19.10.2021. Der UV BB hat in einem Brief an den Bundesminister für Soziales und Arbeit, Hubertus Heil, Forderungen gestellt.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Verordnung vom 10. September 2021 wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. In dieser ist neu festgeschrieben: Die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Weiterhin werden die Arbeitgeber verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.
Dies trifft besonders unsere Mitglieder in der beruflichen Bildung und der beruflichen Rehabilitation. Entsprechend den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und den Unfallversicherungsträgern umfasst diese Festlegung, mindestens zweimal pro Woche auch den Teilnehmer in den Maßnahmen ein Testangebot zu unterbreiten. Gemäß der Verordnung hat der Bildungsträger die Kosten zu übernehmen.
Der Verband sieht hier ein großes Problem für die Bildungseinrichtungen. Die Träger wurden im Rahmen von Ausschreibungen bzw. knapp kalkulierter Kostenangebote vom Leistungsträger mit der Durchführung beauftragt. In den Kalkulationen sind jedoch keine Kosten für „Corona-Tests“ vorgesehen, zumal bis vor wenigen Wochen auch davon auszugehen war, dass diese kostenlos sind.
Damit sind für unsere Mitgliedsunternehmen im Bereich der Beruflichen Bildung und Rehabilitation die Maßnahmen wegen der nicht eingepreisten „Test-Kosten“ nicht mehr wirtschaftlich zu führen und bedeuten enorme wirtschaftliche Verluste. Ein Einpreisen ist auch nicht möglich, da die Dauer und konkrete Anzahl der Testung, in Abhängigkeit von Impfung und Genesung, nicht kalkulierbar sind.
In den FAQ (z.B. berufsbildenden Maßnahmen, FbW, Maßnahmen der Jobcenter) wird ausdrücklich jede Kostenübernahme von Corona-Tests ausgeschlossen, das bezieht sich auch auf laufende REZ-Ausschreibungen. Gemäß der „BA-Weisung 202008001 vom 03.08.2020 – Coronavirus SARS-CoV-2 Krise – Auszahlung temporärer Corona-bedingter höherer Maßnahmekosten für Arbeitsmarktdienstleistungen“ besteht die Möglichkeit, pandemiebedingte Mehrkosten im Ausnahmefall zu erstatten.
Bildungsträger sind über Jahre zuverlässige Partner der Bundesagentur für Arbeit. In diesen schwierigen Zeiten erwarten wir von der BA, dass auch sie sich gegenüber den Bildungsträgern zuverlässig und loyal verhält und die Träger nicht im Regen stehen lässt. Die Mehrkosten der Bildungsträger müssen durch die Auftraggeber (BA, Jobcenter, Unfallversicherungsträger…) übernommen werden; andernfalls werden die Grenzen der Belastbarkeit dieser Unternehmen, die im Übrigen ja zugleich auch Arbeitgeber sind, überschritten.
Wir fordern daher, dass die anfallenden zusätzlichen Kosten analog der o.a. Weisung generell erstattet werden.
Die Träger der beruflichen Bildung und Rehabilitation leisten für unsere Gesellschaft einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für das demokratische Miteinander und einen gut aufgestellten Arbeitsmarkt. Sie brauchen deshalb die besondere Unterstützung der Bundesregierung. Daher bittet der Verband um eine generelle Kostenübernahme von Corona-Tests für alle vergebenen, neu ausgeschriebenen und laufenden BA-Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie beruflichen Rehabilitation.
Dr. Burkhardt Greiff
Präsident Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.
Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.
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Foto: Dr. Burkhardt Greiff, Fotorechte: Karoline Wolf
Es wird ja tatsächlich immer schlimmer statt besser. Wo soll das hinführen und welches Ergebnis erwarten wir?
Es herrscht eine unglaublich gedrückte Stimmung in der Gesellschaft und irgendwie geht uns der Überblick über das Ausmaß verloren. Kein Zwang, keine Nötigung – alles freiwillig? Es ist wie im Spiegelkabinett oder in der Truman-Show.