Neue Regeln, höhere Strafen: Seit dem 28. April gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie höhere Strafen für Raser und Parksünder. Wer sich nicht an die Regeln für Rettungsgassen hält, riskiert den Führerschein.
Missbrauch der Rettungsgasse:
Schon bisher kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld und 2 Punkten im Verkehrssünder-Register kommt jetzt 1 Monat Fahrverbot. Dabei muss kein Rettungsfahrzeug konkret behindert worden sein. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, muss den Führerschein abgeben.
Raser verlieren schneller den Führerschein:
Fahrverbote erhalten auch Temposünder, die in Ortschaften mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs sind. Bisher lag die Grenze bei 31 km/h, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres bei 26 km/h. Zum Fahrverbot von 1 Monat kommen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt hinzu.
Außerhalb von Orten reichen schon 26 km/h für die Abgabe des Führerscheins. Erhöht wurden außerdem die Bußgelder für zu schnelles Fahren bis 20 km/h in Ortschaften auf bis zu 70 Euro.
Halten und Parken: Missbrauch wird teuer:
Deutlich teuer wird es für Autofahrer, die in zweiter Reihe halten. Statt bisher 15 sind jetzt mind. 55 Euro fällig. Werden andere behindert oder gefährdet, sind es bis zu 100 Euro, außerdem droht 1 Punkt in Flensburg.
Diese Strafen gelten auch für das Parken auf Geh- oder
Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen. Einfache Verstöße gegen Halte- und
Parkregeln kosten statt bisher höchstens 15 nun bis zu 25 Euro, mit Behinderung
bis zu 50 Euro.
Mehr Rücksicht auf Radfahrer:
Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer, Fußgänger oder E-Roller-Fahrer überholen. Außerhalb von Ortschaften sind es sogar 2 Meter.
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie keine
anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
Radfahren auf dem Gehweg kostet mindestens 25 statt zuvor 15
Euro. Wer Radwege in falscher Richtung benutzt, ist mit 55 statt 15 Euro dabei.
Auf sogenannten Schutzstreifen, also mit einer Linie auf der
Fahrbahn markierten Radwegen, gilt ein generelles Halteverbot.
An Straßen mit getrennten Radwegen müssen Autofahrer beim
Parken statt fünf nun 8 Meter Abstand von Einmündungen halten.
Entsprechend den Tempo-30-Zonen gibt es künftig Fahrradzonen.
Dort gelten die Regeln für Fahrradstraßen, die Höchstgeschwindigkeit für alle
Fahrzeuge beträgt 30 km/h.
Der grüne Pfeil an Ampeln gilt jetzt auch für Radfahrer auf
dem Radweg. Zusätzlich gibt es ein neues Schild „Grünpfeil für
Radfahrer“, wenn die Regel nur für Radler gilt.
Ein weiteres neues Schild verbietet es, mit mehrspurigen
Fahrzeugen einspurige, etwa Fahrräder, zu überholen. Weitere neue Schilder
markieren Park- und Ladeflächen für Lastenfahrräder sowie Radschnellwege.
Neu geregelt wurden auch:
Wer sich mit Apps auf dem Smartphone oder von Navigationsgeräten vor Blitzern warnen lässt, zahlt 75 Euro und erhält einen Punkt.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen innerorts nur
noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen, wenn mit Radfahrern oder
Fußgängern gerechnet werden muss.
Professionelle Carsharing-Fahrzeuge dürfen mit einem
speziellen Ausweis auf eigens markierten Flächen parken.
Zur Schau mit dem Auto hin- und herzufahren, kostet bis zu
100 Euro Bußgeld.
Hier der neue www.bussgeldkatalog.org/bussgeldkatalog.pdf
Obwohl die Verkehrstoten seit Jahren rückläufig sind, wird
immer weiter reglementiert und sanktioniert. Ein Schelm wer zuerst an weitere
Einnahmequellen für das Staatssäckel denkt…
#stayathome – Wir bleiben zu Hause. Wenn nicht… – Ihnen eine sichere und bußgeldfreie Fahrt