Berlin | Der Expertenkreis Unternehmensnachfolge im UV BB beobachtet aufmerksam die Entwicklung bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern für Familienunternehmen. Dr. Joachim Feske hat die neuesten Erkenntnisse zusammengefasst:
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 17.12.2014, das einige wesentliche Passagen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes als nicht verfassungskonform qualifiziert hat, haben sich nun CDU/CSU und SPD nach langem Ringen auf einen Kompromiss geeinigt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Ministerpräsident Horst Seehofer veröffentlichten dazu eine gemeinsame Erklärung.
Der Kompromiss sei für den Moment eine ausgewogene Lösung. Horst Seehofer (CSU) erklärte aber später, er sei nur für den Augenblick sehr zufrieden mit der Einigung. Die Erbschaftsteuer bleibe auf der politischen Agenda.
Angestrebt wird von einigen Politikern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Eine weitere Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes soll auch Teil des CSU Wahlprogramms sein.
Bundestag und Bundesrat müssen der Einigung noch zustimmen. Geplant ist ein Beschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 08. Juli 2016. Die neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer sollen dann rückwirkend zum 01. Juli 2016 in Kraft treten. Noch offen soll sein, ob die Grünen im Bundesrat die Pläne mittragen.
Sollte das neue Gesetz nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, zum 01. Juli 2016 in Kraft treten, könnte es ggf., wie einige Stimmen aus der Wissenschaft verlauten lassen, möglich sein, dass bis auf Weiteres keine Erbschaft- und Schenkungsteuer für Fälle ab dem 01. Juli 2016 erhoben werden darf.
Der Expertenkreis Unternehmensnachfolge des UVBB wird jeweils über aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema informieren. Für Rückfragen zu diesem Fachthema steht Ihnen der 1. Vizepräsident des UVBB, Steuerberater Wirtschaftsprüfer Dr. Joachim Feske, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) gern zur Verfügung.