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PM: LAUSITZFORUM 2038 – Mittelständler fordern Berechenbarkeit und Beteiligung beim Strukturwandel in der Lausitz

Unternehmerverbände Sachsen und Brandenburg-Berlin bilden Plattform für kontinuierlichen Dialog und jährliche Evaluierung von Maßnahmen und Projekten – Auftaktveranstaltung am 9. November 2022 im Kulturhaus der BASF Schwarzheide

Cottbus, 09.11.2022. In einer Zeit extremer Herausforderungen und komplexer, oft widersprüchlicher Entwicklungen erheben die mittelständischen Unternehmen der Lausitz ihr Stimme: „Wir fordern, dass der in langwierigen Diskussionen erzielte Kompromiss zum Ausstieg aus der Braunkohle weiterhin gilt und jetzt mit aller Kraft umgesetzt wird!“, so Dr. Burkhardt Greiff, Präsident des Unternehmerverbandes Brandenburg und Berlin und Sprecher der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin. „Unsere Mitgliedsbetriebe sind äußerst beunruhigt, denn bisher erleben sie die versprochene Beteiligung der kleinen und mittelständischen Wirtschaft als absolut unzureichend. Die Ampelregierung stellt einerseits den Zeitplan für den Ausstieg in Frage, reagiert andererseits mit panischen Notmaßnahmen auf die Energiekrise und scheint die systematische Entwicklung der Industrieregion Lausitz aus dem Auge zu verlieren. Mit dem LAUSITZFORUM 2038 als Plattform wollen wir den Strukturwandel Jahr für Jahr bis 2038 begleiten, das Erreichte evaluieren und Impulse für Weichenstellungen geben.“

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Neues aus dem Industriemuseum

Siemens wird 175 Jahre alt

Das Jubiläum hat für den Verein Industriemuseum Region Teltow e.V. eine besondere Bedeutung, da die Siemens AG mit der Corporate Human Resources Siemens Professional Education ein Kooperationspartner für die Berufs- und Studienorientierung ist.
Darüber hinaus sind der Vorsitzende des Vereins sowie mehrere Vereinsmitglieder Pensionäre der Siemens AG.
Das Unternehmen hat direkte Beziehungen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region durch den Kauf des Anlagenbaus der Geräte- und Regler-Werke Teltow 1991 und die Gründung der Siemens Anlagenbau Teltow GmbH. Diese Entwicklung wird in diesem Beitrag dargestellt.


Siemens Anlagenbau Teltow GmbH
Die vertragliche Grundlage des Unternehmens
Die Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München hat am 04.02.1991 notariell den „Vertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ geschlossen.
Gegenstand der Gründung war die Firma „Siemens Anlagenbau Teltow GmbH“.
Diese Firma hat mit dem Kaufvertrag vom 01. März 1991 von der Geräte- und Regler-Werke Teltow GmbH, den Betriebsteil Anlagenbau gekauft.
Die Treuhandgesellschaft hat als Besitzer der GRW Geschäftsanteile den Kaufvertrag mit unterschrieben. Der Kaufvertrag umfasste die Übernahme von ca. 1.200 Mitarbeitern und die Verpflichtung des Käufers ca. 47 Mio. DM zu investieren. Als Stichtag der Übernahme war der 01.04.1991 festgelegt. Der Auftragsbestand zum Stichtag betrug ca. 119 Mio. DM.

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Einkommensschutz – So erhalten Handwerker bezahlbaren Schutz

Handwerker haben ein höheres Risiko als andere Berufsgruppen arbeitsunfähig zu werden. Umso wichtiger ist es, dass sie ihre Arbeitskraft absichern, um im Fall der Fälle nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Häufig scheitert der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daran, dass die Prämien für Handwerker zu hoch sind. Mit der Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife Komfort gibt es aber eine Alternative, die eine weitere Möglichkeit für den Einkommensschutz bietet.

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Grundfähigkeiten wie Hören, Gehen, Greifen oder Autofahren ab. SI WorkLife gibt es in einer Basisvariante mit 12 Grundfähigkeiten und in einer Plusvariante mit 20 Grundfähigkeiten, zu denen auch die Bedienung eines Smartphones und die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zählt. Für beide Produktvarianten gilt: Verliert der Versicherte eine der vereinbarten Grundfähigkeiten, wird die volle vereinbarte Rente gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte noch seinen Beruf ausüben könnte. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung kann aus diesen Gründen für Handwerker eine ideale Option sein.

Um die vereinbarte Leistung zu erhalten, muss unter anderem ein Arzt bescheinigen, dass mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausgeübt werden kann. SIGNAL IDUNA leistet den Versicherungsschutz auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Interessant ist darüber hinaus die Zusatzversicherung „Worst-Case Kapitalhilfe“. Bei einer schweren Krankheit, wie einem Herzinfarkt oder einer Krebserkrankung, kann auf Wunsch eine einmalige Zahlung zur Überbrückung finanzieller Engpässe vereinbart werden. Gleich beide Tarife der SIGNAL IDUNA – SI WorkLife Komfort sowie die Plus-Variante – haben beim Rating der Zeitschrift Stern (Ausgabe 15/2020) die Höchstbewertung mit 5 Sternen erhalten.

Übrigens: Wer später doch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, kann dies bis zu seinem 35. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung tun, wenn er die kostenlose EXKLUSIV-Option vereinbart hat (bis zum 30. Lebensjahr möglich).

Die Experten der SIGNAL IDUNA stehen bei offenen Fragen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Unter https://www.handwerk-ist-zukunft.de/versicherung/worklife-komfort/ können Sie sich von Ihrem regionalen Spezialisten beraten lassen.

Kfz-Versicherung: Wechselfrist naht

SIGNAL IDUNA erneut fairster Kfz-Versicherer

Der Herbst naht und damit auch das Fristende für alle, die zum 1. Januar 2023 ihre Kraftfahrtversicherung wechseln möchten.

Für die Autoversicherung wurden die Produkt-Linien Basis und Premium entwickelt. Für zusätzliche Flexibilität in der Gestaltung des gewünschten Versicherungsschutzes sorgen wählbare Bausteine.

Mit dem neuen Kleinflottenmodell hat die SIGNAL IDUNA besonders an die Gewerbekunden aus Handwerk und Einzelhandel gedacht. Es gilt für kleinere Fuhrparks zwischen drei und neun Firmenfahrzeugen.

Achtung: Die Kündigung eines Altvertrages muss bis spätestens zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein, damit ein Wechsel zum Jahresbeginn 2023 wirksam werden kann.

Weitere Infos über alle SIGNAL IDUNA Geschäftsstellen und Vertretungen oder unter https://www.signal-iduna.de/autoversicherung-wechseln

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Glauben – Hoffen – Wünschen?

Fast schon sakral anmutend agiert öffentlich das Wirtschaftsministerium in diesen Tagen. 
„Wir glauben bei Einsparanstrengungen von 20% gut durch den Winter zu kommen, Frankreich ist schuld am Strommangel, wir wünschen, dass Privathaushalte mehr sparen, wir hoffen, dass kein kalter Winter kommt…
„Die Gasspeicher sind gut gefüllt“, jedes Kind weiß aber, dass Prozentangaben gar nichts sagen und 10-fache Energiepreise binnen 6 Monaten die innerdeutschen Lieferketten reißen lassen.

Verkündet wird ein 200 Milliarden – Unterstützungs-Paket auf Pump, Geld drucken half
dauerhaft noch keiner Beseitigung einer Krise, weiß jeder Betriebswirtschaftler.

Wir haben den Ast (fast) abgesägt, auf dem wir sitzen!

Wahlen und eine Partei-Religion verstellen den Blick auf Kommendes.
Eine „Öko“ Fachbesetzung des Ministeriums führt zu sakralen Tönen. Führung und Strategie, Marktberuhigung und Rahmenbedingungen schaffen und vermitteln, geht anders.

Der Export-Weltmeister strauchelt. Preistreibender Kauf von Gas auf dem Weltmarkt, Stromerzeugung damit, Atomkraft-Verweigerung – erst Abschalten, dann überlegen führte in eine Sackgasse: Beispiel ArcelorMittal will demnächst zwei Anlagen in Deutschland herunterfahren, Stahl wird knapp. Auto- und Maschinenbau, Konsumgüterbranchen u.v.a. sind betroffen. Schneider: insolvent (2.000 Arbeitsplätze), Hellma (Halbleiter) investiert nicht mehr in Jena, sondern Schweden, Heiz-Glas fürchtet um sein Fortbestehen. Panikstimmung macht sich breit. Ifo-Ökonom Falck erwartet „vorübergehende Produktionseinstellungen und die Verlagerung besonders energieintensiver Produktionsschritte ins Ausland.“ Der DIHK erwartet bei den hohen Energiepreisen, dass in Zehntausenden Betrieben hierzulande die Lichter ausgehen. (Peter Adrian, DIHK)

Längst sind die innerdeutschen Lieferketten gestört, Nachschubprobleme gibt es nicht mehr nur bei chinesischen Importen. Produktionsdrosselungen aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise sind Alltag geworden. (vbw)

Grundstoff-bzw. Chemieindustrie schlagen Alarm, viele kauften auch Strom jahrelang am Spotmarkt ein, weil die Preise dort günstiger waren als langfristige Lieferverträge. Etliche Unternehmen erhalten nicht mal einen neuen Stromvertrag.

Eine schleichende Abwanderung der deutschen Industrie gab es schon vor der Corona-Krise. Der Anteil der „Waren ausländischen Ursprungs“ an den deutschen Exporten ist laut Statistischem Bundesamt stetig gestiegen, von knapp 10 Prozent 1990 auf 24,5 Prozent im vergangenen Jahr.

Der Blick ist nur ein kleiner Ausschnitt und soll bebildern, dass alle Branchen, auch unser Mittelstand schrittweise leidet. Umso mehr gilt es, unsere Stimme zu erheben, um die Behäbigkeit in Berlin einem Katalysator zuzuführen, es ist 5 nach 12.

Für die Strategie endlich Realitäten anzuerkennen erscheint eines der Themen zu sein:

Der Bau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Windrädern, Netzen, E-Autos, Wasserstoff-Anlagen geht nicht in dem Zeitrahmen, wie „gewünscht“ wird. Allein schon Material- und Fachpersonalmangel sowie Energie und Komponentenkosten stehen dagegen.

° Alle Kapazitäten zur Stromerzeugung müssen ans Netz! Die Eigenversorgung des Landes   muss hergestellt werden. Bilanz-Defizite durch Stromimporte zu decken, wird ein Trugschluss! Es gilt endlich wieder Technologie-Offenheit.

° Zur Gasangebots-Erschließung dürfen keine Denkverbote gelten!

° Energie-Preisdeckel sind ad hoc – Hilfen, Strategien müssen endlich an Realitäten gespiegelt und dann aktualisiert werden! 200 Milliarden EURO sind schnell verbraucht und falsch (?) verteilt!

° Unterstützung der mittelständischen Unternehmen beim Run auf Ausgleichsmittel ist besonders zu geben

° Kurzarbeitergeld muss auch bei energiebedingter Produktionsdrosselung gewährt werden können

° Alle zusätzlichen Belastungen sind zu vermeiden, z.B. Steuerabgaben, Arbeitszeiterfassung usw.

° Ein runder Tisch sollte die komplexen Themen der Regierung begleiten, – nicht Lobbyismus ist gefragt, sondern eine kluge, umfassende Sicht und Gestaltung gegen den begonnenen wirtschaftlichen Abstieg Deutschlands.

Eberhard Walter
Facharbeitskreis Energie im UV BB

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Neues aus dem Industriemuseum

Der Forschungsreaktor Berlin ist Geschichte – Fazit und Ausblick

Das war das Thema für einen Vortrag, den Herr Dr. Stephan Welzel vom Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie GmbH am 20. September 2022 in der gemeinsamen Vortrgsreihe des Vereins Industriemuseum und des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin im Industriemuseum Teltow gehalten hat.

Das Helmholtz – Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB)
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie forscht an Lösungen für eine klimaneutrale Gesellschaft. Es entwickelt und optimiert effiziente und preiswerte Materialien für Solarzellen , Batterien und Katalysatoren. Diese Energiematerialien sind wesentliche Bausteine auf dem Weg in eine CO2 – neutrale und sichere Energieversorgung.

Die Forschungsschwerpunkte sind:
* Photovoltaik
* Dünnschicht-Technologien
* Katalysatoren / Grüner Wasserstoff / CO2 –Umwandlung
* Solare Brennstoffe
* Batteriematerialien
* Quantenmaterialien
* Beschleunigerphysik &- technologien

Der Forschungsreaktor Berlin
Herr Dr. Stephan Welzel ist Leiter Betrieb des Reaktors BER II und behandelte in seinem Vortrag sowohl die Entwicklung des Standortes in Berlin als auch die Bedeutung der Anlage für die Forschung.
Die Planungen für den Vorgängerreaktor BER I begannen im Jahr 1956, als zwei Forschungsreaktoren Typ L-54 (für Frankfurt/Main und West- Berlin) mit 50 kW Leistung bei der  US-Firma Atomics International bestellt wurden.
Mit der Grundsteinlegung für das spätere Hahn-Meitner-Institut starteten am 25. Mai 1957 die Bauarbeiten am Reaktor. Am 24. Juli 1958 erreichte der Forschungsreaktor seine erste Kritikalität.
Das Hahn-Meitner-Institut wurde am 14. März 1959 in Anwesenheit der Namensgeber Otto Hahn und Lise Meitner eingeweiht. Der Reaktor BER I wurde im Sommer 1972 abgeschaltet.
Nach der Fusion des Hahn- Meitner- Instituts mit der Berliner Gesellschaft für Synchronstrahlung wurde dann 2009 das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) gegründet

Der Nachfolgereaktor BER II mit einer Leistung von zunächst 5 MW wurde am 9. Dezember 1973 in Betrieb genommen.Von 1985 bis 1989 wurde der Reaktor auf eine Leistung von 10 MW und bessere Experimentiermöglichkeiten ausgebaut, 1991 wurde er wieder in Betrieb genommen.
Von August 1997 bis Februar 2000 wurde der Reaktor von hochangereichertem Uran auf schwachangereichertes Uran umgestellt.

Der Forschungsreaktor BER II ist ein Schwimmbadreaktor , der mit leichtem Wasser gekühlt und moderiert wird. Es sind 24 Brennelemente mit jeweils 322 Gramm Uran und sechs Elemente zur Aufnahme der Steuerstäbe mit jeweils 238 Gramm Uran im Einsatz.

Die Neutronen werden mit Beryllium-Reflektoren zum Erhalt der Kettenreaktion gebündelt und durch neun Stahlrohre vom Reaktorkern durch das Wasserbecken und die Betonabschirmung zu den Experimentiereinrichtungen geleitet.

Der Referent ging in seinem Vortrag auf die Forschungsarbeit und die Vorteile des Reaktors als Strahlungsquelle für die Angewandte- und Grundlagenforschung ein.
Am Beispiel der Neutronentomografie zeigte er Experimente zur Wasserstoffspeicherung in Metallpulver oder die Verfolgung der Vorgänge in einer Brennstoffzelle.

Der BER II wurde am 11.12.2019 abgeschaltet und befindet sich jetzt in einer Phase des Nachbetriebs.

Für die Forschung am HZB ist heute das wichtigste Werkzeug die Röntgenquelle BESSY II in Adlershof, die intensives Licht im weichen Röntgenbereich liefert.
Damit untersuchen die Forscher den Aufbau von Energie- und Quantenmaterialien sowie ihre Funktionsweise.
Als einzige Weichröntgen-Quelle Deutschlands ist BESSY II für die nationale und internationale Forschungsgemeinschaft unverzichtbar,

Die Sicherheit von BER II
In dem Vortrag und der Diskussion nahm die Frage der Sicherheit einen breiten Raum ein, wobei die Fragen über den Reaktor hinaus auch die Sicherheit von Atomkraftwerken betrafen. Durch die kleine Leistung, den drucklosen Primärkreislauf, die vollständig passive Kühlung im abgeschalteten Zustand und die abschirmende große Wassermenge im Reaktorbecken war die Freisetzung von Radioaktivität durch diesen Schwimmbadreaktor kleiner Leistung schon immer sehr unwahrscheinlich.
Beim BER II fallen die Kontrollstäbe bei einem Störfall durch die Schwerkraft allein in den Kern und schalten die Kettenreaktion aus, die Nachzerfallwärme wird durch Naturkonvektion abgeleitet. In der Öffentlichkeit erfolgte Anfang 2011 eine erneute Diskusion zu den Flugrouten, da der Reaktor nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist.
In einem Radius von 2 Seemeilen um den Reaktor herum wurde ein Flugbeschränkungsgebiet festgelegt, das sich vom Boden bis in eine Höhe von ca.660 Meter über Normalnull erstreckt.

Der Rückbau von BER II
Der Reaktor ist auf Beschluss des Aufsichtsrates des HZB aus dem Jahre 2013 Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden., er befindet sich jetzt im Nachbetrieb. Der vom HZB angestrebte Rückbau des BER II rückt damit näher. Für den Rückbau ist ein komplexer Genehmigungs- und Beteiligungsprozess erforderlich. Notwendig sind umfangreiche Anträge, die bei den zuständigen Behörden einzureichen sind und von diesen geprüft werden.
Erst die behördliche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung bedeutet grünes Licht für den Abbau des Reaktors.

Kontakt: Dr. Stephan Welzel
welzel@helmholtz-berlin.de

Lothar Starke
Leiter Arbeitskreis Innovative Technologien im Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.

Forderungen Ostdeutsches Energieforum 2022

Entlastungen für den Mittelstand schnellstens auf den Weg bringen

Der Mittelstand ist derzeit auf vielen Ebenen schwersten Belastungen ausgesetzt. Nach den Jahren der Corona-Pandemie können viele Betriebe nicht mehr ausreichend auf Eigenkapital zurückgreifen, um die Kostenlawine abzufedern. Die bisherigen Entlastungspakete werden diesen Herausforderungen im Mittelstand in keiner Weise gerecht. Weite Teile des Mittelstands wurden bei den Entlastungen bisher nicht beachtet. Das gilt es dringend zu korrigieren!

Maßnahmen:

1. Energieangebot weiter erhöhen
Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche in Deutschland verfügbaren Energieerzeugungsanlagen produzieren können. Solange es technisch möglich ist, sind entsprechend die Kapazitäten der Kohle- und Ölkraftwerke weiter hochzufahren und müssen Kernkraftwerke temporär in Betrieb bleiben. Die Energieerzeugung aus Biomasse ist zu erhöhen und der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien muss beschleunigt werden. Jegliche bestehenden Nutzungseinschränkungen müssen in der derzeitigen Situation aufgehoben werden. Zur Gewährleistung einer sicheren und kostengünstigeren Beschaffung von Energie muss eine weitgehende Reduzierung der Gasverstromung erfolgen. Insbesondere ist die Zahl von ausgegebenen CO2-Zertifikaten sofort spürbar zu erhöhen, um zusätzliche Kraftwerkskapazitäten im konventionellen Bereich zu erschließen und preisdämpfende Wirkungen zu erzielen.

2. Grundversorgung für alle Unternehmen sicherstellen
Leistungsgemessene Kunden fallen bei Ausfall ihres Energieversorgers oder Auslaufen ihres Versorgungsvertrages nicht in die Grund- oder Ersatzversorgung. Da aktuell kaum Strom und/oder Gasversorger mangels Verfügbarkeit am Markt Lieferverträge anbieten, droht diesen Unternehmen die zwangsweise Abschaltung oder die Zahlungsunfähigkeit aufgrund des Preisniveaus. Daher ist auch leistungsgemessenen Kunden der Zugang zur Grundversorgung uneingeschränkt zu ermöglichen. Hierbei ist eine dauerhafte Lösung notwendig, die nicht nach drei Monaten endet.

3. Energiepreisdeckel für alle Energieträger
Der Bund muss für eine bezahlbare Energieversorgung der Wirtschaft sorgen. Viele Maßnahmen zur Entlastung und Umsteuerung würden unnötig werden, wenn es einen Preisdeckel auf alle Energieträger gibt und dieser schnell greift. Dies trägt zur Marktberuhigung bei.

4. Aussetzen, Aufschieben oder Überdenken aller zusätzlicher Belastungen der Wirtschaft
Staatliche Abgaben auf Energieträger (Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas) sind auf europäische Mindestsätze zu reduzieren.
Ob Urteil zur Arbeitszeiterfassung/Arbeitszeitschutzgesetz, die Erhöhung des Mindestlohns, die Einführung neuer Feiertage in manchen Bundesländern, das neue Whistleblowergesetz sowie das Lieferkettengesetz etc., alle Reglementierungen und Kostentreiber, die die deutsche Politik selbst in der Hand hat und beeinflussen kann, sollten für eine bestimmte Zeit – bis zur Überwindung der schweren Energiekrise – ausgesetzt werden. Vorrang muss derzeit alles haben, was die Lage stabilisiert und damit Handlungsoptionen für die Zukunft eröffnet.

Dazu zählt auch die gezielte Entlastung der Sozialabgaben bei niedrigen und mittleren Einkommen und die Senkung der Einkommenssteuer – statt mit der Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Lohnzahlung von bis zu 3.000 € die Verantwortung auf die Unternehmen abzuwälzen. Viele Unternehmen können diese „Inflationsprämie“ nicht zahlen. Ziel: Mehr Netto vom Brutto müssen bei den Beschäftigten ankommen. Der 12 € Mindestlohn ist zudem Kosten- und damit gleichzeitig zusätzlicher Inflationstreiber.

5. Kurzarbeit auch für Produktionsdrosselung auf Grund von Energiekosten ermöglichen
Neben einfachen und unbürokratischen Verfahren bzgl. Kurzarbeit, muss die Grundlage für ein Anrecht auf Kurzarbeit angepasst werden. Nicht nur ein „Mangel an Arbeit“, sondern auch eine „Nicht Durchführbarkeit“ der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grund der Energiekosten, muss anerkannt werden. Diese nicht vorhersehbare Lage als unternehmerisches Risko zu bewerten und damit die Anträge entsprechend abzulehnen, kann politisch nicht gewollt sein. Damit würden in kürzester Zeit Arbeitslose produziert werden, die bei möglicher Besserung der Lage und fallender bzw. gedeckelter Energiepreise nicht schnell genug oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen. In systemrelevanten Branchen – und wie Corona gezeigt hat, sind dies in einer vernetzen Wirtshaft sehr viele, wenn nicht fast alle – wäre es kaum mehr möglich, die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

6. Niederschwellige Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen
Der Zugang zu Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen muss so gering wie möglich gehalten werden. Energiekosten bei Durchschnittskosten über einen Zeitraum z.B. letzten drei Jahre) deckeln und was darüber hinausgeht, steuerlich geltend machen.

7. Behinderungen beim Energiesparen und bei der Energieproduktion aufheben
Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen erleichtert werden und auf verpflichtende Vorgaben ist zu verzichten. Es muss schnell für ein Unternehmen ein entsprechender Rahmen geschaffen werden, um schnell und rechtssichere Maßnahmen zum Energiesparen und Energieerzeugung zu ermöglichen.

Neben der Technologieoffenheit muss es Ziel der deutschen Energiepolitik sein, eine diversifizierte lokale Produktion (Energiewandlung), Zwischenspeicherung und lokale Verwendung von Energie zu gewährleisten. So entsteht lokale Wertschöpfung, mit der wir unabhängiger von Lieferungen aus dem Ausland werden und schaffen regionale Diversifikation weg von wenigen (Energie)Quellen.

8. Preisfindungsmechanismen am Strommarkt überprüfen
Um eine preisdämpfende Wirkung zu erzielen, muss durch eine Veränderung des „Marktdesigns“ die – aufgrund der Volatilität der Strompreise und der damit verbundenen Verpflichtung zur Zahlung sogenannter Margin Calls hervorgerufene – Illiquidität des Terminmarktes (Handel von großen Mengen) beseitigt werden.

Über das Ostdeutsche Energieforum

Das Ostdeutsche Energieforum (OEF) ist die einzige Veranstaltung, die länderübergreifend der Energiebranche, den Unternehmen, der Wissenschaft und der Politik eine gemeinsame Plattform bietet und sich dabei als ein „Think Tank“ für die neuen Bundesländer versteht. Ziel ist es, die Interessen Ostdeutschlands im Dialog zu bündeln und ihnen auf nationaler und auf europäischer Ebene eine Stimme zu verleihen, damit sie nicht überhört wird.

Homepage: www.ostdeutsches-energieforum.de

Über die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

Die 1995 gegründete Interessengemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von regionalen Unternehmerverbänden aus Ostdeutschland und Berlin, die die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft gegenüber Politik, Wissenschaft, anderen Wirtschaftszweigen und Öffentlichkeit vertritt. Im Mittelpunkt stehen dabei die besonderen Rahmenbedingungen des Mittelstandes in den neuen Bundesländern, die auch über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit in vielen Bereichen bestehen. In ihrer Funktion als Sprachrohr repräsentiert die Interessengemeinschaft mehr als 22.000 Unternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Wie ihre Mitgliedsverbände, setzt sich die Interessengemeinschaft für ein wirtschaftliches und konkurrenzfähiges Handeln des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb ein und sieht dies als wesentliches Leitmotiv ihrer Tätigkeit. Die soziale Marktwirtschaft unter Beachtung ökologischer Bedingungen ist für den Zusammenschluss der Unternehmerverbände Verpflichtung und Ziel zugleich.

Homepage: www.wir-unternehmen-zukunft.de

Über die IHK zu Leipzig

Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden des IHK-Bezirkes gegenüber Kommunen, Landesregierungen, Politik und Öffentlichkeit wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken.

Die IHK zu Leipzig versteht sich als Dienstleister, der die regionale gewerbliche Wirtschaft branchenübergreifend fördert. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend gleichberechtigt vertreten. Das macht die IHK zum wichtigsten Sprachrohr für den Mittelstand der Region Leipzig. Durch die gesetzliche Mitgliedschaft ist die Neutralität und Objektivität gegenüber allen Mitgliedern sichergestellt.

Die IHK zu Leipzig, das sind etwa 67 000 Mitgliedsunternehmen, ca. 350 Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich als Vertreter ihrer Region und Branche in den IHK-Gremien engagieren und über 1 800 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Die IHK zu Leipzig engagieren uns als kritischer Partner der Politik, unabhängiger Anwalt des Marktes und praxisorientierter Dienstleister der Unternehmen.

Homepage: www.leipzig.ihk.de

Forderungen Ostdeutsches Energieforum 2022

Rückblick auf die „Potsdamer Gespräche“ vom 30. August 2022

Potsdam | Bereits am 30. August 2022 fanden die „Potsdamer Gespräche“ des UVBB statt. Ab 18 Uhr waren Mitglieder und Gäste unseres Verbandes zum regionalen Austausch eingeladen. Nach der Begrüßung und kurzen Vorstellungsrunde hatte Oliver Mösing, Suchmaschinenoptimist und WordPress Spezialist bei unserem neuen Mitglied kowerk die Gelegenheit, das Unternehmen ausführlich vorzustellen. Die Markenagentur bietet für ihre Kunden das Komplettpaket für die Betreuung in den Themenbereichen Branding, Content und Web. Oliver Mösing hat hier seinen Schwerpunkt in der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Im Anschluss lud unser Gastgeber, die BARMER in Potsdam, zum Netzwerken bei leckeren Snacks. Die Teilnehmenden nutzten den Rahmen für den persönlichen Austausch bis in den späten Abend.

Foto: UVBB / Gastgeber
Text: Hr. Nico Danneberg

PM: Unternehmen brauchen Energiepreisbremse!

Gemeinsame Pressemitteilung der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin, der Unternehmervereinigung Uckermark und des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin e.V. vom 27.09.2022

Unternehmen brauchen Energiepreisbremse!

Viele Unternehmen in Ostdeutschland leiden unter den gestiegenen Energiepreisen. Zwischen Juli 2021 und Juli 2022 hat sich Energie stark verteuert (Quelle: Statistisches Bundesamt, August 2022):
–         Heizöl: +102,6 Prozent *1
–         Erdgas: +75,1 Prozent *2
–         Strom: +18,1 Prozent *3

Darüber hinaus sind viele Unternehmen auch auf die Nutzung von Firmenfahrzeugen und damit auf Kraftstoffe angewiesen. Hier stiegen die Preise zwischen Mai 2021 und Mai 2022 (also vor dem Tankrabatt) ebenfalls stark:
–         Benzin: +36,6 Prozent *4
–         Diesel: +52,0 Prozent *5

Mit der geplanten Abschaltung der drei verbliebenen Atomkraftwerke und dem embargobedingt zu erwartenden Produktionsrückgang in der PCK-Raffinerie zum 1. Januar 2023 dürften die Preise für Strom und Mineralölprodukte weiter unter Druck geraten. Sollte zudem Erdgas für die Stromerzeugung genutzt werden, wird auch der Gaspreis nicht sinken. Den Gesetzen des Marktes folgend, wird bei gleichbleibender Nachfrage und sinkendem Angebot der Preis steigen.

Die ostdeutschen Unternehmen fordern deshalb eine Energiepreisbremse. Es muss alles Denkbare unternommen werden, um Energiepreise zu senken. Die hohen Kostenanstiege lassen sich nicht einfach an die Kundinnen und Kunden weitergeben bzw. führen dort zu Verwerfungen, die nur mit Transferleistungen abgemildert werden können. Gleichzeitig ist es illusorisch zu glauben, dass Kostensteigerungen binnen weniger Monate durch Energiesparmaßnahmen aufgefangen werden können. Viele energieintensive Unternehmen kämpfen um ihre Existenz. In dieser Situation helfen keine Kredit- oder Förderprogramme. 

Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin, der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin und die Unternehmervereinigung Uckermark fordern deshalb eine Absenkung der Abgaben auf Energiepreise, solange die Preise derart hoch bleiben. Es kann nicht sein, dass mit steigenden Energiepreisen auch die Abgabenlast immer weiter steigt. Da die Mehrwertsteuer *6 für die meisten Unternehmen ein durchlaufender Posten ist, hilft eine Senkung den Unternehmen nur bedingt. Insofern sind alle anderen Abgaben – von der Stromsteuer über die Energiesteuer bis hin zur CO2-Abgabe – kritisch zu hinterfragen.

Darüber hinaus fordern die Verbände, dass mindestens übergangsweise alle verfügbaren Energieerzeugungskapazitäten genutzt werden und auf dem Weltmarkt verfügbare Rohstoffe ideologiefrei beschafft werden. Das heißt:
–         keine Abschaltung von Atomkraftwerken zum 1. Januar 2023
–         Beschaffung der für den Normalbetrieb des PCK notwendigen Erdöllieferungen ab 1. Januar 2023
–         Beschaffung zusätzlicher Erdgaslieferungen ab sofort

Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Ulrich Menter                                                  
Präsident                                                                    
Unternehmervereinigung Uckermark e.V.                     

Dr. Burkhardt Greiff
Präsident Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V. /
Sprecher der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

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