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Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid:

Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung. 

Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF

Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument.

Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF

Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona

Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten:

Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:

– geschäftliche Telekommunikationskosten
– gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten
– Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
– Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
– Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
– laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
– Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
– Kosten für Marketing, Werbung u.ä.
– Beiträge an Berufsgenossenschaften
– Warenbestellungen
– Sonstiges

Zusammenfassung nicht erstattungsfähiger Kosten:

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) können nicht erstattet werden.

Für Soloselbstständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Es wird gebeten, hierfür einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern zu stellen. Die von ihnen erhaltenen Mittel der Soforthilfe werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet und müssen nicht angezeigt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website umfangreiche FAQs zusammengestellt. Im Rahmen des Sozialschutz-Paketes ist die Bedürftigkeitsprüfung ausgesetzt und auch Mietkosten werden in voller Höhe übernommen.

Zu den FAQs der Bundesagentur für Arbeit

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)

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