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Kammern und Verbände fordern schnelle Verabschiedung von Kohleausstiegs- und Strukturstärkungsgesetz

Im Januar 2019 hat die Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ den Abschlussbericht als Grundlage für ein Kohleausstiegs- und ein Strukturstärkungsgesetz der Bundesregierung übergeben. Im Januar 2020 wurde dem Bundestag erst nach über einem Jahr ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt. Seitdem stockt der Gesetzgebungsprozess erneut und die Chronologie der Verunsicherung in den Regionen geht weiter. Ursprünglich sollten beide Gesetze noch vor der Sommerpause Ende Juni durch den Bundestag verabschiedet werden. Zur Anhörung des Gesetzentwurfs zum Kohleausstieg am 25. Mai im Bundestag ist für die Lausitz keine weitere Verzögerung akzeptabel, darin sind sich die Wirtschaftsinitiative Lausitz, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer Cottbus sowie der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin einig.

Hierzu sagt Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus: „Mit dem guten Willen und den Anstrengungen aller Verantwortlichen ist eine Verabschiedung bis zum Sommer weiterhin möglich. Gerade mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der Bundespolitik ist dies für alle betroffenen Regionen wichtiger denn je. Die Auswirkungen der beschleunigten Beendigung der Kohleverstromung sind in der Lausitz bereits jetzt deutlich spürbar, ohne dass bisher eine wahrnehmbare Kompensation erfolgt.“

„Unsere Unternehmen erwarten, dass die hart errungenen Kompromisse aus der Strukturkommission 1:1 umgesetzt werden. Das ist in den jetzt vorliegenden Gesetzen noch nicht ganz der Fall. Derzeit wird hinter den Kulissen hart gerungen. Wir setzen darauf, dass den Worten Taten folgen“, sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. „Wir brauchen finanzielle Anreize für die gewerbliche Wirtschaft. Bestehende Unternehmen, die neue Geschäftsfelder entwickeln, müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden, damit sie ihre Visionen umsetzen können.“

Die Grundlage für einen gelingenden Strukturwandel in der Lausitz ist eine schnellstmögliche Verabschiedung der beiden Gesetze durch den Bundestag. „Die Unternehmen und Institutionen in der Region stehen mit zahlreichen Projekten bereit, um die Zukunft der Lausitz mitzugestalten. Es wird höchste Zeit, dass hierfür endlich der gesetzliche Rahmen geschaffen wird und die finanziellen Mittel bereitgestellt werden“, fordert Dr. Markus Binder, Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Ihr Gesprächspartner für weitere Informationen ist:
Michael Schulz, Geschäftsführer Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.
Telefon (03 55) 28 91 30 91, Fax (03 55) 28 91 30 99, m.schulz@wil-ev.de

Foto: pixabay

Nr. 3/2020 – Menschen und Mittelstand

Die 3. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazines NUVO in 2020 zum Fokusthema “Menschen und Mittelstand”. Erschienen im Mai 2020.

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Reisebüros fordern Rettungsschirm

Potsdam | Die Lage der Reisebüro-Unternehmer ist fatal. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Reisen können sie nicht verkaufen, Provisionsrückzahlungen für stornierte Reisen, keine neue Provision, aber nochmaliger Arbeitsaufwand für verschobene Reisen oder Gutscheinlösungen und die Corona-Soforthilfe darf nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden… Wie dann überleben? Wenn es nach dem Wirtschaftsminister geht, sollen sie Hartz IV beantragen!
Die Reise-Unternehmer haben das Gefühl, dass sie unverschuldet und staatlich verordnet in die Insolvenz geschickt werden. Deshalb demonstrierten sie wiederholt vor dem Landtag. Der tourismuspolitische Sprecher des UV BB Thomas Dippe, äußerte sich dazu gegenüber der Presse:

Artikel PNN – Demonstration – Reisebüros fordern Rettungsschirm

Interview mit Reisbüro-Inhaber Thomas Dippe

Foto: Hr. Heller, UV BB

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt werden.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr.

QuelleBundesministerium der Finanzen

Initiative „jobsNow“

Die Initiative bringt Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen und Arbeitsuchende auf kurzen Wegen zusammen.

Die Brandenburger Agenturen für Arbeit haben eine Initiative „jobsNow“ gestartet. Diese soll helfen, in diesen Tagen Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen sowie Arbeitsuchende auf kurzen Wegen unbürokratisch zusammenzubringen.

jobsNOW-Hotline für Arbeitgeber:
Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0 331- 880 3000
Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0 800 – 4 5555 20

jobsNOW-Hotline für Beschäftigungssuchende:
Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 – 880 3000
Agenturen für Arbeit Eberswalde 03334 – 372002
Agentur für Arbeit Frankfurt/Oder 0335 – 5702200
Agentur für Arbeit Neuruppin: 0339169 – 2000

Spezial-Vermittlungsstelle für den Lebensmittelhandel und dazugehörige Logistikunternehmen:
Für diese Unternehmen koordiniert die Agentur für Arbeit Berlin Süd die Stellenangebote.
Telefon 0800 4555520 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr)
E-Mail: Treptow-Koepenick.542-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Alle Informationen als Übersicht

Zur Plattform „jobsNOW“

Quelle: Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

Entschädigungen

Neues Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Corona

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. 

Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.

Anspruch auf Entschädigung haben:
– Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind
– Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden
– Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.

Wie erhalte ich eine Entschädigung:
Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab.

Entschädigungen für folgende Arten von Beschäftigungen:
– Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten
– Arbeitgeber können sich die Aufwendungen von der zuständigen Behörde erstatten lassen
– Selbstständige können die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen

Pressemitteilung

Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren

Zum Antrag „Entschädigung bei Schul- und Kitaschließungen“

Zum Antrag „Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot“

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid:

Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung. 

Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg

Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF

Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument.

Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF

Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona

Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten:

Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:

– geschäftliche Telekommunikationskosten
– gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten
– Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
– Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
– Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
– laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
– Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
– Kosten für Marketing, Werbung u.ä.
– Beiträge an Berufsgenossenschaften
– Warenbestellungen
– Sonstiges

Zusammenfassung nicht erstattungsfähiger Kosten:

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) können nicht erstattet werden.

Für Soloselbstständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Es wird gebeten, hierfür einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern zu stellen. Die von ihnen erhaltenen Mittel der Soforthilfe werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet und müssen nicht angezeigt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website umfangreiche FAQs zusammengestellt. Im Rahmen des Sozialschutz-Paketes ist die Bedürftigkeitsprüfung ausgesetzt und auch Mietkosten werden in voller Höhe übernommen.

Zu den FAQs der Bundesagentur für Arbeit

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Internet-Plattform CLUSTER HELFEN UNTERNEHMEN für Technologiekooperationen

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und ihre Clustermanagements haben eine Internet-Plattform für Technologiekooperationen gestartet. Damit soll es Brandenburger Unternehmen auch in der Corona-Krise ermöglicht werden, ihre Technologien und Produkte weiterzuentwickeln.

Unter www.cluster-helfen-unternehmen.de steht eine Suche/Biete-Plattform bereit – von neuen Technologieentwicklungen bis zur Nutzung von 3D-Druckern.

So sind Sie dabei:
Mit wenigen Klicks können Firmen ihre Suchanfragen und Angebote einstellen oder Institute finden, die konkrete Unterstützung wie etwa 3D-Drucker anbieten. Angebot/Gesuch registrieren

Bitte beachten Sie:
cluster-helfen-unternehmen.de ist keine Verkaufsplattform. Sie dient dem Wissens- und Technologietransfer, nicht der Akquise von Standardgeschäften sowie der Vermarktung von Standardprodukten und -services. Die Plattform bündelt Informationen unter dem Hashtag #smartausderkrise.

Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück

Finanzministerin: Weitere steuerliche Maßnahmen sollen bei geschädigten Unternehmen für benötigte Liquidität sorgen

Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der #Corona-Pandemie betroffen sind. So sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können.

Pressemitteilung

Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa

Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles andere nichts

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin fordert Stufenplan

„Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin und Länderchefs am 6. Mai muss es einen schnellen und verlässlichen Stufenplan für das Anlaufen der Wirtschaft geben.“, so der Präsident des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin e.V. (UVBB), Dr. Burkhardt Greiff, und setzte fort „Dies nicht zu tun, wäre verantwortungslos.“

Wenn die Kontaktsperren aufrechterhalten werden, wird es zu einem massiven Wohlstandsverlust und irreparablen Schäden in Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft kommen.

Der UVBB fordert eine breitere Ausweitung der Corona-Tests. Es kann nicht sein, dass bei anhaltender Unsicherheit über Corona die Hälfte der etwa 900.000 verfügbaren Tests pro Woche ungenutzt bleibt. Nur wenn es verlässliche Testergebnisse gibt, kann die Wirtschaft wieder hochgefahren werden.

Wenn sich zwei Drittel der Industrie-Arbeitsplätze auf dem Land befinden, können die lokalen Gesundheitsämter mobile Testeinrichtungen an den industriellen Zentren einrichten.

Die Unternehmen haben die letzten Wochen genutzt, um Hygiene-Konzepte und Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter und für die Kunden zu installieren. Diese Wahrnehmung der Eigenverantwortung steht in krassem Widerspruch dazu, dass die Politik offenbar die Unternehmen und ihre Mitarbeiter für unmündig hält.

Wenn zudem den Bürgern vermittelt wird, dass der Staat für alles aufkommen kann, ist das eine Täuschung. Es kann nur so viel aufgewendet werden, wie erwirtschaftet wird.

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.

Ansprechpartner:
Steffen Heller
Geschäftsführer des UVBB
Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Tel.: +49 331 810306
Mobil: +49 172 9927 484
E-Mail: potsdam@uv-bb.de

Pressekontakt:
comprend GmbH Potsdam
Michael Schulze
Tel.: +49 331 58115800
Mobil: +49 152 31061207
E-Mail: michael.schulze@comprend.de

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