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Positionspapier des UV BB zur Bundestagswahl

Mut zu Erneuerung. Mut zu Reformen. Es ist eine besondere zeitliche Parallelität, die sich in diesem Jahr vollzieht. Wenn die Corona-Pandemie im Spätsommer kontrollierbar werden dürfte, wählen wir einen neuen Bundestag. Nie zuvor geschah dies am Ende einer solchen gesellschaftlichen Grenzerfahrung. Die Corona-Krise zeigte wie ein Brennglas die strukturellen Defizite des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Sie verstärkte die Versäumnisse der deutschen Wirtschafts- und Industriepolitik der letzten Jahre. Deutschland als führendes Industrieland ist in vielen Bereichen ein Sanierungsfall. Plötzlich fällt auf, dass der Wohlstand des Landes gefährdet scheint, wie verkrustet das Bildungssystem und wie schwach die Innovationskraft ist. Es kann nicht in den Parteien nur noch darüber geredet werden, wie wir in Zukunft leben wollen, sondern wovon wir in Zukunft leben können. Ohne strukturelle Reformen wird es nicht möglich sein, sowohl die finanziellen Folgen der Pandemie zu kompensieren, wie auch den Wohlstand unseres Landes zu erhalten. Angesichts der Wahl eines neuen Bundestages und einer neuen Bundesregierung fordern wir von den Parteien 1. die Entbürokratisierung von Verwaltungsentscheidungen, eine Digitalisierungsoffensive in den Verwaltungen, ein Beschleunigungsgesetz für Investitionen in eine zukunftsfähige …

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht nicht weiter eindämmen – Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität muss gewahrt bleiben

Die Interessengemeinschaft Ostdeutscher Unternehmerverbände fordert: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Gesetz angekündigt, um die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken. Die Pläne sehen unter anderem eine verkürzte Dauer der Befristung sowie eine Obergrenze für Unternehmen vor. In der Wirtschaft, aber auch in vielen Behörden, spielen befristete Verträge eine große Rolle. Bundes-arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigt noch bis zur Bundestagswahl im September 2021, gesetzliche Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht zu erzielen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt werde. Darüber hinaus soll anstatt der bisher drei Verlängerungsmöglichkeiten nur noch eine Verlängerungs-möglichkeit bestehen. Zudem soll eine Quote eingeführt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten greife. Diese sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versucht nun auf den „letzten Metern“ bis zur Wahl im Herbst massive Eingriffe ins Teilzeitbefristungsgesetz vorzunehmen. Der Arbeitsminister strebt ohne Not an, eines der wenig verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungs-instrumente der Unternehmen massiv einzudämmen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Wirtschaft und Unternehmen ein unerlässliches Muss. Sie bieten den …

Mittel aus dem Just Transition Fond der Europäischen Union müssen den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu 100 Prozent zur Verfügung stehen

In einem Brief an die Bundeskanzlerin hat sich die Interessengemeinschaft der ostdeutschen Unternehmerverbände kritisch zur Verrechnung von zugesagten EU-Fördermitteln für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Kohlerevieren mit den Strukturhilfen des Bundes geäußert. Die ostdeutschen Unternehmerverbände fordern für die von ihnen vertretenen Unternehmen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier, aber auch unterstützend für den Mittelstand im Rheinischen und Helmstedter Revier die Zuweisung der zugesagten Gelder an die betroffenen Firmen Die Strukturhilfen des Bundes zur Bewältigung des Strukturwandels seien durch kleine und mittelständische Unternehmen nur über Umwege oder gar nicht abrufbar. Die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Förderungen sollten jedoch zusätzliche Unterstützung beim Strukturwandel bieten und den Unternehmen einen klimafreundlichen Umbau ihres Wirtschaftens ermöglichen. „Die Maßnahmen würden dem Mittelstand in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen nachhaltigen Schub geben. Dies einfach in den Strukturhilfen des Bundes zu verrechnen und unter anderem mit einer haushaltspolitischen Notwendigkeit durch die Corona-Pandemie zu begründen, wäre äußerst fahrlässig.“ so der Sprecher der Interessengemeinschaft Dr. Burkhardt Greiff. Wie die BTU Cottbus-Senftenberg unlängst in einer Studie ermittelte, sind der überwiegende Teil der …

Konsequente Beschleunigung der Zulassung von russischem Impfstoff „Sputnik V“ und Beschaffung für Deutschland

In der Bekämpfung der Pandemie ist der Schutz von Menschenleben durch die Zulassung eines weiteren Impfstoffes und dessen Einkauf wichtiger, als politisch gefärbte Auseinandersetzungen über das Herstellerland. Jeder Impfstoff, der hilft und zugelassen wurde, muss beschafft werden. Eventuelle ideologische Vorbehalte dürfen in dieser Situation keinerlei Rolle spielen. Pragmatische und unkomplizierte Entscheidungen müssen unabhängig und zielorientiert Priorität haben, um diese besondere historische Herausforderung zu meistern. Dazu bedarf es mutigen Handels der politischen Entscheidungsträger ohne persönliche Vorteilskalkulationen und juristischer Einschränkungen. Das bei der europäischen Arzneimittelbehörde laufende Verfahren zur Zulassung des Corona Impfstoffs „Sputnik V“ darf weder politisch noch ideologisch torpediert werden. Allein wissenschaftlich validierte Verfahren müssen Gradmesser für die Zulassung von Impfstoff sein. Am Corona-Virus Verstorbene und Erkrankte hätten nicht nach der Nationalität des Impfstoffs gefragt. Sie hätten Impfstoff benötigt. „Sputnik V“ wird bereits in über 50 Ländern weltweit – außerhalb der europäischen Union – eingesetzt. Der Impfstoff bietet bezüglich der Transport- und Lagerbedingungen sowie der guten Verträglichkeit und hohen Wirksamkeit von über 90%, beste Voraussetzungen und könnte als ein weiterer Impfstoff auch in Deutschland eingesetzt werden. …

Kurzinformation des Landes Brandenburg zu den Auswirkungen der Hochstufung Polen zum Hochinzidenzgebiet

Polen wurde am Freitagabend (mit Wirkung ab Sonntag, 21.03.2021) offiziell vom Risiko-Gebiet zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft.Dies geht mit einer weiteren Verschärfung des kleinen Grenzverkehrs einher.Um die neuen Rahmenbedingungen möglichst verständlich darzustellen hat das Land Brandenburg eine Kurzinfo übermittelt.

Wir begrüßen Lebens-Update als neues Verbandsmitglied im UV BB

Im Fokus stehen Ihre Lebensqualität, Ihre persönliche Entwicklung Untersuchungen haben ergeben, dass der größte Wendepunkt im Leben eines Menschen im Alter von Anfang Vierzig bis Anfang Fünfzig stattfindet. In dieser Zeit empfinden Menschen viel Unruhe, Unzufriedenheit und Frustration. Und Menschen stellen sich in dieser Phase des Lebens oft die Fragen: Welchen Sinn hat mein Leben? Wo will ich hin? War es das jetzt? Wie kann ich meine Lebensqualität verbessern? Wie meine Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten? Dr. Heike Faust und Dr. med. Peggy Kotsch haben genau für diese Lebensphase ein Angebot entwickelt, das diesen Fragen mit Ihnen gemeinsam nachgeht – das Lebens-Update. Das Lebens-Update folgt einem ganzheitlichen Ansatz und sieht Körper und Psyche als systemisch untrennbar miteinander verbunden. Dr. Heike Faust hat über 15 Jahre Erfahrung als systemischer Business-Coach und begleitet Menschen in Ihrer Entwicklung und Potentialentfaltung. Dr. med. Peggy Kotsch ist in privatärztlicher Praxis mit ganzheitlichem, präventiv- und sportmedizinischem Schwerpunkt in Potsdam tätig und steht als „Ärztin fürs Leben“ Ihren Patient*innen zur Seite. Das Lebens-Update ist ein strukturierter Prozess und startet mit einem ausführlichen Analysegespräch …

Selbstständige sind keine „Erwerbstätigen 2. Klasse“

Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist immer noch nicht möglich Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin: Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich. Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werden, wie es versprochen wurde, werden als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter werden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben. „Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel.Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro. Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“ „Offenkundig zwingt die Bundesregierung …

Neujahrsansprache 2021

Herzlich willkommen in 2021. Hier die Neujahrsansprache unseres Präsidenten Dr. Burkhardt Greiff zur Begrüßung des neuen Jahres. Gleichzeitig eröffnen wir hiermit unseren Youtube-Kanal UV-TV. Hier versorgen wir Sie in Zukunft mit interessanten Beiträgen aus unserem Netzwerk und zu tagesaktuellen Themen. Abonnieren Sie unseren Kanal und wir halten Sie auf dem Laufenden! Wir danken unserem Mitglied co3film für die Produktion dieses Videos!

Brief der ostdeutschen Unternehmerverbände an Arbeitsminister Hubertus Heil

Sehr geehrter Herr Bundesminister, die vom Bund aufgestellten Azubi-Prämien aus dem Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” sollten motivieren, trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der Corona-Krise weiterhin Auszubildende einzustellen. Ende Oktober waren bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) 41.700 Lehrstellen weniger als ein Jahr zuvor gemeldet. Mit Blick auf die derzeitige mehr als unsichere Lage und der kaum absehbaren Entwicklungen, kann man schon jetzt von einer großen Zurückhaltung hinsichtlich der Ausbildung im Jahr 2021 ausgehen. Es mehren sich die kritischen Einschätzungen zu dem Programm. Die Beantragung ist aufwendig und die Hürden sind zu hoch, um überhaupt in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Damit bleibt der Kreis der Unternehmen, die davon überhaupt profitieren könnten, sehr klein. Da in vielen Unternehmen schon im Winter über das kommende Ausbildungsjahr nachgedacht und entsprechend geplant wird, sollte das Programm jedoch dringend nachgebessert und dann auch verlängert werden. Der geforderte Umsatzrückgang als Bedingung für die Prämie ist zu hoch. Darüber hinaus ist nicht klar, warum nur Firmen bis zu 250 Beschäftigten unterstützt werden. Eine Ausweitung auf Betriebe bis 500 Mitarbeiter wäre sinnvoll. …