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Forderungen Ostdeutsches Energieforum 2022

Entlastungen für den Mittelstand schnellstens auf den Weg bringen

Der Mittelstand ist derzeit auf vielen Ebenen schwersten Belastungen ausgesetzt. Nach den Jahren der Corona-Pandemie können viele Betriebe nicht mehr ausreichend auf Eigenkapital zurückgreifen, um die Kostenlawine abzufedern. Die bisherigen Entlastungspakete werden diesen Herausforderungen im Mittelstand in keiner Weise gerecht. Weite Teile des Mittelstands wurden bei den Entlastungen bisher nicht beachtet. Das gilt es dringend zu korrigieren!

Maßnahmen:

1. Energieangebot weiter erhöhen
Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche in Deutschland verfügbaren Energieerzeugungsanlagen produzieren können. Solange es technisch möglich ist, sind entsprechend die Kapazitäten der Kohle- und Ölkraftwerke weiter hochzufahren und müssen Kernkraftwerke temporär in Betrieb bleiben. Die Energieerzeugung aus Biomasse ist zu erhöhen und der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien muss beschleunigt werden. Jegliche bestehenden Nutzungseinschränkungen müssen in der derzeitigen Situation aufgehoben werden. Zur Gewährleistung einer sicheren und kostengünstigeren Beschaffung von Energie muss eine weitgehende Reduzierung der Gasverstromung erfolgen. Insbesondere ist die Zahl von ausgegebenen CO2-Zertifikaten sofort spürbar zu erhöhen, um zusätzliche Kraftwerkskapazitäten im konventionellen Bereich zu erschließen und preisdämpfende Wirkungen zu erzielen.

2. Grundversorgung für alle Unternehmen sicherstellen
Leistungsgemessene Kunden fallen bei Ausfall ihres Energieversorgers oder Auslaufen ihres Versorgungsvertrages nicht in die Grund- oder Ersatzversorgung. Da aktuell kaum Strom und/oder Gasversorger mangels Verfügbarkeit am Markt Lieferverträge anbieten, droht diesen Unternehmen die zwangsweise Abschaltung oder die Zahlungsunfähigkeit aufgrund des Preisniveaus. Daher ist auch leistungsgemessenen Kunden der Zugang zur Grundversorgung uneingeschränkt zu ermöglichen. Hierbei ist eine dauerhafte Lösung notwendig, die nicht nach drei Monaten endet.

3. Energiepreisdeckel für alle Energieträger
Der Bund muss für eine bezahlbare Energieversorgung der Wirtschaft sorgen. Viele Maßnahmen zur Entlastung und Umsteuerung würden unnötig werden, wenn es einen Preisdeckel auf alle Energieträger gibt und dieser schnell greift. Dies trägt zur Marktberuhigung bei.

4. Aussetzen, Aufschieben oder Überdenken aller zusätzlicher Belastungen der Wirtschaft
Staatliche Abgaben auf Energieträger (Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas) sind auf europäische Mindestsätze zu reduzieren.
Ob Urteil zur Arbeitszeiterfassung/Arbeitszeitschutzgesetz, die Erhöhung des Mindestlohns, die Einführung neuer Feiertage in manchen Bundesländern, das neue Whistleblowergesetz sowie das Lieferkettengesetz etc., alle Reglementierungen und Kostentreiber, die die deutsche Politik selbst in der Hand hat und beeinflussen kann, sollten für eine bestimmte Zeit – bis zur Überwindung der schweren Energiekrise – ausgesetzt werden. Vorrang muss derzeit alles haben, was die Lage stabilisiert und damit Handlungsoptionen für die Zukunft eröffnet.

Dazu zählt auch die gezielte Entlastung der Sozialabgaben bei niedrigen und mittleren Einkommen und die Senkung der Einkommenssteuer – statt mit der Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Lohnzahlung von bis zu 3.000 € die Verantwortung auf die Unternehmen abzuwälzen. Viele Unternehmen können diese „Inflationsprämie“ nicht zahlen. Ziel: Mehr Netto vom Brutto müssen bei den Beschäftigten ankommen. Der 12 € Mindestlohn ist zudem Kosten- und damit gleichzeitig zusätzlicher Inflationstreiber.

5. Kurzarbeit auch für Produktionsdrosselung auf Grund von Energiekosten ermöglichen
Neben einfachen und unbürokratischen Verfahren bzgl. Kurzarbeit, muss die Grundlage für ein Anrecht auf Kurzarbeit angepasst werden. Nicht nur ein „Mangel an Arbeit“, sondern auch eine „Nicht Durchführbarkeit“ der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grund der Energiekosten, muss anerkannt werden. Diese nicht vorhersehbare Lage als unternehmerisches Risko zu bewerten und damit die Anträge entsprechend abzulehnen, kann politisch nicht gewollt sein. Damit würden in kürzester Zeit Arbeitslose produziert werden, die bei möglicher Besserung der Lage und fallender bzw. gedeckelter Energiepreise nicht schnell genug oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen. In systemrelevanten Branchen – und wie Corona gezeigt hat, sind dies in einer vernetzen Wirtshaft sehr viele, wenn nicht fast alle – wäre es kaum mehr möglich, die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

6. Niederschwellige Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen
Der Zugang zu Unterstützungsleistungen und Förderprogrammen muss so gering wie möglich gehalten werden. Energiekosten bei Durchschnittskosten über einen Zeitraum z.B. letzten drei Jahre) deckeln und was darüber hinausgeht, steuerlich geltend machen.

7. Behinderungen beim Energiesparen und bei der Energieproduktion aufheben
Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen erleichtert werden und auf verpflichtende Vorgaben ist zu verzichten. Es muss schnell für ein Unternehmen ein entsprechender Rahmen geschaffen werden, um schnell und rechtssichere Maßnahmen zum Energiesparen und Energieerzeugung zu ermöglichen.

Neben der Technologieoffenheit muss es Ziel der deutschen Energiepolitik sein, eine diversifizierte lokale Produktion (Energiewandlung), Zwischenspeicherung und lokale Verwendung von Energie zu gewährleisten. So entsteht lokale Wertschöpfung, mit der wir unabhängiger von Lieferungen aus dem Ausland werden und schaffen regionale Diversifikation weg von wenigen (Energie)Quellen.

8. Preisfindungsmechanismen am Strommarkt überprüfen
Um eine preisdämpfende Wirkung zu erzielen, muss durch eine Veränderung des „Marktdesigns“ die – aufgrund der Volatilität der Strompreise und der damit verbundenen Verpflichtung zur Zahlung sogenannter Margin Calls hervorgerufene – Illiquidität des Terminmarktes (Handel von großen Mengen) beseitigt werden.

Über das Ostdeutsche Energieforum

Das Ostdeutsche Energieforum (OEF) ist die einzige Veranstaltung, die länderübergreifend der Energiebranche, den Unternehmen, der Wissenschaft und der Politik eine gemeinsame Plattform bietet und sich dabei als ein „Think Tank“ für die neuen Bundesländer versteht. Ziel ist es, die Interessen Ostdeutschlands im Dialog zu bündeln und ihnen auf nationaler und auf europäischer Ebene eine Stimme zu verleihen, damit sie nicht überhört wird.

Homepage: www.ostdeutsches-energieforum.de

Über die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

Die 1995 gegründete Interessengemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von regionalen Unternehmerverbänden aus Ostdeutschland und Berlin, die die Interessen der klein- und mittelständischen Wirtschaft gegenüber Politik, Wissenschaft, anderen Wirtschaftszweigen und Öffentlichkeit vertritt. Im Mittelpunkt stehen dabei die besonderen Rahmenbedingungen des Mittelstandes in den neuen Bundesländern, die auch über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit in vielen Bereichen bestehen. In ihrer Funktion als Sprachrohr repräsentiert die Interessengemeinschaft mehr als 22.000 Unternehmer, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Wie ihre Mitgliedsverbände, setzt sich die Interessengemeinschaft für ein wirtschaftliches und konkurrenzfähiges Handeln des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb ein und sieht dies als wesentliches Leitmotiv ihrer Tätigkeit. Die soziale Marktwirtschaft unter Beachtung ökologischer Bedingungen ist für den Zusammenschluss der Unternehmerverbände Verpflichtung und Ziel zugleich.

Homepage: www.wir-unternehmen-zukunft.de

Über die IHK zu Leipzig

Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden des IHK-Bezirkes gegenüber Kommunen, Landesregierungen, Politik und Öffentlichkeit wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken.

Die IHK zu Leipzig versteht sich als Dienstleister, der die regionale gewerbliche Wirtschaft branchenübergreifend fördert. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend gleichberechtigt vertreten. Das macht die IHK zum wichtigsten Sprachrohr für den Mittelstand der Region Leipzig. Durch die gesetzliche Mitgliedschaft ist die Neutralität und Objektivität gegenüber allen Mitgliedern sichergestellt.

Die IHK zu Leipzig, das sind etwa 67 000 Mitgliedsunternehmen, ca. 350 Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich als Vertreter ihrer Region und Branche in den IHK-Gremien engagieren und über 1 800 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Die IHK zu Leipzig engagieren uns als kritischer Partner der Politik, unabhängiger Anwalt des Marktes und praxisorientierter Dienstleister der Unternehmen.

Homepage: www.leipzig.ihk.de

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