In der Nacht vom Samstag auf Sonntag (ab 05.12.2021, 0 Uhr) wird Polen von der Bundesregierung als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft.
Wir möchten Sie kurz darauf hinweisen, dass sich dadurch die Regelungen zur Einreise aus Polen ändern. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass sich für die meisten Einreisenden nichts ändern wird.
- Für geimpfte Einreisende ändert sich grundsätzlich nichts!
- Die Regelungen treffen nur ungeimpfte Einreisende.
- Auch für ungeimpfte Einreisende ändert sich dann nichts, wenn sie beispielsweise als Grenzpendler ins Bundesgebiet oder lediglich in den Grenzraum für max. 24 Stunden einreisen.
Ausführliche Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Hier finden Sie auch die Ausnahmetatbestände für ungeimpfte Einreisende, d. h. die Fälle, in denen auch ungeimpfte Einreisende weder eine Einreiseanmeldung benötigen noch der Quarantänepflicht unterliegen.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier:
Alle Ausnahmetatbestände finden Sie in § 6 der Coronaeinreise-Verordnung.
- Die Einreisenden, die nicht geimpft und sich auf keinen Ausnahmetatbestand der Coronaeinreise-Verordnung berufen können, unterliegen der Verpflichtung die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de
auszufüllen und der 10 tägigen Quarantänepflicht.
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