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Polen verlängert Grenzkontrollen bis 03.05.2020

Die Republik Polen hat die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach Art. 28 Schengener Grenzkodex ab dem 14. April bis zum 3. Mai 2020 an den land-, luft- und seeseitigen Binnengrenzen zur Tschechischen Republik, Slowakischen Republik, Bundesrepublik Deutschland und zur Republik Litauen verlängert.

Pressemitteilung

Quelle: Website der Republik Polen



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