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Aufruf im Bundesprogramm Unternehmen Revier: 5. Lausitzer Ideen- und Projektwettbewerb

Der 5. Ideen- und Projektwettbewerb im Bundesprogramm „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Wirtschaftsregion Lausitz wurde am 01. März 2022 gestartet.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den 5. Ideen- und Projektwettbewerb gerade an Unternehmen aus Ihrem Umfeld zur Prüfung einer Projekteinreichung weiterleiten. Für die regionale Ansprache von Unternehmen haben wir Ihnen auch eine Grafik zur möglichen Einstellung auf der Website bzw. sonstigen Verwendung in den Anhang gepackt.

Mit diesem Wettbewerbsaufruf sollen alle Zielerreichungsbausteine der regionalen Umsetzung des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ in ihren Wirkungen angesprochen werden wie u. a.:
–  Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfung von KKMU,
–  Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Region,
–  Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Generierung von Wettbewerbsvorteilen,
–  Zukunftsfähige Unternehmensentwicklungen und
–  Stärkung der Gründerszene, Beförderung von jungen dynamischen Unternehmen.

Der 5. Ideen- und Projektwettbewerb wird hinsichtlich des Zuwendungsprozesses unterteilt:
–              5. Ideen- und Projektwettbewerb (Schnellläuferverfahren):
                Aufruf vom 01.03.22 – 15.03.22
                geplante Zuwendung ab August 2022

–              5. Ideen- und Projektwettbewerb (Langläuferverfahren):
                Aufruf vom 01.03.22 – 30.06.22
                geplante Zuwendung ab Januar 2023

Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000 Euro. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.

Ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH für die Teilnahme am Programm „Unternehmen Revier“ ist zwingend vorgeschrieben. Projekteinreicher werden bereits im ersten Gespräch hinsichtlich der Förderkulisse beraten, durch das Antragsformular geführt und gegebenenfalls auf geeignetere Fördermöglichkeiten verwiesen.

Weitere Informationen und Formulare zur Skizzeneinreichung finden Sie unter der Rubrik Unternehmensförderung auf der Internetseite.

Direkter Link Wettbewerbsaufruf

Innerhalb des Downloadbereichs finden Sie auf dieser Seite alle für die Einreichung wesentlichen Formulare zum 5. Ideen- und Projektwettbewerb und die Datenschutzerklärung „A.2“ in digitaler Form.

Gerne können Sie uns für Rückfragen und weitergehende Beratung unter den aufgeführten Kontaktdaten ansprechen.

Projektaufruf

Norman Müller
Bereichsleiter Unternehmen Revier
Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
Regionalpartner im Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier
Am Turm 14, 03046 Cottbus
T +49 355 28890403
M +49 162 4010074
mueller@wirtschaftsregion-lausitz.de
www.wirtschaftsregion-lausitz.de

Foto und Beitrag: Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Euroregion Spree-Neiße-Bober informiert

Einstimmige Resolution unseres europäischen Dachverbandes zur russischen Invasion in der Ukraine!
Am 25.02.2022 fand die erste diesjährige Vorstandssitzung unseres Dachverbands, der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG), im Online-Format statt.
Inhaltlich stand dabei neben den Aktivitäten der AGEG und seiner Mitglieder selbstverständlich die Invasion der Russischen Föderation in der Ukraine im Fokus.
In großer Einigkeit wurde die beigefügte Resolution von den über 50 Anwesenden verabschiedet (deutsche Fassung – siehe Seite 2 der beigefügten Mitteilung).
Darin fordert der AGEG-Vorstand die Russische Föderation u.a. auf, die Integrität und Souveränität der Ukraine und ihre bestehenden territorialen Grenzen zu achten.

Seit dem gestrigen Sonntag, 27.02. (0:00) ist Polen kein Hochrisikogebiet mehr!
Das heißt, dass beim Überqueren der Grenze nach Deutschland keine Pflicht mehr besteht einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis sowie ein negatives Testergebnis mit sich zu führen.
Zudem besteht keine Verpflichtung mehr, auch bei längeren Reisen, diese anzumelden. Ferner entfällt die Quarantäne für Ungeimpfte.

Quelle: RKI

PM: Neue Corona-Verordnung für Brandenburg

Das Brandenburger Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits morgen (23. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart haben, um.

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Quelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Pressestelle

Foto: pixabay

Weitreichende Einschränkungen werden schrittweise zurückgenommen

Ab 18. Februar 2022 ist der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich. In Innenräumen müssen dort medizinische Masken getragen werden, die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

Ab dem 4. März 2022 ist der Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangebote  mit 3G-Regelung möglich. Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-Plus öffnen. Für überregionale Großveranstaltungen (inklusive Sport) gilt ebenfalls die 2GPlus-Regelung für Zuschauerinnen und Zuschauer. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist eine maximale Höchstauslastung von 60 Prozent zulässig, bei einer maximalen Anzahl von 6.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien eine Höchstauslastung von 75 Prozent bei maximal 25.000 Zuschauenden. Medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) sind im Hygienekonzepte vorzusehen.

Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z.B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).

Weiter heißt es, dass Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich zum Nachweis verpflichtet sind, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können). Die Gesundheitsämter haben jedoch ein eigenes Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Das Corona-Kurzarbeitergeld wird auch nach dem 31. März 2022 weiter ermöglicht und die Überbrückungshilfe IV wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Der Bund wird außerdem den Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern.

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Petition gegen Rückzahlungsforderung der Corona Soforthilfe: Jede Stimme aller Unternehmen zählt!!!

Wir leiten Ihnen eine Petition weiter und bitten um Ihre Beteiligung. Die Petition ist eine Initiative vom BVMW in Eberswalde.

Die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe durch die ILB hat das Vertrauen in die Brandenburger Landespolitik stark erschüttert. Das Schreiben erzeugte bei vielen Unternehmen in Brandenburg Unsicherheit, Enttäuschung und auch Frust.

Mit einem Webinar und einem Musterschreiben, als Reaktion auf die aus unserer Sicht ungerechtfertigte Rückzahlungsforderung, haben wir Ihnen kurzfristig und kompetent Unterstützung angeboten.

In einem weiteren Schritt möchten wir darüber hinaus, mit einer Petition, Druck auf die Landesregierung ausüben. Das können wir jedoch nur mit Ihrer Unterstützung. Zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme, dass Sie sich mit der Rückzahlungsforderung ungerecht behandelt fühlen.

Das Geld wurde in einer für Ihr Unternehmen kritischen Phase benötigt und auch verbraucht. Den Betrag in vollem Umfang oder auch teilweise nach nunmehr zwei Jahren auf einer Grundlage (Richtlinie 2) zurückzufordern, die damals, als Sie die Förderung beantragt hatten, noch nicht existierte, ist irreführend, wirtschaftsfeindlich und stellt einen Vertrauensbruch dar.

Wir bitten auch alle Unternehmen, die die Förderung nicht beansprucht haben, an der Petition teilzunehmen. Wir müssen an dieser Stelle Stärke und Geschlossenheit zeigen.

Hier können Sie an der Petition teilnehmen.

Wichtig: Leiten Sie bitte die Mail an alle Ihre Netzwerke und Verteiler weiter. Denn, jede Stimme zählt…. Vielen Dank für Ihre Unterstützung….

Horst Böschow
Mitglied des Präsidiums
Regionalmanager Verbandsbezirk Südbrandenburg
Koordinator des Wirtschaftsverkehrsnetzwerk Lausitz

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PM: Gemeinsame Konjunktur-Umfrage: Dämpfer für den Aufschwung

Das konjunkturelle Klima in der Metropolregion kühlt zu Beginn des Jahres ab. Die Wirtschaft stellt die Hoffnung auf einen raschen konjunkturellen Aufschwung aktuell zurück. Stattdessen sind die Unternehmen mit teils erheblichen Wachstumsrisiken konfrontiert: Steigende Preise für Energie und Rohstoffe, Personalmangel und Lieferschwierigkeiten sowie die Omikron-Welle haben die wirtschaftliche Dynamik vieler Branchen gebremst, in einigen Fällen sogar verringert. Eine schnelle Besserung ist nicht in Sicht. Dies sind die Ergebnisse der zu Jahresbeginn durchgeführten Konjunkturumfrage der Berlin-Brandenburger Industrie- und Handelskammern unter 1.951 Unternehmen in beiden Bundesländern.

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Foto: pixabay

Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb 2022

Bereits zum 18. Mal und mitten im Strukturwandel Lausitz sowie in Zeiten der Pandemie findet in diesem Jahr der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb (LEX) statt. Gemeinsam mit Partnern und Sponsoren unterstützt die Wirtschaftsinitiative Lausitz e.V. (WiL) auch im Jahr 2022 wieder Gründer*innen und Nachfolger*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Existenzgründer*innen und Jungunternehmer*innen, deren Gründung nicht länger als vier Jahre zurück liegt, sind aufgerufen, sich mit ihren Geschäftskonzepten um einen der vier Preise zu bewerben. Insgesamt vergibt die Wirtschaftsinitiative Lausitz (WiL) Preisgelder von mehr als 10.000 Euro. Eine Teilnahme lohnt sich dabei nicht nur wegen der Aussicht auf ein Preisgeld. Alle Teilnehmer*innen können über den gesamten Wettbewerbszeitraum bis zur Preisverleihung im Spätsommer von den Coachings, Workshops und der Betreuung durch die WiL und ihre Partner profitieren.

Das neue Wettbewerbsjahr wurde heute durch den WiL-Vorstandsvorsitzenden und LEX-Juryvorsitzenden, Dr. Markus Binder, eröffnet. „Die Lausitzer Wirtschaft hat zwei schwierige Jahre hinter sich und auch das Jahr 2022 wird gewiss nicht minder anspruchsvoll sein. In diesen besonderen Zeiten sind wir umso mehr davon überzeugt, dass es wichtig ist, Lausitzer Existenzgründer*innen und Nachfolger*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Mit dem LEX fördern wir Gründerinnen und Gründer, die trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit gehen. Die vergangenen Wettbewerbsjahre haben gezeigt – die Region steckt voller guter und kreativer Geschäftsideen und jede Investition in die regionale Gründerkultur ist eine gute Investition in die Zukunft der Lausitz“ erklärt Dr. Markus Binder.

Der Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb wird durch Sponsoren aus Wirtschaft, von Kommunen und Organisationen finanziert und durch das Engagement von zahlreichen Unterstützern getragen. „Damit aus ambitionierten Ideen auch langfristige Erfolgsgeschichten werden, braucht es neben Mut, Leidenschaft und Durchhaltevermögen auch starke Partner. Dafür haben die Jungunternehmer*innen mit der WiL und unseren Partnern ein starkes Netzwerk an ihrer Seite, das ihnen während der Gründung mit Expertenwissen zur Seite steht. Mein Dank gilt unseren Sponsoren und Partnern. Ihre starke finanzielle und organisatorische Unterstützung ermöglicht es, den LEX durchführen zu können. Gerade in den aktuellen Zeiten ist diese Unterstützung nicht selbstverständlich. Der Strukturwandel und die Pandemie bleiben die größten Herausforderungen für die Lausitz. Erfolgreiche Gründungen, Geschäftsfelderweiterungen und Unternehmensnachfolgen sind auch zukünftig ein wichtiger Faktor für das Gelingen dieser Herausforderungen und das Aufzeigen neuer Perspektiven in der Lausitz“ erläutert Dr. Markus Binder.

Weitere Informationen stehen in der Pressemitteilung

Brandenburg zeigt Haltung!

Unter dem Deckmantel der Kritik verbreiten auf sogenannten Spaziergängen und in sozialen Medien vermehrt „demokratiefeindliche, verschwörungsideologische, antisemitische und rechtsextremistische Kräfte“ Falschinformationen und Hass. Sie schrecken inzwischen auch vor der Bedrohung von Menschen nicht zurück, die in Medizin, Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Journalismus, Religionsgemeinschaften und Kultur arbeiten und sich für unsere Gesellschaft engagieren. Und sie sind laut: Täglich ist der Presse zu entnehmen, dass Aktionen gewaltbereiter Pandemieleugner, die Ordnungskräfte und Beschäftigten der kritischen Infrastruktur im Land herausfordern, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden.

Bei all dem darf nicht übersehen werden: Auch wenn sie laut sind, sind sie in der Minderheit! Knapp 70 Prozent der Brandenburger Bevölkerung ist mindestens einmal geimpft. Und es werden täglich mehr. Die Mehrheit der Brandenburger hat eine klare Haltung.

Der Toleranzedikt-Verein, dem ich als Gründungsmitglied angehöre, hat die Initiative „Brandenburg zeigt Haltung!“ gestartet. Wir wollen damit erreichen, dass sich viele Menschen solidarisch hinter die bestehenden Initiativen stellen, die „Spaziergänge“ klar verurteilen und diejenigen Menschen in ihrem Handeln bestärken, die in einem Akt beispielloser Solidarität aufeinander Rücksicht nehmen, um sich und andere zu schützen.  Über 200 namhafte Persönlichkeiten und Organisationen haben als Erstunterzeichner den Start gemacht. Nun ist es an uns allen dies deutlich im Rahmen der Unterzeichnung des Aufrufs zu zeigen. Das geht mit wenigen Klicks

Tilo Schneider, Medienstadt Babelsberg Entwicklungsgesellschaft mbH

PM: Die Ostdeutschen Unternehmerverbände sagen „Ja zu Meinungsfreiheit und Toleranz – Nein zu Hass, Drohungen und Gewalt“

Die Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen massiv unter Druck. Neben der schwierigen wirtschaftlichen Lage und dem allgegenwärtigen Arbeitskräftemangel sind Unternehmer wie Belegschaften einer Zerreisprobe ausgesetzt, um mit den Verordnungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Corona, dem Ziel der Sicherstellung der unternehmerischen Abläufe sowie den ganz individuellen Sichten auf Corona, Impfen und Testen umzugehen.

Es finden seit Pandemiebeginn kraftraubende Aushandlungsprozesse in den Unternehmen statt, die nun in der Frage „geimpft“ oder „ungeimpft“ gipfeln. Daraus folgen arbeitsrechtlich schwierige Fragestellungen, die gesetzlich theoretisch lösbar, aber praktisch wegen dem akuten Mangel an Personal nicht umsetzbar sind. Es entstehen faktische und vor allem gefühlte Ungerechtigkeiten, die nur unter großen Anstrengungen für alle Beteiligten akzeptabel sind.

Das einende Ziel kann und muss die gemeinsame Überwindung der Pandemie und der daraus folgenden Verwerfungen sein. Hier geht es nicht ohne eine – auf allen Seiten nötige – Diskussionsbereitschaft, Akzeptanz entgegengesetzter Auffassungen und einem großen Maß an Verständnis füreinander. Vielen geht hier langsam die Luft aus.

Was in Unternehmen gelingen muss, muss auch in der Gesellschaft gelingen. Demokratie heißt, das Recht zu haben, Verordnungen und Regeln zu hinterfragen und seine Meinung frei zu äußern. Hass, Hetze, Gewalt, Verschwörungstheorien und Bedrohungsszenarien sind aber als Mittel der gesellschaftlichen Auseinandersetzung nicht zu akzeptieren.

Die Unternehmen leisten unter größten Anstrengungen ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie und leben gemeinsam mit ihren Belegschaften demokratisches Handeln, Aushandeln, Umdenken, Umlernen, Lösungssuche und Umsetzung vor.

Die Wirtschaft ist ein damit ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Diese gilt es zu verteidigen, aber zugleich auch dagegen abzugrenzen, dass Meinungsfreiheit als Legitimierung für Hass und Gewalt missbraucht wird.

Dr. Burkhardt Greiff
Sprecher der Interessengemeinschaft der
Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

Pressemitteilung

Foto: Dr. Burkhardt Greiff, Fotorechte: Karoline Wolf