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Corona-Arbeitsschutzverordnung

19.10.2021. Der UV BB hat in einem Brief an den Bundesminister für Soziales und Arbeit, Hubertus Heil, Forderungen gestellt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Verordnung vom 10. September 2021 wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. In dieser ist neu festgeschrieben: Die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Weiterhin werden die Arbeitgeber verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.Dies trifft besonders unsere Mitglieder in der beruflichen Bildung und der beruflichen Rehabilitation. Entsprechend den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und den Unfallversicherungsträgern umfasst diese Festlegung, mindestens zweimal pro Woche auch den Teilnehmer in den Maßnahmen ein Testangebot zu unterbreiten. Gemäß der Verordnung hat der Bildungsträger die Kosten zu übernehmen. Der Verband sieht hier ein großes Problem für die Bildungseinrichtungen. Die Träger wurden im Rahmen von Ausschreibungen bzw. knapp …