Alle Artikel mit dem Schlagwort: Kurzarbeitergeld

Übersicht zu Corona – Hilfen

Aktualisiert: 08.04.2020 Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: Kurzarbeitergeld Steuerstundungen Vollstreckungsmaßnahmen/Säumniszuschläge Nicht rückzahlbare Zuschüsse Gewerbe-Mieten Stundung SV-Beiträge Solo-Selbständige Entschädigungen für Auftragsstornos Gibt es Regelungen für insolvenzgefährdete Unternehmen? Was müssen Arbeitgeber beachten? Wer zahlt Lohn, wenn Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden? Wie reagiere ich bei Verdachtsfällen im Unternehmen? Weitere medizinische Hinweise Hilfestellung zur betrieblichen Pandemieplanung Milliardenpaket für Gründerszene Online-Plattform “Das Land hilft” Corona-Schutzschild im Überblick KfW Schnellkredit 2020 Verbandsmitglieder unterstützen Kurzarbeitergeld Zuschuss in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits- und Entgeltausfall in Unternehmen Anspruch auf KUG wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. SV-Beiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. LeiharbeitnehmerInnen können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. Wo Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III. Danach sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen …

Kurzinfos zum Kurzarbeitergeld, KUG-Antrag, Finanzierungshilfen, Steuerliche Liquiditätshilfen

Wir möchten Ihnen die Links bzw. Hinweise zu den drei wesentlichen Hilfsprogrammen der Bundesregierung mitteilen: Kurzarbeitergeld https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626 Finanzierungshilfen https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Steuerliche Liquiditätshilfen KUG Antrag Bei Fragen: Dr. Joachim Feske, AUDITA GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Tel.-Nr.: 030-204599-0

Auftragsengpässe durch Corona-Virus: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt. Arbeitgeber können sich entweder direkt in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter 0800 45555 20 informieren. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden sie auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen