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Petition gegen Rückzahlungsforderung der Corona Soforthilfe: Jede Stimme aller Unternehmen zählt!!!

Wir leiten Ihnen eine Petition weiter und bitten um Ihre Beteiligung. Die Petition ist eine Initiative vom BVMW in Eberswalde. Die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe durch die ILB hat das Vertrauen in die Brandenburger Landespolitik stark erschüttert. Das Schreiben erzeugte bei vielen Unternehmen in Brandenburg Unsicherheit, Enttäuschung und auch Frust. Mit einem Webinar und einem Musterschreiben, als Reaktion auf die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung, haben wir Ihnen kurzfristig und kompetent Unterstützung angeboten. In einem weiteren Schritt möchten wir darüber hinaus, mit einer Petition, Druck auf die Landesregierung ausüben. Das können wir jedoch nur mit Ihrer Unterstützung. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme, dass Sie sich mit der Rückzahlungsforderung ungerecht behandelt fühlen. Das Geld wurde in einer für Ihr Unternehmen kritischen Phase benötigt und auch verbraucht. Den Betrag in vollem Umfang oder auch teilweise nach nunmehr zwei Jahren auf einer Grundlage (Richtlinie 2) zurückzufordern, die damals, als Sie die Förderung beantragt hatten, noch nicht existierte, ist irreführend, wirtschaftsfeindlich und stellt einen Vertrauensbruch dar. Wir bitten auch alle Unternehmen, die die Förderung nicht beansprucht haben, an der Petition …

Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid: Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung.  Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument. Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten: Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie: – geschäftliche Telekommunikationskosten – gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten – Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite – Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur) – Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges) – laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie …

Soforthilfe Corona Brandenburg

Hinweis auf die Richtlinien für die Förderung auf Soforthilfe: Soloselbstständige dürfen nur Unterstützung bei Zahlungsengpässen durch laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, Kredite für Räume) beantragen. Die Soforthilfen sind nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht. Personalkosten, Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern gestellt werden. Alte Richtlinie – hier klicken! Neue Richtlinie – hier klicken! Quelle: Investitionsbank des Landes BrandenburgQuelle: Industrie- und Handelskammer Potsdam

Corona: Weitere Informationen und Angebote

Geplante Soforthilfe der Bundesregierung: https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzesentwurf-solo-selbstaendige-und-kleine-unternehmen-sollen-bis-zu-15-000-euro-soforthilfe-erhalten/25668744.html https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html Angebote der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen https://www.wfbb.de/de/Unterstuetzungsanfrage_Corona Angebote der Investitionsbank des Landes Brandenburg: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ Angebotes des Landes Berlin: https://www.berlin.de/sen/web/corona/ AUDITA Corona Newsletter Antrag Stundung Für Rückfragen und Unterstützung: Dr. Joachim Feske, AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel.: 030-204599-0