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Innovationspreis der TH Brandenburg

Los geht es: Die neue Wettbewerbsrunde des BraIn – Brandenburger Innovationspreis ist gestartet. Bereits zum 19. Mal vergeben wir den Award in den drei Kategorien Ideen, Innovation und Startup.

Du bist ein kreativer Kopf oder ihr seid ein tolles Team? Ihr habt Ideen entwickelt, die die Welt kennenlernen sollte oder die einfach zu schade für die Schublade sind? Ihr seid auf der Suche nach Unterstützern, die euch bei der weiteren Entwicklung eurer Lösung helfen könnten? Oder euch fehlt etwas Geld, um euer Konzept umzusetzen?

Dann solltet ihr euch beteiligen. Schickt uns eure überraschenden, querdenkenden, kreativen und innovativen Projekte, Lösungsansätze oder Vorschläge und erklärt, warum Ihr die Welt damit ein Stück weit besser macht. Euer Beitrag kann aus einem schulischen oder studentischen Projekt entstanden, im Rahmen einer Abschlussarbeit erstellt worden, Ergebnis einer wissenschaftlichen Arbeit oder ein Gründungsvorhaben sein.

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„Gelebte Nachbarschaft“ – in der Euroregion Spree-Neiße-Bober

Reinhard Schulze, Vizepräsident des Unternehmerverbandes, und Horst Böschow, Präsidiumsmitglied, haben am 04. September den Arbeitgeberverband Lebuser Land (OPZL) in Zielona Gora besucht.

Dieser Besuch war nach sechs Monaten „Coronazeit“ der erste persönliche Kontakt.  Im Gespräch mit der Geschäftsführerin des OPZL, Frau Zielinska, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Ocytko, wurden die gemeinsamen Vorhaben im Projekt „Gelebte Nachbarschaft“ besprochen.

Wegen dem Corona – Lockdown konnten bisher keine gemeinsamen Aktivitäten in dem Projekt durchgeführt werden. Es wurde vereinbart, dass das Projekt bis zum Februar 2021 verlängert wird und in dieser Zeit noch vier gemeinsame Workshops durchgeführt werden.

Den Auftakt bildet ein Treffen am 25. September in Guben zur Zusammenarbeit der Doppelstadt Guben-Gubin und der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur.

Corona Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.
Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. 

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Der Unternehmerverband gratuliert zum 30-jährigen Firmenjubiläum

Am 27. August feierte die „Wagener&Herbst Management Consultants GmbH“ in Potsdam ihr 30-jähriges Firmenjubiläum.

Horst Böschow überbrachte die Glückwünsche des UVBB und des Wirtschaftsverkehrsnetzwerkes Lausitz.

Wagener&Herbst sind seit Jahren eng mit der Lausitz und dem sich vollziehenden Strukturwandel in der Kohleregion verbunden. Als Partner der Wirtschaftsregion Lausitz und dem Wirtschaftsverkehrsnetzwerk Lausitz hat W&H maßgeblich zur Aufstellung der Verkehrsprojekte beigetragen.

Wir wünschen Wagener&Herbst alles Gute für die nächsten 30 Jahre und bedanken uns für die überaus erfolgreiche Zusammenarbeit.

Energiewende – Stand und Konzepte

Das war das Thema für einen Vortrag, den Dipl. Ing. (FH) Lothar Starke vom Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V. am 08. September 2020 im Industriemuseum gehalten hat.

Mit diesem Vortrag wurde die Reihe der Vorträge in den gemeinsamen Veranstaltungen des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin und dem Industriemuseum der Region Teltow fortgesetzt, die durch die Maßnahmen der Corona-Pandemie seit dem April unterbrochen waren.

Zu dem Thema Energiewende besteht im Industriemuseum eine Ausstellung im Rahmen des Ausstellungsbereiches Infrastruktur, zu dem auch eine Leitzentrale mit einem Muster-Stromnetz zur praktischen Darstellung der komplizierten Steuerung der Energieversorgung gehört.

Der Vortrag gliederte sich entsprechend den Bestandteilen der einzelnen Kategorien der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie.

Weiter zum ausführlichen Bericht

Nr. 4/2020 – Mittelstandsfinanzierung

Die 4. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazines NUVO in 2020 zum Fokusthema “Mittelstandsfinanzierung”. Erschienen im September 2020.

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Aufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU

Seit 05. August 2020 ist ein neuer Aufruf (Link NOW) zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU des BMVI veröffentlicht. Dort werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur gefördert. Anträge können durch Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) gestellt werden.

Es sind Förderquoten von bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Ein Kumulierung mit dem „Umweltbonus“ ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 04.08.2020 – 14.09.2020 (Windhundverfahren).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

Team WFBB Energie
Bereich Arbeit, Energie, Gründung & Internationalisierung
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Babelsberger Str. 21
14473 Potsdam
T +49 331 – 730 61-419
F +49 331 – 730 61-229
energie@wfbb.de
www.wfbb.de
energie.wfbb.de

               

Pressemeldung zur Wahl der Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg

Der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin begrüßt die Wahl von Frau Prof. Dr. Gesine Grande zur Präsidentin der BTU Cottbus-Senftenberg und beglückwünscht sie zu ihrer Wahl. Es ist gut, dass die Leitung der zweitgrößten Universität im Land Brandenburg geklärt ist.
Das ist von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche und innovative Mitwirkung und Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz.

Die Mitgliedsunternehmen des UVBB erwarten von der BTU die weitere Intensivierung des Technologietransfer mit den mittelständischen Unternehmen in der Region, den Ausbau der Kooperationen in Forschung und Entwicklung zwischen Unternehmen der Region und der Universität, die aktive Förderung der Start-Up-Szene sowie eine Vertiefung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Universitäten /Hochschulen in Polen, insbesondere der Universität in Zielona Gora.

Der Strukturwandel erfordert besonders gut ausgebildete  Fachkräfte, die die besonderen Bedingungen der Lausitz kennen und gewillt sind, sich persönlich einzubringen. Deshalb erwarten wir  die Fortführung des Lehrstuhls Eisenbahnwesen an der BTU Cottbus und damit Stärkung der BTU und der gesamten Strukturwandelregion Lausitz. Der Eisenbahnlehrstuhl an der BTU ist unverzichtbar für die künftige Ausbildung der  Fachkräfte für den Strukturwandel Lausitz. Er ist die Gewähr um über die Fachkräfte für die Umsetzung der umfangreichen Infrastrukturprojekte Schiene, einschließlich deren Planungen, und des massiven Ausbau des DB Instandsetzungswerkes Cottbus (1.200 neue Mitarbeiter geplant) zu verfügen.

Der UVBB freut sich auf eine gute und intensive Zusammenarbeit im Interesse der mittelständischen Lausitzer Unternehmen.

Foto: pixabay

Überbrückungshilfen für klein- und mittelständische Unternehmen

Das Eckpunktepapier des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die 25 Milliarden Überbrückungshilfen für klein- und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, ist verabschiedet.

Wir haben das Wesentliche zusammengefasst:
– Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, dazu gehören auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe.
– Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 muss zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen sein.
– Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben.
– Förderfähige Kosten sind im Wesentlichen vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten wie: Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Leasingraten, Instandhaltungskosten, Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung und Reinigung, Grundsteuern, Lizenzgebühren, Versicherungen und andere Abonnements, Kosten für Steuer- und Wirtschaftsprüfer, Kosten für Azubis sowie Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Soweit so gut, größter Kritikpunkt bleibt der fehlende Unternehmerlohn – da bleibt weiterhin nur die Möglichkeit der Grundsicherung über Hartz 4… . Ein fatales Signal an Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Leistungsträger in einem Wirtschaftssystem und damit in der Gesellschaft sind!

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von:
– 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
– 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
– 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat

Die maximale Förderung beträgt 150.000€ für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten ist sie gedeckelt bei max. 9.000€, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten bei max. 15.000€. Ein Zuschuss ist max. über drei Monate möglich. Laufzeit der Überbrückungshilfen ist von Juni bis August 2020. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen, in der zweiten Stufe (nachträglicher Nachweis) mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.

Unternehmen, die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Eine Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt die zeitgleiche Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe nicht aus, jedoch erfolgt bei Überschneidung des Förderzeitraums eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe. Fixkosten können nur einmal erstattet werden. Eine entsprechende Selbsterklärung ist von den Unternehmen bei Antragstellung abzugeben. Verantwortlich für die Auszahlung der Überbrückungshilfen sind die Länder –  die zuständigen Behörden sind in der finalen Abstimmung.

Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden wie das Antragsprozedere auf Landesebene umgesetzt wird. 

Was sieht das Konjunkturprogramm der Bundesregierung weiterhin vor? Das können Sie hier in der Beschlussvorlage nachlesen.

Hinweise zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020

Zum 01.07.2020 soll der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % herabgesenkt werden.

Dieser Schnellschuss vom Gesetzgeber beinhaltet einen riesigen bürokratischen Aufwand, da alle Kassen umzuprogrammieren sind, ebenso sind Preisauszeichnungen an den Waren zu ändern, Preislisten neu zu schreiben etc. Ob der Unternehmer die reduzierte Umsatzsteuer tatsächlich an den Endkunden weiterleitet und damit seine Preise senkt, oder er die Preise beibehält, um die Folgen der Corona-Krise etwas entgegenzutreten, bleibt ihm allein überlassen. Zum 31.12.2020 ist der Vorgang dann wieder rückgängig zu machen.

Für Unternehmer, die am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen, wirkt sich die Reduzierung der Umsatzsteuer nicht kostensenkend aus, da die Umsatzsteuer „wie ein Durchlauf“ behandelt wird. Ziel der Regierung ist es, den Endverbraucher durch das Weiterreichen der reduzierten Umsatzsteuer zu entlasten und ihn zum Kaufen anzuregen.

Folgende Grundlagen gelten:
– Die reduzierten Steuersätze gelten für Lieferungen und Dienstleistungen, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden.
– Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe sind zu dem Zeitpunkt ausgeführt, an dem der Erwerber die Verfügungsmacht bekommt
– Eine Werklieferung gilt dann als ausgeführt, wenn der Erwerber die Werklieferung abnimmt (z.B. Hausbau)
– Der Leistungszeitpunkt für Dienstleistungen wie Frisör, Beratung oder auch Reparaturen ist das Leistungsende.

Es ist vollkommen unerheblich, wann die Verträge geschlossen wurden oder wann Rechnungen geschrieben werden, wichtig ist immer der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht oder das Ende des Ausführens der Dienstleistung. Einzige Ausnahme sind Teilleistungen, die einzeln abgerechnet werden können.

In den Gaststätten gilt zum 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 eine weitere Sonderregelung. Die Speisen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, die Getränke dem Regelsteuersatz.

Bei der Abgabe von Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Preislisten bitte auf die verschiedenen Umsatzsteuersätze und Zeiträume hinweisen, da Endkunden mit einem höheren Umsatzsteuersatz auch mehr belastet sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Verbandsmitglieder gern zur Verfügung:

AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Berlin
Dr. Joachim Feske
Tel.: 030-2045990
E-Mail: feske@audita-team.de

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Potsdam
Thomas Knappworst
Tel.: 0331-298210
E-Mail: th.knappworst@knappworst.de

Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Cottbus
Dr. Alfred orlowski
Tel.: 0355-380640
E-Mail: sp-cottbus@etl.de

SWC Steuer & Wirtschaft Consult Steuerberatungsgesellschaft, Storkow/Mark
Dieter Arnold
Tel.: 033678-6590
E-Mail: D.Arnold@Steuer-Wirtschat-Consult.de