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IMT – Von der Biomasse zum hochwertigen Kohlenstoff für die Herstellung von Autoreifen – 23.03.21
Das Industriemuseum unterliegt auch bis auf weiteres den Kontakt- und Verhaltensregeln entsprechend den Beschlüssen der Landesregierung. Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem leichten Rückgang des Infektionsgeschehens im Land Brandenburg geführt. Trotz dieses Erfolgs müssen Kontaktbeschränkungen auch in den nächsten Wochen beibehalten werden. Die Landesregierung hat am 06. März 2021 die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen. Diese Verordnung wurde im Gesetz- undVerordnungsblatt verkündet und tritt am 08. März in Kraft und ist bis 28.März 2021 gültig. Die in der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 16), die durch die Verordnung vom 26. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 20) geändert worden ist, ergänzend getroffenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben in ihrer Wirksamkeit unberührt. Für das Museum ergeben sich daraus folgende Änderungen:Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Museen oder Gedenkstätten sind von der bisherigen Schließungsanordnung ausgenommen, beziehungsweise dürfen unter Einhaltung bestimmter Regeln wieder vollständig öffnen. Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung und Vergabe eines Besuchstermins möglich. Die bisher geltenden Bestimmungen wie das Erfassen von Personendaten aller Besucher in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung, tragen …
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