Cottbus | Die IHK Cottbus, die Wirtschaftsinitiative Lausitz, die Lausitzrunde, der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin und der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft plädieren für die zügige und vorrangige Verabschiedung des Strukturstärkungsgesetzes mit Änderungen durch Bundestag und Bundesrat. Dies müsse unabhängig vom noch nicht vorliegenden Gesetzentwurf zum „Ausstieg aus der Kohleverstromung“ erfolgen, damit die Finanzhilfen des Bundes möglichst schnell zur Verfügung stehen und die konkreten Maßnahmen zur Strukturentwicklung in der Lausitz durchgeführt werden können.
In der Erklärung heißt es:
In wichtigen Punkten bleibt der am 28. August vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Strukturstärkung in den Kohleregionen hinter den Empfehlungen der Strukturkommission zurück. Anlässlich der ersten Lesung im Bundestag am 26. September wurden jetzt fünf wesentliche Forderungen zur Anpassung des Gesetzentwurfs von der Industrie- und Handelskammer Cottbus, der Wirtschaftsinitiative Lausitz, der Lausitzrunde, dem Unternehmerverband Brandenburg-Berlin und dem Bundesverband Mittelständische Wirtschaft aufgestellt. Diese werden in einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten der Region, die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition und die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag herangetragen.
„Das Ergebnis der Kohlekommission ist ein verlässlicher Rahmen, auf den die Menschen in unserer Region vertrauen. Konkrete Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden, um den Menschen zu zeigen, dass die Politik noch in ihrem Sinne agiert, handlungsfähig ist und langfristige Planungssicherheit schaffen kann. Dazu muss die Bundesregierung den Auftrag erhalten sich dafür einzusetzen, dass die Kohleregionen auf EU-Ebene zu einem Ziel 1-Fördergebiet erklärt werden. Es bedarf Mittel, um Investoren zielgerichtet anwerben und bestehende Unternehmen innovativ beraten zu können. Das alles darf aber nicht in jährlichen Grundsatzdiskussionen über den finanziellen Rahmen münden. Daher wäre ein Staatsvertrag eine echte vertrauensbildende Maßnahme der Politik. Im Gegenzug müssen sich die Lausitzer Akteure im Strukturwandelprozess einig sein und auf Kooperation setzen.“
Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus
„Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs für das lang ersehnte Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen hat das Bundeskabinett das Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht. Bisher bleiben die vorgelegten gesetzlichen Regelungen jedoch hinter den Empfehlungen der „Strukturkommission“ und hinter den Erwartungen der Menschen, der Kommunen und der Unternehmen der Lausitz zurück. Der Bund steht durch seine energiepolitischen Eingriffe in der Pflicht, den Transformationsprozess der Lausitzer Wirtschaft durch wachstumsfördernde Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der Gesetzgeber muss die Chance nutzen und privatwirtschaftliche Investitionsanreize schaffen, z. B. durch Steuererleichterungen wie Sonderabschreibungen für Investitionen. Denn investierende Unternehmen in den betroffenen Regionen sind der Motor einer erfolgreichen Strukturentwicklung.”
Dr. Markus Binder, Vorsitzender der Wirtschaftsinitiative Lausitz e. V.
Anhang: Die Forderungen im Überblick
Forderung 1: Investitionsanreize gewähren
Mit dem Gesetzesentwurf wird die Chance vertan, privatwirtschaftliche Investitionsanreize durch steuerliche Vorteile z. B. in Form von Sonderabschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu gewähren. Die Chancen auf nachhaltig wertschöpfende Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen durch die Wirtschaft werden damit deutlich vermindert. Lediglich öffentliche Institutionen verbleiben als Investor insbesondere in die Infrastruktur und die Wissenschaft. Dies ist zwar wichtig, um den Strukturwandel zu bewältigen, aber ohne verstärkte private Aktivitäten nicht ausreichend.
Forderung 2: Kohleregionen zum EU-Ziel1-Fördergebiet erklären
Es muss ein klarer Auftrag an die Bundesregierung erfolgen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Kohleregionen in Europa zu einem Ziel 1 Fördergebiet werden. Dadurch können Anreize für Investitionsentscheidungen von Unternehmen gesetzt werden. Für die Lausitz sind Mittel für eine zielgerichtete Investorenakquisition sowie Bestandsentwicklung (innovative Unternehmensberatung) bereitzustellen.
Forderung 3: rechtsverbindliche Regelungen zwischen Bund und Kohleländern schaffen
Die angekündigte finanzielle Unterstützung ist für den Zeitraum bis 2038 nicht gesichert. Die Zusagen können durch jede neue Bundesregierung jederzeit rückgängig gemacht werden. Rechtsverbindliche Regelungen lehnt der Bund bisher ab. Damit haben die Regionen, und insbesondere die Unternehmen vor Ort, keine ausreichende Planungssicherheit, um sich auf den unsicheren Weg der eigenen Entwicklung durch Investitionen zu bewegen. Ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern wäre eine wichtige Voraussetzung für einen planbaren und nachhaltigen Strukturwandel.
Forderung 4: Monitoring für die Strukturentwicklung aufsetzen
In der Gesetzesvorlage fehlt ein Verfahren, mit dem die Entwicklung der Stromversorgung, auch hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, überprüft und, soweit notwendig, nachgesteuert werden kann. Zusätzlich muss zwingend auch die Strukturentwicklung in den Regionen im Rahmen des Monitorings durch Kennziffern, wie Unternehmensansiedlungen, -neugründungen und Anzahl der Arbeitsplätze sowie Finanzkraft berücksichtigt werden, um bei Bedarf in einem geordneten Verfahren Anpassungen vornehmen zu können. Die Erfahrungen bei der Rekultivierung der Bergbauregionen zeigen, dass niemand eine Entwicklung über 20 Jahre seriös vorhersehen kann und Korrekturen unvermeidlich sind.
Vor dem Hintergrund einer deutlichen Gefährdung der Versorgungssicherheit sowie vor einer nicht gesicherten Finanzierung des über Jahrzehnte andauernden Umstrukturierungsprozesses in den betroffenen Kohleregionen ist es kontraproduktiv, diese Zusagen von der vorherigen Stilllegung der Kohlekraftwerke abhängig zu machen. Hinzu kommt, dass der zuständige Minister noch zuletzt erklärt hat, dass erst die Strukturmaßnahmen kommen und danach die Stilllegung. Das soll gesetzlich geregelt werden.
Forderung 5: Kommunen durch Sonderzuweisung finanziell entlasten
In dem Gesetzesentwurf fehlt jede Zusage an die Kommunen für eine ergänzende Übernahme des 10% Eigenfinanzierungsanteils. Damit stehen vor allem die Gemeinden, die es finanziell am Nötigsten haben, vor den größten Problemen. Viele Projekte werden sich unter diesen Rahmenbedingungen nicht realisieren lassen. Kommunale Investitionen und Maßnahmen dürfen nicht den betroffenen Bundesländern überlassen werden. Hierzu schlagen wir vor, bereits jetzt im Bundeshaushalt eine Haushaltsposition zu reservieren. Die Lausitzrunde hat hierfür einen Antrag auf Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung (SoBEZ) gestellt, der durch ein Gutachten untermauert wird.
Beispielhafte Projekte sind:
- Förderung und Entwicklung von Modellkommunen im ländlichen Raum, die flächendeckend mit Breitband/Glasfaser und Smarter Infrastruktur ausgestattet werden und so den ländlichen Raum wieder attraktiv machen
- Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie von Landes- und Kommunalstraßen zur Unterstützung der Ansiedlung neuer Unternehmen, Forschungseinrichtungen usw.
- Eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung bis 2038 ist die Beschleunigung der Planungsverfahren von Infrastrukturprojekten z. B. durch die umfassende Einbeziehung privater Planungsbüros