Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich auf eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie geeinigt. Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr. Quelle: Bundesministerium der Finanzen