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Fünf Forderungen zum Strukturstärkungsgesetz

Cottbus | Die IHK Cottbus, die Wirtschaftsinitiative Lausitz, die Lausitzrunde, der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin und der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft wollen Änderungen in das Strukturstärkungsgesetz der Bundesregierung aufnehmen. Dazu gehört die Verankerung der Kohleregion in die höchste Förderklasse der EU, die Schaffung von Investitionsanreizen und vertragliche Regelungen für die Förderung. In einer Pressemitteilung vom 24. September werden fünf Forderungen genannt:
1: Investitionsanreize gewähren
Mit dem Gesetzesentwurf wird die Chance vertan, privatwirtschaftliche Investitionsanreize durch steuerliche Vorteile zu gewähren. Die Chancen auf nachhaltig wertschöpfende Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen durch die Wirtschaft werden damit deutlich vermindert. Lediglich öffentliche Institutionen verbleiben als Investor insbesondere in die Infrastruktur und die Wissenschaft. Dies ist zwar wichtig, aber ohne verstärkte private Aktivitäten nicht ausreichend.

2: Kohleregionen zum EU-Ziel1-Fördergebiet erklären
Es muss ein klarer Auftrag an die Bundesregierung erfolgen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Kohleregionen in Europa zu einem Ziel 1 Fördergebiet werden. Dadurch können Anreize für Investitionsentscheidungen von Unternehmen gesetzt werden. Für die Lausitz sind Mittel für eine zielgerichtete Investorenakquisition sowie Bestandsentwicklung (innovative Unternehmensberatung) bereitzustellen.

3: rechtsverbindliche Regelungen zwischen Bund und
Kohleländern schaffen

Die angekündigte finanzielle Unterstützung ist für den Zeitraum bis 2038 nicht gesichert. Die Zusagen können durch jede neue Bundesregierung jederzeit rückgängig gemacht werden. Rechtsverbindliche Regelungen lehnt der Bund bisher ab. Damit haben die Regionen, und insbesondere die Unternehmen vor Ort, keine ausreichende Planungssicherheit.

4: Monitoring für die Strukturentwicklung aufsetzen
In der Gesetzesvorlage fehlt ein Verfahren, mit dem die Entwicklung der Stromversorgung, auch hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, überprüft und nachgesteuert werden kann. 
 
5: Kommunen durch Sonderzuweisung finanziell entlasten
In dem Gesetzesentwurf fehlt jede Zusage an die Kommunen für eine ergänzende Übernahme des 10% Eigenfinanzierungsanteils.Viele Projekte werden sich unter diesen Rahmenbedingungen nicht realisieren lassen. Kommunale Investitionen und Maßnahmen dürfen nicht den betroffenen Bundesländern überlassen werden. Hierzu schlagen wir vor, bereits jetzt im Bundeshaushalt eine Haushaltsposition zu reservieren. .

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