Der Bundesrechnungshof hat mit Datum vom 07. März 2024 einen „Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung“ vorgelegt.
In seinem Bericht kommt der Bundesrechnungshof zur Energiewende zu folgenden Feststellungen:
Deutschland verfolgt sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende. Diese ist jedoch nicht auf Kurs, sie hinkt ihren Zielen hinterher.
Die Bundesregierung muss umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten.
Die Energiewende im Bereich Strom ist von herausragender Bedeutung für den Klimaschutz.
Jedoch hinkt die Bundesregierung ihren Zielen beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie hinreichend gesicherter steuerbarer Kraftwerksleistung hinterher.
Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer und Auswirkungen der
Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten.
Dies birgt erhebliche Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.
Die Bundesregierung muss umgehend reagieren. Sie muss wirksam private Investitionen in erneuerbare Energien, Kraftwerksleistung zu deren Absicherung sowie die Stromnetze sicherstellen.
Die Kosten der Energiewende muss sie klar benennen.
Zudem muss die Bundesregierung endlich ein Ziel- und Monitorsingsystem einführen, um die Umweltwirkungen der Energiewende systematisch zu bewerten.
Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarf zu spät erkannt werden.
Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt.
Foto: pixabay
Text: Dr. Burkhardt Greiff / Lothar Starke