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Petition gegen Rückzahlungsforderung der Corona Soforthilfe: Jede Stimme aller Unternehmen zählt!!!

Wir leiten Ihnen eine Petition weiter und bitten um Ihre Beteiligung. Die Petition ist eine Initiative vom BVMW in Eberswalde.

Die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe durch die ILB hat das Vertrauen in die Brandenburger Landespolitik stark erschüttert. Das Schreiben erzeugte bei vielen Unternehmen in Brandenburg Unsicherheit, Enttäuschung und auch Frust.

Mit einem Webinar und einem Musterschreiben, als Reaktion auf die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung, haben wir Ihnen kurzfristig und kompetent Unterstützung angeboten.

In einem weiteren Schritt möchten wir darüber hinaus, mit einer Petition, Druck auf die Landesregierung ausüben. Das können wir jedoch nur mit Ihrer Unterstützung. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme, dass Sie sich mit der Rückzahlungsforderung ungerecht behandelt fühlen.

Das Geld wurde in einer für Ihr Unternehmen kritischen Phase benötigt und auch verbraucht. Den Betrag in vollem Umfang oder auch teilweise nach nunmehr zwei Jahren auf einer Grundlage (Richtlinie 2) zurückzufordern, die damals, als Sie die Förderung beantragt hatten, noch nicht existierte, ist irreführend, wirtschaftsfeindlich und stellt einen Vertrauensbruch dar.

Wir bitten auch alle Unternehmen, die die Förderung nicht beansprucht haben, an der Petition teilzunehmen. Wir müssen an dieser Stelle Stärke und Geschlossenheit zeigen.

Hier können Sie an der Petition teilnehmen.

Wichtig: Leiten Sie bitte die Mail an alle Ihre Netzwerke und Verteiler weiter. Denn, jede Stimme zählt…. Vielen Dank für Ihre Unterstützung….

Horst Böschow
Mitglied des Präsidiums
Regionalmanager Verbandsbezirk Südbrandenburg
Koordinator des Wirtschaftsverkehrsnetzwerk Lausitz

Foto: pixabay

4 Kommentare

  1. Co-Solidarität sagt

    Das hat mit der Landesregierung nichts zu tun. FÜR Alles ist der Bund verantwortlich. Demnächst wird eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen den Bund eingereicht. Die europäischen Institutionen haben die Berechtigung der Vorwürfe bereits zunächst bestätigt. Möchten Sie mehr wissen? Wir laden Sie zur Co-Solidarität-Gruppe auf Facebook ein.

  2. Tobias Kleindienst sagt

    „Mit einem Webinar und einem Musterschreiben, als Reaktion auf die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung, haben wir Ihnen kurzfristig und kompetent Unterstützung angeboten.“

    Wo findet man die?

    In der Petition fehlt meines Erachtens noch der Hinweis, dass ein Bundesprogramm in den Ländern so
    unterschiedlich gehandhabt wird. Die meisten Soloselbständigen sind davon betroffen, dass der Unternehmerlohn
    nicht mehr angerechnet wird wie anfangs in den FAQ angegeben. Nachträglich kann man die ansonsten mögliche
    Grundsicherung (mit Leistungen in ähnlicher Höhe) aber nicht mehr beantragen. In anderen Bundesländern
    werden zumindest geringe Beträge von bis zu 1200 € als Unternehmerlohn anerkannt. In anderen Ländern
    hat man die Rückzahluienstngsfristen auch schon teilweise bis ins Jahr 2023 verlängert.

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