Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.01.2021

Die nachfolgende Beitragsordnung steht Ihnen auch als PDF zum Download zur Verfügung!

Sonderbeiträge

Studenten ohne eingetragene Unternehmung24,00 €/Jahr
Unternehmer im Ruhestand80,00 €/Jahr

Beiträge je Monat

Existenzgründer                                                     3 Monate frei, ab 4. Monat 12,00 €
befristet auf 1 Jahr

Betriebe, Handwerker, Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmer

bis 10 Beschäftigte45,00 €
bis 50 Beschäftigte72,00 €
bis 100 Beschäftigte90,00 €
bis 150 Beschäftigte135,00 €
über 150 Beschäftigte173,00 €

Aufnahmegebühr 

Aufnahmegebühr Existenzgründer und bis 10 Beschäftigte70,00 €
Aufnahmegebühr bis 50 Beschäftigte290,00 €
Aufnahmegebühr bis 100 Beschäftigte430,00 €
Aufnahmegebühr bis 150 Beschäftige520,00 €
Aufnahmegebühr über 150 Beschäftigte575,00 €

Freiwillig erhöhte Mitgliedsbeiträge sind möglich.

Auf zur Zeit 30 % des Mitgliedsbeitrages ist laut Festlegung des Finanzamtes die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Ändern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder der prozentual zu entrichtende Mehrwertsteueranteil auf den Mitgliedsbeitrag, verändert sich der Mitgliedsbeitrag adäquat.

Die Beitragsgruppen errechnen sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Inhaber, Geschäftsführer sowie der mitarbeitenden Familienangehörigen.

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 30.09.2020 beschlossen und tritt ab 01.01.2021 in Kraft.