Das war das Thema für einen Vortrag am 17. Februar 2026 im Industriemuseum Teltow.
Die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf erarbeiten einen gemeinsamen Wärmeplan.
Koordiniert wird diese Aufgabe durch Herrn Matthias Putzke, Klimaschutzmanager in der Stadtverwaltung Teltow. Er informierte über den Stand der Organisation für diese Aufgabe.
Der Auftrag zur Erarbeitung des Wärmeplans wurde an die Firma Elbing & Volgmann GmbH
in Berlin erteilt.
Der Vortrag wurde durch den Geschäftsführer der Firma Elbing & Volgmann, Herrn Dr. Clemens Elbing gehalten.
Der Vortrag erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungen des Vereins Industriemuseum Region Teltow e.V. und des Unternehmerverbandes Brandenburg – Berlin e.V.
Leistungen der Firma Elbing & Volgmann
Die Firma ist ein Ingenieurbüro mit folgenden Leistungen für Quartiere, Gebäude und Kommunen:
* Machbarkeitsstudien
* Energetische Gebäudeanalysen und energetische Sanierungsfahrpläne
* Energiekonzepte für regenerative Quartierversorgung
* Transformationspläne für Fernwärmenetze
* Kommunale Wärmeplanung
* Instandhaltungsfahrpläne
* Fördermittelberatung und
* ESG-Beratung
Das Unternehmen ist für mehrere Städte und Gemeinden tätig, darunter u.a. Rostock, Schwedt
und Schwerin.
Grundlagen und Ziele für die Wärmeplanung
Der Rechtsrahmen umfasst:
* EU green deal
Erster klimaneutraler Kontinent bis 2050, 50 % weniger Treibhausgase bis 2030 gegenüber
1990
* Bundesregierung
Klimaneutralität bis 2045, 65 % weniger THG-Emissionen bis 2030,
50 % regenerative Energien im Wärmesektor bis 2030
* Wärmeplanungsgesetz (2023)
Verpflichtung für alle Kommunen, bis 2028 Wärmeplanung aufzustellen ( Städte bis 100.000
EW bereits bis Mitte 2026)
Umfangreiche Anforderungen und Vorgaben
* Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (2024)
Umsetzung des WPG auf Landesebene, Ziel Klimaneutralität bis 2045
* Gebäudeenergiegesetz
Energetische Anforderungen an Gebäude, Nutzung Erneuerbarer Energien für die
Wärmeversorgung
Erstellung und Verwendung von Energieausweisen
Es gelten folgende Fristen:
* 01.01.2024
65 % Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme für alle Neubauten Technologiewahl Wärmenetz, Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Solarthermie Verpflichtende Beratung bei Eigentümerwechsel, Sanierungsmaßnahmen und
Heizungstausch
* 30.06.2028
Wärmeplan muss vorliegen
65 %- Regel gilt auch bei Bestandsgebäuden beim Heizungstausch
Bis dahin ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen noch möglich, aber Pflicht
zur Energieberatung
Nur bei gesondert beschlossener Gebietsausweisung als Neu- oder Ausbaugebiet
eines Wärmenetzes ist Heizungstausch verpflichtend
* 01.01.2045
Klimaneutrale Heizung verpflichtend
Spätestens hier müssen Bestandsheizungen gewechselt, oder auf biogene oder
Synthetische Energieträger umgestellt worden sein
Vorgehensweise bei der Kommunalen Wärmeplanung
Die Arbeitsschritte sind:
* Bestandsanalyse der Ist-Situation
Für die Kommunen beträgt der Wärmebedarf 268,5 GWh/a
pro Einwohner 9,0 GWh/ EWa
pro Gebäudenutzfläche 134 kWh/ m2a
* Potentialanalyse
Handlungsoptionen
* Szenarien
Mögliche Wege
* Wärmewendestrategie
Umsetzungsfahrplan mit Maßnahmen, Zeitplan, Beschlussfassung der Kommunen und
Transformationsplan für die Fernwärme
Im Ablauf der Arbeiten werden die Bürger durch Informationsveranstaltungen über den Stand
der Wärmeplanung informiert.
Mögliche Lösungen für Heizungsanlagen
Im Vortrag wurden mögliche Lösungen für eine CO2– freie Individualversorgung genannt, es sind:
* Luft-Wasser oder Luft-Luft-Wärmepumpen
* Sole-Wasser- Wärmepumpen
* Sonstige Solarthermie und
* Biomasse ( Holzpellets, Biogas, Biomethan)
Für Fernwärmenetze sind weitere Möglichkeiten Großwärmepumpen, Geothermie oder Wasserstoff
Themen und Hinweise aus der Diskussion
Die Besucher haben in der Diskussion drei Komplexe herausgestellt.
1. Die Finanzierung
Bei objektgebundenen Heizungsanlagen ist der Eigentümer für die Finanzierung der Investition verantwortlich. Dazu sind die Information über die Kosten, die Fördermöglichkeiten und die
Bedingungen für Kredite erforderlich.
Bei Fernwärmeanlagen sind umfangreiche Investitionen für die Wärmeerzeugung und die Wärmenetze erforderlich. Die Kommunen können diese Investitionen nicht aufbringen.
Die Bundesregierung orientiert mit dem Deutschlandfonds auf private Investoren und den
Zusammenschluss von Stadtwerken zu Kreditnehmern.
Die Tilgung der Kredite und die von den Investoren erwartete Rendite führen bei den
Kunden der Fernwärme zu höheren Preisen.
Derzeit betragen die Kosten nach Beispielen der Märkischen Allgemeinen in Brandenburg zwischen 35 Cent/KWh und 8,45 Cent/KWh. Die Verbraucher erwarten exakte Informationen über die zukünftigen Preise der Fernwärme
2. Die Stromversorgung
Der Übergang zum Strom als Energie für die Wärmeerzeugung und die Kraftfahrzeuge ist mit den derzeitigen Verteilernetzen nicht möglich. Es ist ein grundsätzlicher Ausbau der Verteilernetze bis zum Hausanschluss erforderlich.
Deshalb ist eine Voraussetzung für die Wärmeplanung ein Generalplan von e.dis für den Ausbau des Verteilernetzes.
Auch hierfür entstehende enorme Kosten für die Investition, und auch diese sind durch die Verbraucher zu tragen. Das erfordert den Nachweis der Entwicklung der Preise für Strom / KWh.
3. CO2-freie Wärmeerzeugung
Bei den möglichen Energien zur Wärmeerzeugung ist auch Biomasse ( Holzpellets, Biogas, Biomethan) genannt.
Die CO2– Emission gegenüber Erdgas ist wie folgt:
* Erdgas 201 g CO2 / KWh
* Biogas 230 g CO2 / KWh
* Holz 395 g CO2 / KWh
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst Bundestag
Kontakt: ce@elbing-volgmann.de
Lothar Starke
Leiter des Arbeitskreises Innovative Technologien im
Unternehmerverband Brandenburg – Berlin e.V.

