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Euroregion Spree-Neiße-Bober informiert

Einstimmige Resolution unseres europäischen Dachverbandes zur russischen Invasion in der Ukraine!Am 25.02.2022 fand die erste diesjährige Vorstandssitzung unseres Dachverbands, der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG), im Online-Format statt. Inhaltlich stand dabei neben den Aktivitäten der AGEG und seiner Mitglieder selbstverständlich die Invasion der Russischen Föderation in der Ukraine im Fokus.In großer Einigkeit wurde die beigefügte Resolution von den über 50 Anwesenden verabschiedet (deutsche Fassung – siehe Seite 2 der beigefügten Mitteilung).Darin fordert der AGEG-Vorstand die Russische Föderation u.a. auf, die Integrität und Souveränität der Ukraine und ihre bestehenden territorialen Grenzen zu achten. Seit dem gestrigen Sonntag, 27.02. (0:00) ist Polen kein Hochrisikogebiet mehr!Das heißt, dass beim Überqueren der Grenze nach Deutschland keine Pflicht mehr besteht einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis sowie ein negatives Testergebnis mit sich zu führen.Zudem besteht keine Verpflichtung mehr, auch bei längeren Reisen, diese anzumelden. Ferner entfällt die Quarantäne für Ungeimpfte. Quelle: RKI

Vernetzung: Polen als Hochrisikogebiet

In der Nacht vom Samstag auf Sonntag (ab 05.12.2021, 0 Uhr) wird Polen von der Bundesregierung als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Wir möchten Sie kurz darauf hinweisen, dass sich dadurch die Regelungen zur Einreise aus Polen ändern. Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass sich für die meisten Einreisenden nichts ändern wird. Für geimpfte Einreisende ändert sich grundsätzlich nichts! Die Regelungen treffen nur ungeimpfte Einreisende. Auch für ungeimpfte Einreisende ändert sich dann nichts, wenn sie beispielsweise als Grenzpendler ins Bundesgebiet oder lediglich in den Grenzraum für max. 24 Stunden einreisen. Ausführliche Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Hier finden Sie auch die Ausnahmetatbestände für ungeimpfte Einreisende, d. h. die Fälle, in denen auch ungeimpfte Einreisende weder eine Einreiseanmeldung benötigen noch der Quarantänepflicht unterliegen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html Alle Ausnahmetatbestände finden Sie in § 6 der Coronaeinreise-Verordnung. Die Einreisenden, die nicht geimpft und sich auf keinen Ausnahmetatbestand der Coronaeinreise-Verordnung berufen können, unterliegen der Verpflichtung die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und der 10 tägigen Quarantänepflicht. Foto: pixabay

Polen verlängert Grenzkontrollen bis 03.05.2020

Die Republik Polen hat die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach Art. 28 Schengener Grenzkodex ab dem 14. April bis zum 3. Mai 2020 an den land-, luft- und seeseitigen Binnengrenzen zur Tschechischen Republik, Slowakischen Republik, Bundesrepublik Deutschland und zur Republik Litauen verlängert. Pressemitteilung Quelle: Website der Republik Polen