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BER BusinessClub des UV BB – Februar

24. Februar 2016

Schönefeld | Jahresauftakt des BER BusinessClub des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin e.V. zum Thema: "Mindestlohn 2.0 – update" und "Neuerungen im Steuerrecht 2016"
24. Februar 2016, 18.30 Uhr
AOK Aircenter Services
Willy-Brandt-Platz 2
12529 Schönefeld

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Dr. Feske von der AUDITA Unternehmensgruppe stellt Frau Ines Kiebler, Niederlassungsleiterin für den Landkreis Dahme-Spreewald und unsere Gastgeberin, ein neues Erfolgsprodukt, die App „FitMit AOK“ kurz vor.
Danach erwarten Sie folgende Themen:
1. Nach Einführung des Mindestlohnes: wo stehen wir? Seit dem ersten Vortrag im April 2015 sind einige Monate vergangen. Wir sprechen über Erfahrungen mit dem Mindestlohn und wo den Unternehmern tatsächlich der Schuh drückt. Einige Schwerpunkte sind:
– Mindestlohn allgemein
– Mindestlohn und Arbeitszeitkonten
– Dokumentationspflichten
– Durchgriffshaftung (Risiko für Unternehmen, die Werkunternehmer einsetzen)
Es referiert Herr Nicolas Roggel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von der Kanzlei K&L Gates Rechtsanwälte Notare in Berlin Mitte.
2. Dr. Feske von der AUDITA erläutert zum Jahreswechsel eingetretene und in 2016 noch zu erwartende Änderungen im Steuerrecht.
Im Anschluss haben wir wie immer Zeit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. Wir möchten mit Ihnen bei einem Glas Prosecco und einem kleinen Imbiss netzwerken und diskutieren. Das AUDITA Team lädt Sie dazu herzlich ein.
Möchten Sie sich und Ihr Mitgliedsunternehmen bei einer der nächsten Veranstaltungen einmal gesondert vorstellen, sprechen Sie uns bitte an.
Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte dafür das Antwortformular.
ACHTUNG! Die Teilnahme ist für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Es ist ein Beitrag in Höhe von 15,00 EUR zzgl. USt zu entrichten. Sie erhalten vom Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V. eine Rechnung.
Storno/Nichtteilnahme: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum 19.02.2016 kostenfrei möglich. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir Ihnen eine no-show-Gebühr in Höhe des Teilnahmebeitrages zzgl. USt. in Rechnung stellen. Wir bitten um Verständnis.

Details

Datum:
24. Februar 2016