsdam und die IHK gewandt: Retten Sie die Reisebüros – andernfalls werden die Auswirkungen auf weite Teile der touristischen Landschaft sehr dramatisch sein!

Offener Brief der Potsdamer und Brandenburger Reisebüros

Offener Brief an Bundesregierung und Bundestag

Unternehmer helfen Unternehmern

In außergewöhnlichen Zeiten rücken wir gewöhnlich enger zusammen, helfen einander, besinnen uns auf das Wesentliche.

Aus der Berliner Unternehmerschaft heraus entstand „Unternehmer helfen Unternehmern“. Ein Angebot von Berliner Unternehmen an andere Berliner Unternehmen, um die Durststrecke während der andauernden Corona-Krise zu überstehen. 

Brandenburghelfen.de ist ein gemeinnütziges Projekt. Dieses Projekt wurde initiiert von der Brandenburgischen Tourismuswirtschaft und inspiriert durch helfen.berlin. Auf dieser Plattform können Sie Gutscheine Ihrer Lieblingsorte kaufen und ihnen damit durch die schwere Zeit helfen. Die Gutscheine können Sie einlösen, sobald die Lieblingsorte wieder geöffnet sind.

Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Quelle: TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Polen verlängert Grenzkontrollen bis 03.05.2020

Die Republik Polen hat die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach Art. 28 Schengener Grenzkodex ab dem 14. April bis zum 3. Mai 2020 an den land-, luft- und seeseitigen Binnengrenzen zur Tschechischen Republik, Slowakischen Republik, Bundesrepublik Deutschland und zur Republik Litauen verlängert.

Pressemitteilung

Quelle: Website der Republik Polen