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Brandenburgischer Ausbildungspreis 2020

Das Land Brandenburg zeichnet jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ist eine Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses. Der Wettbewerb wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Bis zum 31. Juli können sich Unternehmen aus Brandenburg für den Brandenburgischen Ausbildungspreis 2020 bewerben. 

Der Brandenburgische Ausbildungspreis wird in elf Kategorien verliehen:

– Drei Ausbildungspreise der Landesgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg
– Drei Ausbildungspreise des Handwerkskammertages Brandenburg
– Ausbildungspreis des Landesverbandes der Freien Berufe e. V.
– Ausbildungspreis des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
– Ausbildungspreis der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
– Ausbildungspreis der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg
– Ausbildungspreis Pflege- und Gesundheitsfachberufe

Die elf Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro.

Gesucht werden Betriebe, die sich zum Beispiel durch Kontinuität und Qualität der Ausbildung auszeichnen, innovative Ausbildungselemente nutzen, sich ehrenamtlich engagieren oder benachteiligten Jugendlichen mit entsprechender Unterstützung eine Ausbildung ermöglichen. Die Erfüllung aller Kriterien ist nicht zwingend erforderlich. Betriebe und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Wir möchten Sie herzlich bitten, diesen Aufruf in Ihrem Netzwerk zu verbreiten, an Ihnen bekannte Ausbildungsunternehmen weiterzuleiten und ggf. in Ihren Publikationen und Newslettern sowie auf Ihren Web- und social-media-Seiten aufzunehmen bzw. zu teilen, um potenzielle Bewerber auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Vielleicht kommt der nächste Preisträger ja aus Ihrem Umfeld?

Die Bewerbungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb sind auf der Webseite www.ausbildungspreis-brandenburg.de zu finden. Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen nimmt zudem das Organisationsteam gerne über das Formular unter www.ausbildungskonsens-brandenburg.de/bewerber-vorschlagen entgegen.


Zwangsschließungen wegen Corona – Volle Entschädigung für Gastronomie, Handel und Gewerbe!

Trotz einzelner Lockerungen sind die durch flächendeckende Schließungen eingetretenen wirtschaftlichen Schäden der betroffenen Unternehmen erheblich, vielfach existenzgefährdend. Für einige Bereiche gilt die Schließung auf unbestimmte Zeit sogar fort.

Wird ein Verbot der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgesprochen, steht dem betroffenen Betreiber gemäß § 56 Abs. 1 IfSG ein weitreichender Entschädigungsanspruch zu. Für die ersten sechs Wochen beläuft sich die Entschädigung auf 100 % des Verdienst­ausfalls/Gewinnausfalls. Auszugleichen sind auch nicht gedeckte Betriebsausgaben (u.a. Miete) sowie sonstige Fixkosten, insbesondere Personalkosten.

Bisher werden jedoch nur im Falle der durch das Gesundheitsamt als zuständige Behörde angeordneten Schließung oder Quarantäne sowie der Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots gemäß §§ 30, 31 IfSG Entschädigungen bewilligt. Beruht das berufliche Tätigkeitsverbot dagegen (lediglich) auf der allgemeinen Corona-Schutzverordnung, sollen nach Ansicht vieler Behörden keine Ansprüche bestehen. Das ist falsch und demnach rechtswidrig. Ein erstes Musterverfahren haben wir bereits eingeleitet. Allerdings ist mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.

Da Entschädigungsansprüche zwingend voraussetzen, dass der Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach dem verfügten Verbot (für das Land Brandenburg: 22.03.2020 – somit Fristablauf: 22.06.2020, kann im Einzelfall abweichen!) zwingend gestellt sein muss, empfehlen wir allen möglichen Betroffenen, vorsorglich den Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Die zuständige Stelle für den Antrag nach 56 IfSG variiert je nach Bundesland:

Für das Land Brandenburg ist er beim Landesamt Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zu stellen. Über die Webseite des Landesamts findet man die notwendigen Antragsformulare. 

Für Ansprüche von Arbeitgebern und Selbständigen bei Tätigkeitsverbot/Quarantäne ist zuständig in Berlin die Senatsverwaltung für Finanzen – Selbstversicherung und Regress – https://service.berlin.de/dienstleistung/329421/

Autor ist Andreas Lietzke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Streitbörger PartGmbB Potsdam

Ostdeutsche Unternehmervertreter fordern grünes Licht für Wirtschaft, Kitas und Schulen

Unternehmervertreter aus ganz Ostdeutschland forderten in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein sofortiges Ende der Corona-Anordnungen für Unternehmen, Schulen und Kitas. Den Unternehmen müsse es ermöglicht werden, die Arbeit wieder aufzunehmen. Auch die Schulen und Kitas müssten in die Lage versetzt werden, ihrem Bildungs- und Betreuungsauftrag nachzukommen.

Sollte in der Bewältigung der Corona-Krise staatlicherseits nicht umgesteuert werden, drohten schwere wirtschaftliche und gesundheitliche Verwerfungen. Der Preis, den wir für die Eindämmung des Virus bezahlen müssten, würde größer sein als die Auswirkungen der Pandemie.

Es seien nicht nur finanzielle Auswirkungen. Viele Menschen gehen nicht mehr zum Arzt, obwohl sie es müssten, die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt dramatisch, mit den entsprechenden Risiken für Kindeswohl und Kindesgesundheit.

Die Unternehmervertreter seien weit davon entfernt, die Gefahr des Corona-Virus herunterzuspielen. Die Forderung nach Lockerung werde verbunden mit der Aufforderung an Unternehmen, Schulen und Kitas, eigenverantwortlich Lösungen zu finden, wie die nötigen Hygienemaßnahmen effektiv und wirksam umgesetzt werden können. Die Schulen sollen bekannte Technik nutzen und Lösungen finden, wie sie ihrem Bildungsauftrag auch unter Corona-Bedingungen gerecht werden.

Unternehmer sind nicht unmündig. Unternehmen müssen eigenverantwortlich bestimmen können, wie sie unter den gegenwärtigen Bedingungen wieder öffnen und ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Der Staat soll sich nicht auf Verbote konzentrieren, sondern unterstützen. Es gilt, das Leben in unserem Land auch unter den Bedingungen einer Pandemie so zu gestalten, dass es weder gesundheitliche noch wirtschaftliche Verwerfungen gibt.

Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles andere nichts!

Bleiben Sie gesund!

Foto: pixabay

Berufsbegleitender MBA an der TH Wildau

Innovativer berufsbegleitender MBA mit dem Abschluss der staatlichen Technischen Hochschule Wildau bei Berlin

Wildau| Die vielseitigen Herausforderungen, welche die COVID-19-Krise mit sich bringt und noch lange bringen wird, erfordern zeitgemäße und lösungsorientierte Managementkompetenzen. Die Krise demonstriert eindrucksvoll, worauf es in der Unternehmensführung ankommt: Expertise im Projekt-, Change- und Krisenmanagement, bewusste und durchdachte Investitionsentscheidungen, praktisches Verständnis von Digitalisierungsprozessen. Diese ohnehin essenziell wichtigen Fähigkeiten sind in dieser besonderen Zeit unverzichtbar. 

Wir am Wildau Institute of Technology an der TH Wildau bilden seit fünfzehn Jahren Führungskräfte von morgen aus. Mehr als 250 Studierende aus über 25 Ländern haben sich seitdem für ein berufsbegleitendes Studium an unserem Institut entschieden.

Unser ältester und kürzlich überarbeiteter Studiengang Master of Business Administration wird im Oktober 2020 zum 15. Mal angeboten. In diesem einzigartigen berufsbegleitenden Studienprogramm kommen akademisches Wissen, praktische Managementerfahrung, innovative Lehrmethoden und wissenschaftliche Exzellenz einer staatlichen Hochschule zusammen. Die TH Wildau gehört zu den forschungsstärksten technischen Hochschulen Deutschlands, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Logistik. Der MBA-Studiengang behandelt ausführlich klassische Managementthemen wie Projekt- und Changemanagement,  strategisches Management, Investition und Controlling sowie Human Resource Management. Essenziell für die Manager von morgen ist jedoch auch ein tiefgreifendes Verständnis für Digitalisierungsprozesse. Deshalb spielen auch Themenfelder wie Prozessdigitalisierung, Datenmanagement, Datenanalyse, Big Data und künstliche Intelligenz eine bedeutsame Rolle im Curriculum.

Seit der Gründung unseres Instituts legen wir besonders hohen Wert auf exzellente Betreuung, kleine Studiengruppen und maximalen Austausch. Im Vergleich zu anderen MBA-Programmen haben wir deutschlandweit eines der besten Betreuungsverhältnisse und zugleich einen der höchsten Anteile an Präsenzlehre. Zugleich haben sich unsere E-Learning-Angebote in den vergangenen Jahren stets verbessert. Dadurch war die Technische Hochschule Wildau in der Lage, innerhalb kürzester Zeit auf die neue Situation im Zusammenhang mit COVID-19 zu reagieren und stellte den Präsenzbetrieb innerhalb weniger Tage auf Online-Lehre um. Wir profitieren von der exzellenten IT-Infrastruktur der Hochschule und unseren e-didaktischen Erfahrungen. Dadurch sind wir exzellent für die Herausforderungen der COVID-Krise gerüstet. Auch im Falle größerer Reiseeinschränkungen oder Absagen der Präsenzlehre werden unsere Studiengänge ab Oktober 2020 in gewohnt hoher Qualität angeboten – unabhängig davon, ob die Hörsäle und Seminarräume wieder öffnen dürfen oder nicht.

Wir nehmen Bewerbungen für unser MBA-Programm bis zum 30. Juni 2020 entgegen. Sollte mehr Zeit für das Einreichen der Bewerbung notwendig sein, teilen Sie es uns bitte rechtzeitig mit. Alle Informationen zum Studiengang sowie zum vereinfachten Bewerbungsprozess im Kontext von COVID-19 finden Sie auf unserer Webseite.

Möchten Sie unser MBA-Programm sowie die Arbeit unseres Instituts kennenlernen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wit-wildau.de und vereinbaren Sie eine Videosprechstunde mit unseren Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus laden wir Sie herzlich zum virtuellen Hochschulinformationstag, der am 6. Juni in der Zeit von 10:00 und 15:00 an der Technischen Hochschule Wildau stattfindet, ein.

Bewerbungsaufruf MBA 2020

http://www.wit-wildau.de

Kammern und Verbände fordern schnelle Verabschiedung von Kohleausstiegs- und Strukturstärkungsgesetz

Im Januar 2019 hat die Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ den Abschlussbericht als Grundlage für ein Kohleausstiegs- und ein Strukturstärkungsgesetz der Bundesregierung übergeben. Im Januar 2020 wurde dem Bundestag erst nach über einem Jahr ein vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt. Seitdem stockt der Gesetzgebungsprozess erneut und die Chronologie der Verunsicherung in den Regionen geht weiter. Ursprünglich sollten beide Gesetze noch vor der Sommerpause Ende Juni durch den Bundestag verabschiedet werden. Zur Anhörung des Gesetzentwurfs zum Kohleausstieg am 25. Mai im Bundestag ist für die Lausitz keine weitere Verzögerung akzeptabel, darin sind sich die Wirtschaftsinitiative Lausitz, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer Cottbus sowie der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin einig.

Hierzu sagt Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus: „Mit dem guten Willen und den Anstrengungen aller Verantwortlichen ist eine Verabschiedung bis zum Sommer weiterhin möglich. Gerade mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der Bundespolitik ist dies für alle betroffenen Regionen wichtiger denn je. Die Auswirkungen der beschleunigten Beendigung der Kohleverstromung sind in der Lausitz bereits jetzt deutlich spürbar, ohne dass bisher eine wahrnehmbare Kompensation erfolgt.“

„Unsere Unternehmen erwarten, dass die hart errungenen Kompromisse aus der Strukturkommission 1:1 umgesetzt werden. Das ist in den jetzt vorliegenden Gesetzen noch nicht ganz der Fall. Derzeit wird hinter den Kulissen hart gerungen. Wir setzen darauf, dass den Worten Taten folgen“, sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. „Wir brauchen finanzielle Anreize für die gewerbliche Wirtschaft. Bestehende Unternehmen, die neue Geschäftsfelder entwickeln, müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden, damit sie ihre Visionen umsetzen können.“

Die Grundlage für einen gelingenden Strukturwandel in der Lausitz ist eine schnellstmögliche Verabschiedung der beiden Gesetze durch den Bundestag. „Die Unternehmen und Institutionen in der Region stehen mit zahlreichen Projekten bereit, um die Zukunft der Lausitz mitzugestalten. Es wird höchste Zeit, dass hierfür endlich der gesetzliche Rahmen geschaffen wird und die finanziellen Mittel bereitgestellt werden“, fordert Dr. Markus Binder, Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.

Ihr Gesprächspartner für weitere Informationen ist:
Michael Schulz, Geschäftsführer Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V.
Telefon (03 55) 28 91 30 91, Fax (03 55) 28 91 30 99, m.schulz@wil-ev.de

Foto: pixabay

Nr. 3/2020 – Menschen und Mittelstand

Die 3. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazines NUVO in 2020 zum Fokusthema “Menschen und Mittelstand”. Erschienen im Mai 2020.

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Reisebüros fordern Rettungsschirm

Potsdam | Die Lage der Reisebüro-Unternehmer ist fatal. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Reisen können sie nicht verkaufen, Provisionsrückzahlungen für stornierte Reisen, keine neue Provision, aber nochmaliger Arbeitsaufwand für verschobene Reisen oder Gutscheinlösungen und die Corona-Soforthilfe darf nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden… Wie dann überleben? Wenn es nach dem Wirtschaftsminister geht, sollen sie Hartz IV beantragen!
Die Reise-Unternehmer haben das Gefühl, dass sie unverschuldet und staatlich verordnet in die Insolvenz geschickt werden. Deshalb demonstrierten sie wiederholt vor dem Landtag. Der tourismuspolitische Sprecher des UV BB Thomas Dippe, äußerte sich dazu gegenüber der Presse:

Artikel PNN – Demonstration – Reisebüros fordern Rettungsschirm

Interview mit Reisbüro-Inhaber Thomas Dippe

Foto: Hr. Heller, UV BB

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt werden.

Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr.

QuelleBundesministerium der Finanzen

Initiative „jobsNow“

Die Initiative bringt Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen und Arbeitsuchende auf kurzen Wegen zusammen.

Die Brandenburger Agenturen für Arbeit haben eine Initiative „jobsNow“ gestartet. Diese soll helfen, in diesen Tagen Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen sowie Arbeitsuchende auf kurzen Wegen unbürokratisch zusammenzubringen.

jobsNOW-Hotline für Arbeitgeber:
Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0 331- 880 3000
Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0 800 – 4 5555 20

jobsNOW-Hotline für Beschäftigungssuchende:
Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 – 880 3000
Agenturen für Arbeit Eberswalde 03334 – 372002
Agentur für Arbeit Frankfurt/Oder 0335 – 5702200
Agentur für Arbeit Neuruppin: 0339169 – 2000

Spezial-Vermittlungsstelle für den Lebensmittelhandel und dazugehörige Logistikunternehmen:
Für diese Unternehmen koordiniert die Agentur für Arbeit Berlin Süd die Stellenangebote.
Telefon 0800 4555520 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr)
E-Mail: Treptow-Koepenick.542-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Alle Informationen als Übersicht

Zur Plattform „jobsNOW“

Quelle: Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

Entschädigungen

Neues Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Corona

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. 

Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.

Anspruch auf Entschädigung haben:
– Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind
– Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden
– Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.

Wie erhalte ich eine Entschädigung:
Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab.

Entschädigungen für folgende Arten von Beschäftigungen:
– Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, um weiterhin eine Entschädigung zu erhalten
– Arbeitgeber können sich die Aufwendungen von der zuständigen Behörde erstatten lassen
– Selbstständige können die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen

Pressemitteilung

Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren

Zum Antrag „Entschädigung bei Schul- und Kitaschließungen“

Zum Antrag „Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot“

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat