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uniClever unterstützt Unternehmen – #SupportYourLocals

In schwierigen Zeiten zählt jeder Einsatz. Mit unserer Initiative #SupportYourLocals wollen wir einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise leisten – gemeinsam können wir diese Situation meistern. Die studentische Unternehmensberatung uniClever Potsdam e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen auch in der schweren Corona-Zeit zu unterstützen und somit Arbeitsplätze zu sichern als auch sozialen Zusammenhalt zu bewahren. Daher bieten wir kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine vergütungsfreie Unterstützung in Form von Pro-Bono-Projekten an. Wir stehen Unternehmen bei allen anstehenden Herausforderungen zur Seite und helfen ihnen gestärkt aus der Corona-Krisehervorzugehen. uniClever Potsdam e.V. ist die studentische Unternehmensberatung an der Universität Potsdam. Als gemeinnütziger Verein mit über 30 studentischen Unternehmensberatern haben wir uns zum Ziel gesetzt, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Lösung komplexer unternehmerischer Herausforderungen zu beraten und zu begleiten, soziale Organisationen und Vereine zu unterstützen und Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit zu bieten, sich praxisnah weiterzuentwickeln. Unser interdisziplinär aufgestelltes Team bietet Unterstützung bei Analysen, im Online-Marketing oder bei der Strategieentwicklung. In einem unverbindlichen Erstgespräch stellen …

Brandenburgischer Ausbildungspreis 2020

Das Land Brandenburg zeichnet jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ist eine Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses. Der Wettbewerb wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Bis zum 31. Juli können sich Unternehmen aus Brandenburg für den Brandenburgischen Ausbildungspreis 2020 bewerben.  Der Brandenburgische Ausbildungspreis wird in elf Kategorien verliehen: – Drei Ausbildungspreise der Landesgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg– Drei Ausbildungspreise des Handwerkskammertages Brandenburg– Ausbildungspreis des Landesverbandes der Freien Berufe e. V.– Ausbildungspreis des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg– Ausbildungspreis der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen– Ausbildungspreis der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg– Ausbildungspreis Pflege- und Gesundheitsfachberufe Die elf Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro. Gesucht werden Betriebe, die sich zum Beispiel durch Kontinuität und Qualität der Ausbildung auszeichnen, innovative Ausbildungselemente nutzen, sich ehrenamtlich engagieren oder benachteiligten Jugendlichen mit entsprechender Unterstützung eine Ausbildung ermöglichen. Die Erfüllung aller Kriterien ist nicht zwingend erforderlich. Betriebe und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind von der Bewerbung ausgeschlossen. …

Zwangsschließungen wegen Corona – Volle Entschädigung für Gastronomie, Handel und Gewerbe!

Trotz einzelner Lockerungen sind die durch flächendeckende Schließungen eingetretenen wirtschaftlichen Schäden der betroffenen Unternehmen erheblich, vielfach existenzgefährdend. Für einige Bereiche gilt die Schließung auf unbestimmte Zeit sogar fort. Wird ein Verbot der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgesprochen, steht dem betroffenen Betreiber gemäß § 56 Abs. 1 IfSG ein weitreichender Entschädigungsanspruch zu. Für die ersten sechs Wochen beläuft sich die Entschädigung auf 100 % des Verdienst­ausfalls/Gewinnausfalls. Auszugleichen sind auch nicht gedeckte Betriebsausgaben (u.a. Miete) sowie sonstige Fixkosten, insbesondere Personalkosten. Bisher werden jedoch nur im Falle der durch das Gesundheitsamt als zuständige Behörde angeordneten Schließung oder Quarantäne sowie der Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots gemäß §§ 30, 31 IfSG Entschädigungen bewilligt. Beruht das berufliche Tätigkeitsverbot dagegen (lediglich) auf der allgemeinen Corona-Schutzverordnung, sollen nach Ansicht vieler Behörden keine Ansprüche bestehen. Das ist falsch und demnach rechtswidrig. Ein erstes Musterverfahren haben wir bereits eingeleitet. Allerdings ist mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. Da Entschädigungsansprüche zwingend voraussetzen, dass der Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach dem verfügten Verbot (für das Land Brandenburg: 22.03.2020 – somit …

Berufsbegleitender MBA an der TH Wildau

Innovativer berufsbegleitender MBA mit dem Abschluss der staatlichen Technischen Hochschule Wildau bei Berlin Wildau| Die vielseitigen Herausforderungen, welche die COVID-19-Krise mit sich bringt und noch lange bringen wird, erfordern zeitgemäße und lösungsorientierte Managementkompetenzen. Die Krise demonstriert eindrucksvoll, worauf es in der Unternehmensführung ankommt: Expertise im Projekt-, Change- und Krisenmanagement, bewusste und durchdachte Investitionsentscheidungen, praktisches Verständnis von Digitalisierungsprozessen. Diese ohnehin essenziell wichtigen Fähigkeiten sind in dieser besonderen Zeit unverzichtbar.  Wir am Wildau Institute of Technology an der TH Wildau bilden seit fünfzehn Jahren Führungskräfte von morgen aus. Mehr als 250 Studierende aus über 25 Ländern haben sich seitdem für ein berufsbegleitendes Studium an unserem Institut entschieden. Unser ältester und kürzlich überarbeiteter Studiengang Master of Business Administration wird im Oktober 2020 zum 15. Mal angeboten. In diesem einzigartigen berufsbegleitenden Studienprogramm kommen akademisches Wissen, praktische Managementerfahrung, innovative Lehrmethoden und wissenschaftliche Exzellenz einer staatlichen Hochschule zusammen. Die TH Wildau gehört zu den forschungsstärksten technischen Hochschulen Deutschlands, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Logistik. Der MBA-Studiengang behandelt ausführlich klassische Managementthemen wie Projekt- und Changemanagement,  strategisches Management, Investition und Controlling …

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Initiative “jobsNow”

Die Initiative bringt Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen und Arbeitsuchende auf kurzen Wegen zusammen. Die Brandenburger Agenturen für Arbeit haben eine Initiative „jobsNow“ gestartet. Diese soll helfen, in diesen Tagen Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen sowie Arbeitsuchende auf kurzen Wegen unbürokratisch zusammenzubringen. jobsNOW-Hotline für Arbeitgeber:Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0 331- 880 3000Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0 800 – 4 5555 20 jobsNOW-Hotline für Beschäftigungssuchende:Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 – 880 3000Agenturen für Arbeit Eberswalde 03334 – 372002Agentur für Arbeit Frankfurt/Oder 0335 – 5702200Agentur für Arbeit Neuruppin: 0339169 – 2000 Spezial-Vermittlungsstelle für den Lebensmittelhandel und dazugehörige Logistikunternehmen:Für diese Unternehmen koordiniert die Agentur für Arbeit Berlin Süd die Stellenangebote.Telefon 0800 4555520 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr)E-Mail: Treptow-Koepenick.542-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Alle Informationen als Übersicht Zur Plattform “jobsNOW” Quelle: Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

Entschädigungen

Neues Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Corona Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen.  Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden. Anspruch auf Entschädigung haben: – Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind– Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden– Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen. Wie erhalte ich eine Entschädigung:Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab. Entschädigungen für folgende Arten von Beschäftigungen:– Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen …

Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid: Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung.  Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument. Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten: Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie: – geschäftliche Telekommunikationskosten – gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten – Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite – Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur) – Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges) – laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie …

Internet-Plattform CLUSTER HELFEN UNTERNEHMEN für Technologiekooperationen

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und ihre Clustermanagements haben eine Internet-Plattform für Technologiekooperationen gestartet. Damit soll es Brandenburger Unternehmen auch in der Corona-Krise ermöglicht werden, ihre Technologien und Produkte weiterzuentwickeln. Unter www.cluster-helfen-unternehmen.de steht eine Suche/Biete-Plattform bereit – von neuen Technologieentwicklungen bis zur Nutzung von 3D-Druckern. So sind Sie dabei:Mit wenigen Klicks können Firmen ihre Suchanfragen und Angebote einstellen oder Institute finden, die konkrete Unterstützung wie etwa 3D-Drucker anbieten. Angebot/Gesuch registrieren Bitte beachten Sie:cluster-helfen-unternehmen.de ist keine Verkaufsplattform. Sie dient dem Wissens- und Technologietransfer, nicht der Akquise von Standardgeschäften sowie der Vermarktung von Standardprodukten und -services. Die Plattform bündelt Informationen unter dem Hashtag #smartausderkrise.

Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück

Finanzministerin: Weitere steuerliche Maßnahmen sollen bei geschädigten Unternehmen für benötigte Liquidität sorgen Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der #Corona-Pandemie betroffen sind. So sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch.Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können. Pressemitteilung Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa