Alle Artikel mit dem Schlagwort: Erstattungsfähige Kosten

Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid: Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung.  Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument. Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten: Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie: – geschäftliche Telekommunikationskosten – gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten – Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite – Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur) – Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges) – laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie …