Allgemein, Top-Themen
Schreibe einen Kommentar

Unternehmen bekommen Zahlungen vom Finanzamt zurück

Finanzministerin: Weitere steuerliche Maßnahmen sollen bei geschädigten Unternehmen für benötigte Liquidität sorgen

Bund und Länder haben sich auf weitere steuerliche Erleichterungen für jene Unternehmen verständigt, die von der Rezession infolge der #Corona-Pandemie betroffen sind. So sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags die Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 für Unternehmen und Vermieter nachträglich herabgesetzt werden können. Für bereits geleistete Zahlungen entsteht in entsprechender Höhe ein Erstattungsanspruch.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, bei einer nachweislich unverschuldeten Verhinderung infolge der Pandemie auf Antrag hin ihre Lohnsteueranmeldungen später einreichen zu können.

Pressemitteilung

Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert