Seit 05. August 2020 ist ein neuer Aufruf (Link NOW) zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU des BMVI veröffentlicht. Dort werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur gefördert. Anträge können durch Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) gestellt werden.
Es sind Förderquoten von bis zu 40 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Ein Kumulierung mit dem „Umweltbonus“ ist nicht möglich.
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Der Bewerbungszeitraum läuft vom 04.08.2020 – 14.09.2020 (Windhundverfahren).
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