Monate: Mai 2021

Nr. 3/2021 – Mittelstandsfinanzierung

Die 3. Ausgabe des Ostdeutschen Wirtschaftsmagazins NUVO in 2021 zum Fokusthema „Mittelstandsfinanzierung”. Erschienen im Juni 2021. Um diesen Inhalt zu sehen, musst du erst die Cookies akzeptieren. iFrames von slideshare immer anzeigen.Akzeptieren und Anzeigen NUVO – Nr. 3/2021 – Mittelstandsfinanzierung from Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht nicht weiter eindämmen – Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität muss gewahrt bleiben

Die Interessengemeinschaft Ostdeutscher Unternehmerverbände fordert: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Gesetz angekündigt, um die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken. Die Pläne sehen unter anderem eine verkürzte Dauer der Befristung sowie eine Obergrenze für Unternehmen vor. In der Wirtschaft, aber auch in vielen Behörden, spielen befristete Verträge eine große Rolle. Bundes-arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigt noch bis zur Bundestagswahl im September 2021, gesetzliche Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht zu erzielen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt werde. Darüber hinaus soll anstatt der bisher drei Verlängerungsmöglichkeiten nur noch eine Verlängerungs-möglichkeit bestehen. Zudem soll eine Quote eingeführt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten greife. Diese sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versucht nun auf den „letzten Metern“ bis zur Wahl im Herbst massive Eingriffe ins Teilzeitbefristungsgesetz vorzunehmen. Der Arbeitsminister strebt ohne Not an, eines der wenig verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungs-instrumente der Unternehmen massiv einzudämmen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Wirtschaft und Unternehmen ein unerlässliches Muss. Sie bieten den …

Mittel aus dem Just Transition Fond der Europäischen Union müssen den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu 100 Prozent zur Verfügung stehen

In einem Brief an die Bundeskanzlerin hat sich die Interessengemeinschaft der ostdeutschen Unternehmerverbände kritisch zur Verrechnung von zugesagten EU-Fördermitteln für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Kohlerevieren mit den Strukturhilfen des Bundes geäußert. Die ostdeutschen Unternehmerverbände fordern für die von ihnen vertretenen Unternehmen im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier, aber auch unterstützend für den Mittelstand im Rheinischen und Helmstedter Revier die Zuweisung der zugesagten Gelder an die betroffenen Firmen Die Strukturhilfen des Bundes zur Bewältigung des Strukturwandels seien durch kleine und mittelständische Unternehmen nur über Umwege oder gar nicht abrufbar. Die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Förderungen sollten jedoch zusätzliche Unterstützung beim Strukturwandel bieten und den Unternehmen einen klimafreundlichen Umbau ihres Wirtschaftens ermöglichen. „Die Maßnahmen würden dem Mittelstand in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen nachhaltigen Schub geben. Dies einfach in den Strukturhilfen des Bundes zu verrechnen und unter anderem mit einer haushaltspolitischen Notwendigkeit durch die Corona-Pandemie zu begründen, wäre äußerst fahrlässig.“ so der Sprecher der Interessengemeinschaft Dr. Burkhardt Greiff. Wie die BTU Cottbus-Senftenberg unlängst in einer Studie ermittelte, sind der überwiegende Teil der …