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Hinweise zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020

Zum 01.07.2020 soll der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % herabgesenkt werden.

Dieser Schnellschuss vom Gesetzgeber beinhaltet einen riesigen bürokratischen Aufwand, da alle Kassen umzuprogrammieren sind, ebenso sind Preisauszeichnungen an den Waren zu ändern, Preislisten neu zu schreiben etc. Ob der Unternehmer die reduzierte Umsatzsteuer tatsächlich an den Endkunden weiterleitet und damit seine Preise senkt, oder er die Preise beibehält, um die Folgen der Corona-Krise etwas entgegenzutreten, bleibt ihm allein überlassen. Zum 31.12.2020 ist der Vorgang dann wieder rückgängig zu machen.

Für Unternehmer, die am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen, wirkt sich die Reduzierung der Umsatzsteuer nicht kostensenkend aus, da die Umsatzsteuer „wie ein Durchlauf“ behandelt wird. Ziel der Regierung ist es, den Endverbraucher durch das Weiterreichen der reduzierten Umsatzsteuer zu entlasten und ihn zum Kaufen anzuregen.

Folgende Grundlagen gelten:
– Die reduzierten Steuersätze gelten für Lieferungen und Dienstleistungen, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden.
– Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe sind zu dem Zeitpunkt ausgeführt, an dem der Erwerber die Verfügungsmacht bekommt
– Eine Werklieferung gilt dann als ausgeführt, wenn der Erwerber die Werklieferung abnimmt (z.B. Hausbau)
– Der Leistungszeitpunkt für Dienstleistungen wie Frisör, Beratung oder auch Reparaturen ist das Leistungsende.

Es ist vollkommen unerheblich, wann die Verträge geschlossen wurden oder wann Rechnungen geschrieben werden, wichtig ist immer der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht oder das Ende des Ausführens der Dienstleistung. Einzige Ausnahme sind Teilleistungen, die einzeln abgerechnet werden können.

In den Gaststätten gilt zum 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 eine weitere Sonderregelung. Die Speisen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, die Getränke dem Regelsteuersatz.

Bei der Abgabe von Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Preislisten bitte auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze und Zeiträume hinweisen, da Endkunden mit einem höheren Umsatzsteuersatz auch mehr belastet sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Verbandsmitglieder gern zur Verfügung:

AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Berlin
Dr. Joachim Feske
Tel.: 030-2045990
E-Mail: feske@audita-team.de

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Potsdam
Thomas Knappworst
Tel.: 0331-298210
E-Mail: th.knappworst@knappworst.de

Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Cottbus
Dr. Alfred orlowski
Tel.: 0355-380640
E-Mail: sp-cottbus@etl.de

SWC Steuer & Wirtschaft Consult Steuerberatungsgesellschaft, Storkow/Mark
Dieter Arnold
Tel.: 033678-6590
E-Mail: D.Arnold@Steuer-Wirtschat-Consult.de

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