Selbstständige sind keine „Erwerbstätigen 2. Klasse“
Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist immer noch nicht möglich Zu den neuerlichen Verzögerungen bei neuer Corona-Hilfe erklärt die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin: Dass Solo-Selbständige auf die bereits im November angekündigte „Neustarthilfe“, die ab Januar gezahlt werden sollte, weiter warten müssen, halten wir für unerträglich. Die Ankündigungen einer Politbürokratie, die nie zu dem Zeitpunkt realisiert werden, wie es versprochen wurde, werden als blanker Hohn wahrgenommen. Deren Gehälter werden von den Abgaben jener gezahlt, die sie durch ihr Versagen in den Ruin treiben. „Die Beantragung der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ist noch nicht möglich, die Auszahlung hat entsprechend noch nicht begonnen“, heißt es in der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel.Solo-Selbstständige können nach Ministeriumsangaben eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen – bis zu 7.500 Euro. Angesichts der Corona-Krise sind immer mehr Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. „Von April bis Dezember 2020 haben sich insgesamt rund 95.000 Selbstständige neu in den Jobcentern gemeldet“, heißt es in dem Schreiben des Arbeitsministeriums. „In den entsprechenden Monaten des Vorjahres waren es rund 12.000.“ „Offenkundig zwingt die Bundesregierung …