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Soforthilfe Corona Brandenburg

Hinweis auf die Richtlinien für die Förderung auf Soforthilfe: Soloselbstständige dürfen nur Unterstützung bei Zahlungsengpässen durch laufende Betriebskosten (Mieten, Leasing, Kredite für Räume) beantragen. Die Soforthilfen sind nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht. Personalkosten, Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig. Hierfür muss ein Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bei den örtlichen Jobcentern gestellt werden. Alte Richtlinie – hier klicken! Neue Richtlinie – hier klicken! Quelle: Investitionsbank des Landes BrandenburgQuelle: Industrie- und Handelskammer Potsdam