Beitragsordnung ab 01.01.2021
Die nachfolgende Beitragsordnung steht Ihnen auch als PDF zum Download zur Verfügung!
Sonderbeiträge
Studenten ohne eingetragene Unternehmung | 24,00 €/Jahr |
Unternehmer im Ruhestand | 80,00 €/Jahr |
Beiträge je Monat
Existenzgründer | 3 Monate frei, ab 4. Monat 12,00 € befristet auf 1 Jahr |
Betriebe, Handwerker, Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmer
bis 10 Beschäftigte | 45,00 € |
bis 50 Beschäftigte | 72,00 € |
bis 100 Beschäftigte | 90,00 € |
bis 150 Beschäftigte | 135,00 € |
über 150 Beschäftigte | 173,00 € |
Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr Existenzgründer und bis 10 Beschäftigte | 70,00 € |
Aufnahmegebühr bis 50 Beschäftigte | 290,00 € |
Aufnahmegebühr bis 100 Beschäftigte | 430,00 € |
Aufnahmegebühr bis 150 Beschäftige | 520,00 € |
Aufnahmegebühr über 150 Beschäftigte | 575,00 € |
Freiwillig erhöhte Mitgliedsbeiträge sind möglich.
Auf zur Zeit 30 % des Mitgliedsbeitrages ist laut Festlegung des Finanzamtes die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Ändern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder der prozentual zu entrichtende Mehrwertsteueranteil auf den Mitgliedsbeitrag, verändert sich der Mitgliedsbeitrag adäquat.
Die Beitragsgruppen errechnen sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Inhaber, Geschäftsführer sowie der mitarbeitenden Familienangehörigen.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 30.09.2020 beschlossen und tritt ab 01.01.2021 in Kraft.