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Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht nicht weiter eindämmen – Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität muss gewahrt bleiben

Die Interessengemeinschaft Ostdeutscher Unternehmerverbände fordert: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Gesetz angekündigt, um die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken. Die Pläne sehen unter anderem eine verkürzte Dauer der Befristung sowie eine Obergrenze für Unternehmen vor. In der Wirtschaft, aber auch in vielen Behörden, spielen befristete Verträge eine große Rolle. Bundes-arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigt noch bis zur Bundestagswahl im September 2021, gesetzliche Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht zu erzielen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt werde. Darüber hinaus soll anstatt der bisher drei Verlängerungsmöglichkeiten nur noch eine Verlängerungs-möglichkeit bestehen. Zudem soll eine Quote eingeführt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten greife. Diese sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versucht nun auf den „letzten Metern“ bis zur Wahl im Herbst massive Eingriffe ins Teilzeitbefristungsgesetz vorzunehmen. Der Arbeitsminister strebt ohne Not an, eines der wenig verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungs-instrumente der Unternehmen massiv einzudämmen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Wirtschaft und Unternehmen ein unerlässliches Muss. Sie bieten den …