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Änderungen der Straßenverkehrsordnung ab 28.04.20

Neue Regeln, höhere Strafen: Seit dem 28. April gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie höhere Strafen für Raser und Parksünder. Wer sich nicht an die Regeln für Rettungsgassen hält, riskiert den Führerschein. Missbrauch der Rettungsgasse:Schon bisher kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld und 2 Punkten im Verkehrssünder-Register kommt jetzt 1 Monat Fahrverbot. Dabei muss kein Rettungsfahrzeug konkret behindert worden sein. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, muss den Führerschein abgeben. Raser verlieren schneller den Führerschein:Fahrverbote erhalten auch Temposünder, die in Ortschaften mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs sind. Bisher lag die Grenze bei 31 km/h, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres bei 26 km/h. Zum Fahrverbot von 1 Monat kommen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt hinzu. Außerhalb von Orten reichen schon 26 km/h für die Abgabe des Führerscheins. Erhöht wurden außerdem die Bußgelder für zu schnelles Fahren bis 20 km/h in Ortschaften auf bis zu 70 Euro. Halten und Parken: Missbrauch …

Soforthilfe Corona Brandenburg

Hinweis auf die Richtlinien für die Förderung auf Soforthilfe: Soloselbstständige dürfen nur Unterstützung bei Zahlungsengpässen durch laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, Kredite für Räume) beantragen. Die Soforthilfen sind nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht. Personalkosten, Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern gestellt werden. Alte Richtlinie – hier klicken! Neue Richtlinie – hier klicken! Quelle: Investitionsbank des Landes BrandenburgQuelle: Industrie- und Handelskammer Potsdam

Coronavirus – Aktuelle Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Guben|Die Corona-Pandemie schränkt auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterhin stark ein. Dennoch gibt es erfreulicherweise viele Initiativen, um hier – in einem ersten Schritt v.a. für die Grenzpendler – Erleichterungen zu erzielen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei aktuelle Ansätze hinweisen: Petition von Frau Katarzyna Werth: Bekanntermaßen droht den sog. Grenzpendlern entlang von Neiße und Oder bei ihrer Rückkehr von der Arbeit nach Polen eine 14-tägige Quarantäne. Eine entsprechende Aufhebung dieser bestehenden Verpflichtung hat eine aktuelle zweisprachige Petition von Frau Katarzyna Werth aus Mecklenburg-Vorpommern zum Ziel, die an die polnische Regierung gerichtet ist. Siehe auch: https://www.petitionen.com/przywrocenie_ruchu_na_granicy_polsko-niemieckiej_dla_pracownikow_transgranicznych_offnung_der_deutsch-polnischen_grenze_fur_berufspendler?uv=23206164&utm_source=whatsapp&fbclid=IwAR1Bgcwm0caAUrN8_XOHvfG0t8jOlT3_1OiotGgt1BJusx1VsAcf1H-BqNo Gemeinsame Stellungnahme der Euroregionen Pomerania, Pro Europa Viadrina, Spree-Neiße-Bober und Neisse: Auch die Euroregionen wollen mit ihrer heutigen gemeinsamen Stellungnahme ein weiteres deutliches Signal setzen, um auf die schwierigen Auswirkungen der Grenzschließungen hinzuweisen. Überdies haben auch die Bürgermeister der Doppelstadt Guben/Gubin, Fred Mahro und Bartlomiej Bartczak, ein ähnlich lautendes Schreiben unterzeichnet. Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Präsidenten der Euroregionen Pomerania, Pro Europa Viadrina, Spree-Neiße-Bober und Neisse zur aktuellen Lage entlang der deutsch-polnischen Grenze Zalacznik pismo federacja euroregionow Schreiben der Polnischen …

Uns steht das Wasser bis zum Hals

Potsdam| Der tourismuspolitische Sprecher des UV BB, Hr. Thomas Dippe, hat sich im Auftrag der Potsdamer und Brandenburger Reisebüros mit einem offenen Brief an Bundestag und Bundesregierung sowie den Landtag und die Landesregierung Brandenburg, die Stadt Potsdam und die IHK gewandt: Retten Sie die Reisebüros – andernfalls werden die Auswirkungen auf weite Teile der touristischen Landschaft sehr dramatisch sein! Offener Brief der Potsdamer und Brandenburger Reisebüros Offener Brief an Bundesregierung und Bundestag

Unternehmer helfen Unternehmern

In außergewöhnlichen Zeiten rücken wir gewöhnlich enger zusammen, helfen einander, besinnen uns auf das Wesentliche. Aus der Berliner Unternehmerschaft heraus entstand „Unternehmer helfen Unternehmern“. Ein Angebot von Berliner Unternehmen an andere Berliner Unternehmen, um die Durststrecke während der andauernden Corona-Krise zu überstehen.  Brandenburghelfen.de ist ein gemeinnütziges Projekt. Dieses Projekt wurde initiiert von der Brandenburgischen Tourismuswirtschaft und inspiriert durch helfen.berlin. Auf dieser Plattform können Sie Gutscheine Ihrer Lieblingsorte kaufen und ihnen damit durch die schwere Zeit helfen. Die Gutscheine können Sie einlösen, sobald die Lieblingsorte wieder geöffnet sind. Quelle: Industrie- und Handelskammer zu BerlinQuelle: TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH

Polen verlängert Grenzkontrollen bis 03.05.2020

Die Republik Polen hat die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach Art. 28 Schengener Grenzkodex ab dem 14. April bis zum 3. Mai 2020 an den land-, luft- und seeseitigen Binnengrenzen zur Tschechischen Republik, Slowakischen Republik, Bundesrepublik Deutschland und zur Republik Litauen verlängert. Pressemitteilung Quelle: Website der Republik Polen

Gutscheinlösung für abgesagte Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat am 7. April 2020 eine sogenannte Gutscheinlösung als Ersatz von Tickets für abgesagte Kulturveranstaltungen beschlossen. Danach können Veranstalter den Inhabern ihrer Eintrittskarten für Ereignisse, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnten oder können, einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden.Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sollte die Verwendung des Gutscheins für die Gutscheininhaber allerdings aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Niemand ist gezwungen, den Gutschein einzulösen, nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 erstattet. Pressemitteilung Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Übersicht zu Corona – Hilfen

Aktualisiert: 08.04.2020 Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: Kurzarbeitergeld Steuerstundungen Vollstreckungsmaßnahmen/Säumniszuschläge Nicht rückzahlbare Zuschüsse Gewerbe-Mieten Stundung SV-Beiträge Solo-Selbständige Entschädigungen für Auftragsstornos Gibt es Regelungen für insolvenzgefährdete Unternehmen? Was müssen Arbeitgeber beachten? Wer zahlt Lohn, wenn Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden? Wie reagiere ich bei Verdachtsfällen im Unternehmen? Weitere medizinische Hinweise Hilfestellung zur betrieblichen Pandemieplanung Milliardenpaket für Gründerszene Online-Plattform „Das Land hilft“ Corona-Schutzschild im Überblick KfW Schnellkredit 2020 Verbandsmitglieder unterstützen Kurzarbeitergeld Zuschuss in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits- und Entgeltausfall in Unternehmen Anspruch auf KUG wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. SV-Beiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. LeiharbeitnehmerInnen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. Wo Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III. Danach sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen …