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Reisebüros fordern Rettungsschirm

Potsdam | Die Lage der Reisebüro-Unternehmer ist fatal. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Reisen können sie nicht verkaufen, Provisionsrückzahlungen für stornierte Reisen, keine neue Provision, aber nochmaliger Arbeitsaufwand für verschobene Reisen oder Gutscheinlösungen und die Corona-Soforthilfe darf nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden… Wie dann überleben? Wenn es nach dem Wirtschaftsminister geht, sollen sie Hartz IV beantragen!Die Reise-Unternehmer haben das Gefühl, dass sie unverschuldet und staatlich verordnet in die Insolvenz geschickt werden. Deshalb demonstrierten sie wiederholt vor dem Landtag. Der tourismuspolitische Sprecher des UV BB Thomas Dippe, äußerte sich dazu gegenüber der Presse: Artikel PNN – Demonstration – Reisebüros fordern Rettungsschirm Interview mit Reisbüro-Inhaber Thomas Dippe Foto: Hr. Heller, UV BB

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Initiative “jobsNow”

Die Initiative bringt Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen und Arbeitsuchende auf kurzen Wegen zusammen. Die Brandenburger Agenturen für Arbeit haben eine Initiative „jobsNow“ gestartet. Diese soll helfen, in diesen Tagen Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen sowie Arbeitsuchende auf kurzen Wegen unbürokratisch zusammenzubringen. jobsNOW-Hotline für Arbeitgeber:Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0 331- 880 3000Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0 800 – 4 5555 20 jobsNOW-Hotline für Beschäftigungssuchende:Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 – 880 3000Agenturen für Arbeit Eberswalde 03334 – 372002Agentur für Arbeit Frankfurt/Oder 0335 – 5702200Agentur für Arbeit Neuruppin: 0339169 – 2000 Spezial-Vermittlungsstelle für den Lebensmittelhandel und dazugehörige Logistikunternehmen:Für diese Unternehmen koordiniert die Agentur für Arbeit Berlin Süd die Stellenangebote.Telefon 0800 4555520 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr)E-Mail: Treptow-Koepenick.542-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Alle Informationen als Übersicht Zur Plattform “jobsNOW” Quelle: Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

Entschädigungen

Neues Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Corona Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen.  Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden. Anspruch auf Entschädigung haben: – Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind– Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden– Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen. Wie erhalte ich eine Entschädigung:Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab. Entschädigungen für folgende Arten von Beschäftigungen:– Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen …

Aktuelle Informationen und Regelungen zur Soforthilfe

Fragen und Antworten zum Bescheid: Mit der Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe sind etliche Fragen aufgetreten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die wichtigsten Fragen auf einer Sonderseite zusammengefasst. Neben der Klärung der häufigsten Fragen stellt die ILB die Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwandes für die Soforthilfe zur Verfügung.  Zu den FAQs der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fragen und Antworten zum Bescheid Corona-Soforthilfe als PDF Sollte die ILB Sie kontaktiert haben, Ihren Sach- und Finanzaufwand nochmal konkret darzustellen, nutzen Sie bitte folgendes Dokument. Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand als PDF Hinweise zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona Zusammenfassung erstattungsfähiger Kosten: Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach-und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie: – geschäftliche Telekommunikationskosten – gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten – Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite – Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur) – Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges) – laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie …

Internet-Plattform CLUSTER HELFEN UNTERNEHMEN für Technologiekooperationen

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) und ihre Clustermanagements haben eine Internet-Plattform für Technologiekooperationen gestartet. Damit soll es Brandenburger Unternehmen auch in der Corona-Krise ermöglicht werden, ihre Technologien und Produkte weiterzuentwickeln. Unter www.cluster-helfen-unternehmen.de steht eine Suche/Biete-Plattform bereit – von neuen Technologieentwicklungen bis zur Nutzung von 3D-Druckern. So sind Sie dabei:Mit wenigen Klicks können Firmen ihre Suchanfragen und Angebote einstellen oder Institute finden, die konkrete Unterstützung wie etwa 3D-Drucker anbieten. Angebot/Gesuch registrieren Bitte beachten Sie:cluster-helfen-unternehmen.de ist keine Verkaufsplattform. Sie dient dem Wissens- und Technologietransfer, nicht der Akquise von Standardgeschäften sowie der Vermarktung von Standardprodukten und -services. Die Plattform bündelt Informationen unter dem Hashtag #smartausderkrise.

Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück

Finanzministerin: Weitere steuerliche Maßnahmen sollen bei geschädigten Unternehmen für benötigte Liquidität sorgen Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der #Corona-Pandemie betroffen sind. So sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch.Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können. Pressemitteilung Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa

Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles andere nichts

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin fordert Stufenplan „Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin und Länderchefs am 6. Mai muss es einen schnellen und verlässlichen Stufenplan für das Anlaufen der Wirtschaft geben.“, so der Präsident des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin e.V. (UVBB), Dr. Burkhardt Greiff, und setzte fort „Dies nicht zu tun, wäre verantwortungslos.“ Wenn die Kontaktsperren aufrechterhalten werden, wird es zu einem massiven Wohlstandsverlust und irreparablen Schäden in Wirtschaft und damit auch der Gesellschaft kommen. Der UVBB fordert eine breitere Ausweitung der Corona-Tests. Es kann nicht sein, dass bei anhaltender Unsicherheit über Corona die Hälfte der etwa 900.000 verfügbaren Tests pro Woche ungenutzt bleibt. Nur wenn es verlässliche Testergebnisse gibt, kann die Wirtschaft wieder hochgefahren werden. Wenn sich zwei Drittel der Industrie-Arbeitsplätze auf dem Land befinden, können die lokalen Gesundheitsämter mobile Testeinrichtungen an den industriellen Zentren einrichten. Die Unternehmen haben die letzten Wochen genutzt, um Hygiene-Konzepte und Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter und für die Kunden zu installieren. Diese Wahrnehmung der Eigenverantwortung steht in krassem Widerspruch dazu, dass die Politik offenbar die Unternehmen und ihre Mitarbeiter für unmündig hält. Wenn zudem …

Änderungen der Straßenverkehrsordnung ab 28.04.20

Neue Regeln, höhere Strafen: Seit dem 28. April gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie höhere Strafen für Raser und Parksünder. Wer sich nicht an die Regeln für Rettungsgassen hält, riskiert den Führerschein. Missbrauch der Rettungsgasse:Schon bisher kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld und 2 Punkten im Verkehrssünder-Register kommt jetzt 1 Monat Fahrverbot. Dabei muss kein Rettungsfahrzeug konkret behindert worden sein. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, muss den Führerschein abgeben. Raser verlieren schneller den Führerschein:Fahrverbote erhalten auch Temposünder, die in Ortschaften mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs sind. Bisher lag die Grenze bei 31 km/h, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres bei 26 km/h. Zum Fahrverbot von 1 Monat kommen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt hinzu. Außerhalb von Orten reichen schon 26 km/h für die Abgabe des Führerscheins. Erhöht wurden außerdem die Bußgelder für zu schnelles Fahren bis 20 km/h in Ortschaften auf bis zu 70 Euro. Halten und Parken: Missbrauch …

Soforthilfe Corona Brandenburg

Hinweis auf die Richtlinien für die Förderung auf Soforthilfe: Soloselbstständige dürfen nur Unterstützung bei Zahlungsengpässen durch laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, Kredite für Räume) beantragen. Die Soforthilfen sind nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht. Personalkosten, Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern gestellt werden. Alte Richtlinie – hier klicken! Neue Richtlinie – hier klicken! Quelle: Investitionsbank des Landes BrandenburgQuelle: Industrie- und Handelskammer Potsdam