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Crashkurs Arbeitsrecht – TEIL C – Nutzung von Sozialen Medien und EDV am Arbeitsplatz
14. Juni 2017
Berlin| Auch in diesem Jahr bietet unser UV BB – Mitglied MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht wieder die Schulungsreihe "Crashkurs Arbeitsrecht" an. Jeder der kompakten Workshops beleuchtet ein Kernthema des Arbeitsrechts. Hierdurch erhalten Sie fundierte Kenntnisse, aktuelle Informationen und praktische Arbeitshilfen für Ihre Personalarbeit.
Durch die begrenzte Teilnehmerzahl kann dabei auf Ihre Situation und Ihre Fragen individuell eingegangen werden.
TEIL C – Nutzung von Sozialen Medien und EDV am Arbeitsplatz
1. Umgang mit persönlichen Daten
2. Soziale Netzwerke und Bewerberauswahl
3. Private Nutzung der sozialen Netzwerke während der Arbeitszeit
4. Direktionsrecht des Arbeitgebers
5. Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet
6. Geschäftskontakte in Sozialen Medien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
7. Betriebliche Richtlinien für den Umgang mit Sozialen Medien
Dauer: 4 Stunden
Termin: Mittwoch, 14. Juni 2017, 13:00 Uhr
Kosten
250,- € Netto pro Tag (Teil) und Teilnehmer (4 Stunden)
Geprüfte Muster und Vorlagen stellen wir allen Teilnehmern kostenfrei zur Verfügung.
Für Getränke und einen Imbiss ist gesorgt.
Ort
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
Columbiadamm 29
10965 Berlin
Tel.: +49 30.69 80 90 70
Fax: +49 30.69 80 90 79 crashkurs@mayr-arbeitsrecht.de